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Muss ein Anwalt denn so einen Job annehmen, auch wenn er daran nichts verdienen kann? Die Frage ist durchaus ernst gemeint, klär mich bitte auf.
Das richtet sich wohl danach, wie gut es ihm geht und welches Klientel er hat, aber wohl auch die allgemeine Einstellung des Rechtsanwaltes.
Ich habe mal wegen eines Streites mit unserer Hausverwaltung mit einem Fachanwalt telefoniert. Der sagte mir ganz klar, für das Trinkgeld, das ihm die Rechtsschutzversicherung zahlen würde, rühre er keine Finger, er bekäme 300 € pro Stunde.
So viele Antworten :-O Also das Rad ist schon in der Werkstatt, Vorderrad muss repariert/erneuert werden und die gabel auch (Carbon). Kriege in den nächsten Tagen einen Kostenvoranschlag. Also ihr meint, ich soll dann mal nachschauen und Schmerzensgeld mit draufschreiben?
Ich bin leider nicht rechtschutzversichert. Ich hoffe, dass ich keinen Anwalt brauche.
Ja, ich habe "nur" Prellungen, kann aber momentan natürlich nicht schmerzfrei gehen/sitzen/liegen und mein Knie ist megadick, wie ein Osterei -.- Ich bin dankbar und glücklich, dass es nur das ist, aber ich kann die nächsten Wochen nicht radfahren, denn ich habe ja kein Rad, und generell weiß ich natürlich nicht, wie sich das alles entwickelt...vom Krankenhaus habe ich alle Berichte, auch den Unfallbericht von der Polizei.
Schmerzensgeld sollte man nicht als "auspressen" des Unfallgegners sehen sondern als Entschädigung für die tatsächlich erlittenen Schmerzen. Und ein Haufen Prellungen tut schon ordentlich und auch längere Zeit weh. Für wieviel Geld würden sich diejenigen, die hier so lautstark gegen eine Schmerzensgeldforderung sind, wohl diese Schmerzen zufügen lassen? Anscheinend für umsonst, oder?!
Wäre ja schön, wenn sowas ohne anwaltliche Hilfe ginge. Das Geld könnte man sparen, die Anwälte wollen dafür auch lieber nicht arbeiten, nur leider kann es einem wohl passieren, das man von der Versicherung gear***t wird.
Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, sollte dir in diesem Fall nicht bange sein, trotzdem einen Anwalt zu nehmen, da dies ja wohl vom schuldigen Unfallgegner zu zahlen ist. In einem unsicheren Fall würde ich das vermutlich nicht riskieren.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Was die Schuldfrage betrifft wäre ich vorsichtig, wenn du mit dem Renner und somit ohne verkehrstaugliche Ausrüstung unterwegs warst...in Österreich hättest damit ein Problem, weiss nicht, wie das in D ist. Ich kenn da einen Fall, der ordentlich "in die Hose" gegangen ist, obwohl es auch ganz "klar" ausgeschaut hat!
Ne, Frimar, auch "im Ernst": muß er nicht. Er kann auch ne Honorarvereinbarung abschließen. Kannste aber praktisch nicht machen. Denn das spricht sich rum und dann heißt es ... . Du weißt, was jetzt kommt, ne?
Ich will ja auch hier nicht auf die Tränendrüse drücken. Ich hab auch einen Mandanten, der ist mit 2 Sachen gekommen, da hab ich jeweils Rechnungen von ca. 100 EUR geschrieben, das lief so wie oben. In der 3. Sache lag der Rechnungsbetrag gut im 4-stelligen Bereich. Dafür gibt's aber 4 andere, da kam nach der 1. nix mehr. Das Vergütungsgesetz hat eben auch nix der tatsächlich erbrachten Leistung zu tun. Die 100 EUR Sache kann genauso viel Arbeit machen wie die für 5000 EUR. Es gibt natürlich auch Angelegenheiten mit entsprechendem Streitwert, da geht ein Brief/Schriftsatz raus, der 2. ist die Rechnung und die läuft über nen 4-stelligen Betrag. Schön, wenn's der Gegner ist. Dem eigenen Mandanten kannste das natürlich nicht verklickern und die kommen nun auch nicht täglich vor. Deshalb vereinbaren ich mit Firmen auch nen Stundensatz. Dann kann die Firma im Gespräch entscheiden, ob die den wahrscheinlichen Aufwand zahlen wollen oder nicht. "Unterm Strich" nimmt sich beides nicht viel, wenn die Zahl der Einzelmandate groß genug ist, dass das statistische Mittel erreicht wird, aber für die Firma ist es besser nachvollziehbar. Der Mandant, der vielleicht 1 mal in 2 Jahren kommt, sieht das natürlich im Einzelfall anders. Ist ja nachvollziehbar.
Hallo Lucy89,
habe mir jetzt die ganzen Infos und Halbwahrheiten und tollen Tips in Ruhe durchgelesen und möchte Dir als ein Triathlet der seit 28 Jahren in der Schadenregulierung des größten deutschen Autoversichereres tätig ist folgenden Rat geben. Ein von Dir beauftragter Rechtsanwalt wird selbstverständlich DEINE Interessen vertreten, zaubern kann er aber auch nicht. Deinen Sachschaden kannst Du völlig unproblematisch anhand einer Kostenkalkulation einer Radwerkstatt belegen und in der Regulierung gibt es in der Regel überhaupt keine Probleme, wenn man nicht mit völlig überzogenen Reparaturkosten kommt.
Der Personenschaden ist sicherlich schwieriger zu beurteilen. Du kannst dem zuständigen Haftpflichtversicherer eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreiben und der wird dann bei Deinen behandelnden Ärzten auf seine Kosten Berichte anfordern. Nicht jeder erlittene Personenschaden ist automatisch auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld!!! Es kommt auf die Beeinträchtigung im allgemeinen Lebensumfeld, die Behandlungsdauer und den Heilungsverlauf an. Es ist ein Unterschied, ob ein durchtrainierter Sportler oder ein gebrechlicher alter Mensch bei einem Unfall verletzt werden. Auch diese Umstände werden bei der Bemessung berücksichtigt.
Zur Information aller Forumsteilnehmer die sich an dieser Diskussion hier beteiligen. Wir können alle von Glück reden das bei Schadenfällen hier in Deutschland , Deutsches Zivilrecht angewandt wird. Ich nenne es auch gerne Schlaraffenlandrecht. Für alles und jedes muss irgendeiner bezahlen. Viele von uns Triathleten sind jedes Jahr zum Radtraining auf Mallorca. Meine Frau und ich wurden dieses Jahr am 10.05. auf dem Weg zum Kloster Lluc bei Campanet von einem betrunkenen mallorcischen Motorradfahrer frontal gerammt und schwer verletzt. Der Urlaub war nach einer Woche beendet und meine Frau ist heute noch arbeitsunfähig. Da der Unfall auf Mallorca nach spanischem Zivilrecht behandelt wird gibt es KEINEN Anspruch auf immateriellen Schadenersatz, spricht Schmerzensgeld. Nach spanischerm Recht gibt es NUR eine Entschädigung bei BLEIBENDER INVALITÄT!!!!! Das vielleicht nur mal zur Info an alle die es wieder im nächsten Jahr nach Mallorca zieht und die vielleicht an das Schlaraffenland Deutschland glauben, zumindest was das Schadenersatzrecht angeht.
Natürlich wünsche ich Dir gute Besserung und das Du bald wieder die Straßen "unsicher" machen kannst.
So viele Antworten :-O Also das Rad ist schon in der Werkstatt, Vorderrad muss repariert/erneuert werden und die gabel auch (Carbon). Kriege in den nächsten Tagen einen Kostenvoranschlag. Also ihr meint, ich soll dann mal nachschauen und Schmerzensgeld mit draufschreiben?
Ich bin leider nicht rechtschutzversichert. Ich hoffe, dass ich keinen Anwalt brauche.
Ja, ich habe "nur" Prellungen, kann aber momentan natürlich nicht schmerzfrei gehen/sitzen/liegen und mein Knie ist megadick, wie ein Osterei -.- Ich bin dankbar und glücklich, dass es nur das ist, aber ich kann die nächsten Wochen nicht radfahren, denn ich habe ja kein Rad, und generell weiß ich natürlich nicht, wie sich das alles entwickelt...vom Krankenhaus habe ich alle Berichte, auch den Unfallbericht von der Polizei.
Das hört sich aber schon nicht mehr so harmlos an. Ist dein Knie denn im Krankenhaus ordentlich untersucht worden?
Wie und um wie viel Uhr ist der Unfall denn ganz genau passiiert?