Der Unterschied ist leider gewaltig. Vor allem, wenn dem Ding ein Veranstaltungsname gegeben wird.
Das hier...
.. ist im rechtlichen Sinnen erstmal eine klare Ausschreibung. Da kannste -soweit ich weiß- im Falle eines Falles den Hinweis "war ein privater Treff" in der Pfeife rauchen.
Wir reden ein bisschen aneinander vorbei. Wie die Rechtslage ist, ist mir durchaus klar.
Mir geht's darum, das ich dazu stehe, wenn ich Mist gebaut habe und nicht versuche, die Schuld auf andere abzuwälzen. Das ist eine Einstellungs-/Mentalitätssache. Aber dafür braucht es Menschen (irgendwann dann auch Richter), die das ebenso sehen. Und da befürchte ich, sieht's nicht allzu gut aus...
__________________
.
One week without training makes one weak.
.
Die Rechte an eventuell eingebetteten Bildern oder Videos liegen immer beim jeweiligen Urheber.
.. ist im rechtlichen Sinnen erstmal eine klare Ausschreibung. Da kannste -soweit ich weiß- im Falle eines Falles den Hinweis "war ein privater Treff" in der Pfeife rauchen.
Ich kenne das Problem von Brevetveranstaltungen. Das sind auch nur "private" Radlertreffs, die sich mal eben verabreden, um eine vorgegebene Strecke zu fahren.
Dort wird das Problem über eine Haftungsausschlußerklärung geregelt. Dann sind die Organisierer (nicht Veranstalter) haftungsrechtlich raus.
Moment mal,..... ist so was eine Ausschreibung und kann ich dafür als Organisierer haftbar gemacht werden, wenn einem was passiert? Das kann´s ja wohl nicht sein. Ich hab schon an vielen solcher o.ä. Sachen teilgenommen und mußte noch nie was unterschreiben oder erklären. Also wenn dem so wäre, düfte man sich ja eigentlich gar nicht mehr zu irgendwas verabreden. Da fallen ja auch Lauftreffs und sonstige Sachen drunter...
Wenn das Schule macht, muss ich ja wohl demnächst auch für die Grillparty zu Hause eine Haftungsausschlußerklärung verteilen.
Oder Arne für sein Forumtreffen etc.
Davon abgesehen hab ich eine versicherung, die sowas abdeckt, da ich ja als Freiberuflicher Trainer eh entsprechend versichert sein muß.
also ich kann für unsere veranstaltung sagen, dass wir diese nicht als cash-cow sehen, sondern auf diese art versuchen dem sport etwas zurück zu geben und weil wir einfach böcke darauf haben ne geile veranstaltung zu organisieren.
wir hatten in den letzten jahren kaum überschuss.
alle kohle, die wir aus den startgeldern oder den sponsoreneinkünften generieren, reinvestieren wir auch wieder.
Moment mal,..... ist so was eine Ausschreibung und kann ich dafür als Organisierer haftbar gemacht werden, wenn einem was passiert? Das kann´s ja wohl nicht sein. Ich hab schon an vielen solcher o.ä. Sachen teilgenommen und mußte noch nie was unterschreiben oder erklären. Also wenn dem so wäre, düfte man sich ja eigentlich gar nicht mehr zu irgendwas verabreden. Da fallen ja auch Lauftreffs und sonstige Sachen drunter...
Das ist ja Klasse !!!
Wenn sich da jemand beim Radausflug was tut oder gar Abends die Pizza für eine Magenverstimmung sorg, oder eine Nudel im Hals steckt Da muss Arne Haften.
Wahrscheinlich braucht Arne noch zusätzlich einen Datenschutzbeauftragten der sich um die rechtmäßige Verwendung der Adressliste kümmert.
Das ist ja Klasse !!!
...
Man haben wir eine verrückte Welt!!!
Bist du Jurist oder woher hast du dieses Wissen? Es schwirrt ja manchmal allerhand selbstgebautes Halbwissen umher. Mich hat kürzlich so ein Halbwissender sogar bis vor Gericht gezerrt. Seitdem reagiere ich ein bisschen allergisch dagegen
Bist du Jurist oder woher hast du dieses Wissen? Es schwirrt ja manchmal allerhand selbstgebautes Halbwissen umher. Mich hat kürzlich so ein Halbwissender sogar bis vor Gericht gezerrt. Seitdem reagiere ich ein bisschen allergisch dagegen
Ich bin GF einer Internet-Firma die mit Privatekunden zu tun hat.
Du glaubst nicht was man da alles erlebt. Da geht es vor Gericht
wegen 10 Euro. Aber was genau meinst Du?
Um Datenschutz musst Du Dir als Einzeltäter keine Gedanken machen. Wenn aber Triathlon-Szene dabei ist könnte es schon ein Problem werden. Diese Richtlineien sind extrem verschärft worden seit Sommer 2009.
Auszug aus dem Gesetz:
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn mehr als 9 Personen (inkl. Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer) personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten liegt z.B. vor, wenn Mitarbeiter ein E-Mail-Programm nutzen, z.B. Outlook, in dem E-Mails verarbeitet bzw. gespeichert werden. Bei Nichtbeachtung des BDSG drohen Bußgelder! http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutzbeauftragter
Es schwirrt ja manchmal allerhand selbstgebautes Halbwissen umher.
Stimmt, aber auch leider ein Grund mehr sich vorher zu informieren bevor man irgendwas organisiert.
Und klar geht es wegen 10€ vor Gericht, da zählt die Tat als solche, nicht die Summe um die es geht. Auch 1ct klauen ist Diebstahl. Siehe so Dinge wie Kündigung wegen Flaschenpfand und so Zeug.