Was das Strafmaß "lebenslänglich" anbelangt: Hier bin ich nicht dafür. Ein Bestrafter muss die Gelegenheit haben eine Strafe zu verbüßen. Hat er das nicht, denke ich das wäre wohl Verfassungswidrig und nicht haltbar. Nicht mal bei Mord ist eine "echte" lebenslängliche Freiheitsstrafe üblich. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist auf unbestimmte Zeit aber mind. 15 Jahre. Und das ist schon ne explizite Ausnahme.
ich denke, bei "strafe"/"strafmaß" muss man zum einen unterscheiden zwischen "haftstrafe" (= knast / geldstrafe ?) und berufsverbot.
es gibt ne menge leute, die aus den verschiedensten gründen (meist krankheit) ihren beruf nicht mehr ausüben können/dürfen. das ist viel "ungerechter". aber das ist so.
zum andern wer wird bestraft; am härtesten müssten imho dopingärzte bestraft werden; dann haben wir noch trainer, den athleten, manager ......
Zitat:
Zitat von Helmut S
Strafrechtliche Konsequenzen müssen in das System der versch. "Strafmaße" passen. Ein lebenslanges Berufsverbot tut das m.E. nicht. Für viele ist der Sport nach so einer Tat das einzige was ihnen bleibt. Ich denke das wäre töricht den Menschen das zu nehmen. nehmt ihnen Titel und Rekorde. Aber nehmt ihnen nicht lebenslang die Möglichkeit der freie Entscheidung. Ich denke das ist (menschen)unwürdig.
niemanden muss "der sport verboten" werden.
aber ein verbot, an wettkämpfen teilzunehmen, was soll daran so schlimm sein? (bei einem betrüger)
(eine abgemilderte form könnte der start ausßer konkurrenz sein)
Zu allerst wird die Dopingdiskussion von ethischen Werten getrieben und verläuft gerade deshalb emotional, weil darüber zu wenig Konsens besteht, was darunter verstanden wird.
Hier gibt es ein Referat mit dem Titel "Doping als strafbarer Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb im Berufs-/Leistungssport" von Dieter Rössner, dass sich mit dem Thema ausreichend beschäftigt.
Erstmal danke für den link. Sehe die Sache damit ebenfalls etwas differenzierter. Trotzdem geht es dort vorwiegend um "Wettbewerbsverfälschungen im kommerziellen Leistungssport". Und dafür ist nicht das Strafrecht zuständig, bestenfalls das Zivilrecht (dort ist z.B. der Schadensersatz geregelt).
Was ich meinte ist, daß ein großartiger Schaden außerhalb des Sportes - und an der Allgemeinheit - aus meiner Sicht nicht unbedingt vorliegt.
Und bei allem Verständnis, aber das hier dürfte wohl kaum unter die Rubrik "Besonderes Öffentliches Interesse" - das es wert ist mit Steuergeldern geschützt zu werden - fallen:
Zitat:
Zitat von monte gaga
Vielleicht holt ER meine Quali ?
Vielleicht verblitzt ER mein Preisgeld ?
Vielleicht hat ER meine Sponsoren ?
Vielleicht lässt ER mich an meinen Trainingsmethoden zweifeln ?
es gibt ne menge leute, die aus den verschiedensten gründen (meist krankheit) ihren beruf nicht mehr ausüben können/dürfen. das ist viel "ungerechter". aber das ist so.
Ja, dass stimmt. Meist weil sie psychisch gestört und deshalb ne Gefahr für das Leib und Leben anderer.
Es gibt och aber keinen Fall, in dem jemand mit nem lebenslangen Berufsverbot belegt wird, weil er betrogen hat!?
Der Betrüger muss bestraft werden. Keine Frage. Das Strafmaß muss verhältnismäßig sein. Keine Frage. Aber der Bestrafte muss auch die Chance haben die Strafe zu verbüßen und neu zu beginnen. Auch das ist für mich keine Frage.
Ich würde sämtliche Sportförderung streichen, aber das ist nur meine Meinung.
Nein, das ist nicht nur Deine Meinung.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Oha! Hast Du eine Ahnung in welchen (gemeinnützigen) Zusammenhängen Sportförderung in Deutschland betrieben wird?
Wenn Du von Geldern sprichst, die an Leistungssportler bei Erfolgen ausgeschüttet werden, sprichst Du nur von einem homöopathischen Anteil an der Sportförderung in Deutschland. Investive, projektbezogene und gemeinnützige Förderungen (insb. Vereine) machend das Hauptsächliche aus.
Einverstanden. Aber nur, wenn das Verfahren, mit dem das bewusste und absichtliche Doping nachgewiesen wird, ebenso gut ist, wie das juristische Verfahren, das der Buchhalter bekommt.
...
Das Berufsleben kann im Fall des Buchhalters noch viel grausamer sein. Sobald im Arbeitszeugnis des Buchhalters die für eine solche Position unabdingbare Bemerkung über "stets korrektes und tadelloses Verhalten" fehlt, wird er niemals mehr in einer solchen Vertrauensposition eingestellt werden.
Dafür braucht es keine letztinstanzliche Verurteilung wegen Betruges vor einem Strafgericht. Ein solcher Prozess ist bei Falschabrechnung und Unterschlagung seitens des Arbeitgebers oft auch gar nicht gewünscht, weil er unnötig viel Staub aufwirbelt und man sich von einem unzuverlässigen Mitarbeiter meist nur so geräuschlos und schnell wie möglich trennen will.
Der übliche Fall ist der, dass man einem solchen Mitarbeiter die fristlose Kündigung ausspricht und von diesem erwartet, diese zu akzeptieren und evt. den entstandenen Schaden zu ersetzen und im Gegenzug ihm zusichert, auf eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu verzichten.
Fazit: Im Berufsleben wird also oft noch viel mehr gemauschelt, als im Sportrecht und mehr, als man es den Sportverbänden und -funktionären reflexhaft immer unterstellt.