Zitat:
Zitat von Volkeree
Die Unternehmen sind in der Regel nur so kulant und lassen es so laufen, als gelte die die gesetzlichen 24 Monate.
|
Wie du schon schreibst: die gesetzlichen 24Monate.
Die sind nicht zu umgehen und dir als verbraucher sicher.
nach 6monaten gilt die Beweislastumkehr, dh., du müsstest als Kunde beweisen, dass der Fehler schon in der Produktion begründet lag und schon beim kauf vorhanenden war, bei Rahmenkosten von ungefähr nem Zehner wird sich aber kein vernünftiger Anbieter drauf einlassen, dass der Verbraucher mit nem Gutachten kommt, das er dann auch noch löhnen darf.
Die nehmen die Kiste und lassen sich die Kohle wieder von ihrem Lieferanten gutschreiben, Ende.
Ich würd das Ding allerdings nedd zurückgeben, sondern wie hier schon vorgeschlagen, die Teile weiterverwenden.
Die Billiglaufräder annen Crosser, die Ultegra ans neue Rad, den Lenker als Handtuchhalter.