Aber nicht wirklich umfassend
Sie wollen zwar auf die Rechtsanwaltskosten verzichten, aber: "Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden."
Die sollten pauschal allen gewerblichen Beziehern, die als Wiederverkäufe tätig sind, die Nutzung des Schwalbe-eigenen Bildmaterials gestatten und damit ist diese Unterlassungserklärung für die Tonne.
Klingt irgendwie nach "Das Todesurteil ist aufgehoben, aber der Strick bleibt um den Hals gelegt."