Zitat:
Zitat von benjamin3341
Sie sind in der Wüste und stehen zwei unabhängig von einander kämpfenden Feinden gegenüber. Der eine vergiftet Ihren Wasservorrat. Dann kippt der andere das Wasser aus (er wusste nicht, dass es vergiftet war). Sie verdursten. Wer von beiden ist des Mordes schuldig?
|
1. Antwort: keiner, denn Mord (§ 211 StGB) liegt nur vor, wenn Mordmerkmale gegeben sind. Dazu sagt der Sachverhalt nix, also höchstens Totschlag (§ 212 StGB). OK, war die Antwort von nem Juristen: Schnell, richtig und zu nix zu gebrauchen.
2. Antwort: Es kommt drauf an.
Beim Vergifter hat Neonhelm auf jeden Fall recht, da liegt Versuch vor.
Beim Wasserwegkipper hab ich zunächst gedacht, klar, Tod, weil er das Wasser weggekippt hat, "Reserveursachen" zählen nicht. Klar, wenn jemand auf den Schienen liegt und nicht weg kommt, bevor der Zug kommt, entlastet das den Täter nicht, wenn dieser das Opfer vorher erschießt.
Jetzt dürfte es aber so sein, dass ein Mensch ohne Wasser gerüchteweise 2 Tage leben kann, ein Gift dürfte aber schneller wirken. Hätte er das Wasser nicht weggekippt, wäre das Opfer wohl durch das Gift früher gestorben. Seine Tag war also eigentlich lebensverlängernd.
Also Versuch? Aber das Opfer ist tot!
Da sich der "Erfolg" (so nennen die Juristen das wirklich) aber im wesentlichen so verwirklicht hat, wie der Täter das gedacht hat, wäre er wohl "reif". Schließlich hat der Wasserverlust zum Tode geführt.
Ich bleib aber beim Zivilrecht.