Aber die Auffälligkeit wie zeitnah Täter und Anwalt zueinander finden ist doch erstaunlich. Wenn ansonsten beim Anwalt angerufen würde und um Termin gebeten würde, wie lange wäre die Wartezeit für einen Termin?
Natürlich sollte der Anwalt den Täter gut beraten. Aber wie glaubwürdig ist den diese gestern verlautbarte Entschuldigung des einen Täters? Das ist vermutlich ausschließlich auf Anraten des Anwaltes hin geschehen, der dies dem Täter angeraten hat so zu Handeln. Kostet schließlich nichts es zu tun und soll Eindruck schinden und für Strafmilderung sorgen.
Woher weißt Du, wie zeitnah genau die Mandatierung erfolgte?
Weißt Du, ob der Rechtsbeistand vom Beschuldigten gewählt oder vom Gericht bestellt wurde?
Was wäre daran ungewöhnlich, wenn ein (mehrfach) Vorbestrafter seinen bisherigen Rechtsbeistand zeitnah wieder mandatierte?
Was wäre daran ungewöhnlich, wenn der so mandatierte Rechtsbeistand sofort tätig würde? Schließlich geht es hier nicht um die Anfechtung eines Kaufvertrags, sondern um ein Tötungsdelikt, da ist das mit den Terminen nicht so schwierig.
Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?
Zitat:
Zitat von tobi_nb
Ich persönlich hätte überhaupt keine Probleme damit, wenn man den Täter in ein Loch wirft, und der Staat das ersparte Geld für Anwälte, Knast, Resozialisierung etc. den Angehörigen der Opfer zukommen lässt.
[...]
Achso, auch in Bezug auf den Knast in Hohenschönhausen., es geht nicht um unrechtmäßige Bestrafung eines totalitären Systems, sondern um das Verhältnis zum Täter in einem demokratrischen Rechtsstaat.
Deine Wunschvorstellung hat nichts mit einem demokratischen Rechtsstaat zu tun, sondern alles mit der Bestrafung eines totalitären Systems. Du möchtest also, dass der mutmaßliche Täter ohne jedes gerichtliche Verfahren ("das ersparte Geld für Anwälte") in ein Loch geworfen wird, und dann...? Dort verhungert ("das ersparte Geld für Knast")? Oder doch in ein Gefängnis? Alles sehr rechtsstaatlich!
Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?
Ich möchte das der Staat so handelt, dass ein Täter es sich vorher überlegt zum Täter zu werden, und es dann sein läßt, weil die Konsequenzen zu hart sind.
Und für den Fall, dass doch einer zum Täter wird, möchte ich, dass den Opfern die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird, und nicht dem Täter.
Tobi, bei ersten Absatz ist es schon so, sonst hätten wir ja Mord und Totschlag auf den Straßen und ständig käme irgendjemand aus einer Bank gerannt.
Und zu b, in diesem Fall ist das Opfer tot und du kannst nicht mehr allzuviel machen. Traurig, aber wahr.
Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, wird es wahrscheinlich wie immer sein: Es gibt ~5%, die gegen das System verstoßen. Nur bei Steuerhinterziehung sind es wahrscheinlich deutlich mehr, vermutlich 95%....
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