Zitat aus dem Polizeibericht: "Die Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Zeugen sowie der Beschuldigten, werden durch die Mordkommission München geführt und dauerten bis in die frühen Morgenstunden an. Die beiden Beschuldigten der Tat am S-Bahnhof Solln machten nach Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten keine weiteren Angaben zum Tatablauf, wobei sie die "Auseinandersetzung" teils am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke sowie in der S-Bahn und am Bahnsteig des S-Bahnhofes Solln einräumten."
Gut auch, das solche Typen immer gleich Rechtsanwälte zur Seite stehen haben, die versuchen, noch das beste für die Galgenvögel rauszuholen...
Du hast in Deinen Posts explizit Freiheitsentzug aus Schutzgründen gegenüber der Gesellschaft für bestimmte straffällige Jugendliche u. junge Erwachsene gefordert (präventiv) u. das bedeutet in DE halt wie ich schrieb Sicherungsverwahrung (zusätzlich zur Haftstrafe).
"Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung."
-qbz
Wo? ich habe immer nur geschrieben, sie sollten die im Rahmen des StGB vorgesehen Strafen für ihre Taten erhalten. Wenn ich mich da mißverständlich ausgedrückt habe tut es mir leid. Glaube aber du interpretierst da etwas hinein, was es nicht gibt. Ich bin jedoch der festen überzeugung, dass die täter wenn sie den zur zeit in Haft gesessen hätten keine weiteren Straftaten verübt hätten. Und im Rahmen ihrer Strafverbüßung können wir dann schauen ob wir sie und wann wir sie entlassen.
Zitat aus dem Polizeibericht: "Die Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Zeugen sowie der Beschuldigten, werden durch die Mordkommission München geführt und dauerten bis in die frühen Morgenstunden an. Die beiden Beschuldigten der Tat am S-Bahnhof Solln machten nach Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten keine weiteren Angaben zum Tatablauf, wobei sie die "Auseinandersetzung" teils am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke sowie in der S-Bahn und am Bahnsteig des S-Bahnhofes Solln einräumten."
Gut auch, das solche Typen immer gleich Rechtsanwälte zur Seite stehen haben, die versuchen, noch das beste für die Galgenvögel rauszuholen...
Ja mei, so ist das halt in einem Rechtsstaat. Und viele Anwälte tun für Geld alles. Die bewerten nicht, die verdienen Geld.
Ich habe ja selbst morgen mal wieder eine Verhandlung. Wenn ich bloß daran denke, dass ich mir morgen ca. 2-3h das Geschwafel dieser Wortverdreher anhören muss, dann würgt's mich. Manchmal glaube ich, für mich ist's an der Zeit den Beruf zu wechseln oder wieder in meinem ersten zu arbeiten.
... Kein Stadtplan vermerkt die Wege, auf denen Kinder regelmäßig „abgezockt“ werden. Die Statistik schweigt. Denn mit der Bedrohung wächst die Angst, einen Vorfall zur Anzeige zu bringen. Wäre es in München nicht zum Mord gekommen, wäre in keiner Statistik die Erpressung von 15 Euro aufgetaucht. ...
Wo? ich habe immer nur geschrieben, sie sollten die im Rahmen des StGB vorgesehen Strafen für ihre Taten erhalten. Wenn ich mich da mißverständlich ausgedrückt habe tut es mir leid. Glaube aber du interpretierst da etwas hinein, was es nicht gibt.
Sie hätten erst entlassen werden sollen, wenn keine Gefahr mehr für die Gesellschaft von ihnen ausgeht, hast Du mehrfach geschrieben. Das würde in unserem Rechtswesen halt eine vor oder nach der Haftverbüssung angeordnete Sicherungsverwahrung beeinhalten.
Zitate triblade:
#50
Mutmaßlich würde der Täter zur Zeit in Haft sitzen. Erstens völlig zu Recht und zweitens könnte man hier beurteilen, wann er ohne Gefahr für die Bevölkerung wieder entlassen werden kann.
#56
Wenn die täter aber nur die bisher vorgesehen Strafen erhalten hätten, wäre sie sicherlich nicht auf freiem Fuß und wir könnten mit Ihnen daran arbeiten sie irgendwann ohne Gefahr für die Gesellschaft wieder zu entlassen.
#62
Es geht darum, dass wir die Gesellschaft vor jemanden schützen der sich völlig freiwillig dazu entschlossen hat Straftaten zu begehen.
Und dann, wenn wir diese Person erstmal gesichert haben, dann und da gebe ich Dir recht müssen wir viel mehr Geld und Einsatz zeigen um diese Person zu resozialisieren. Die Gefahr für andere, solche Gewalttäter aber auf freiem Fuß zu lassen halte ich für nicht hinnehmbar.
Zitat:
Zitat von TriBlade
Ich bin jedoch der festen überzeugung, dass die täter wenn sie den zur zeit in Haft gesessen hätten keine weiteren Straftaten verübt hätten. Und im Rahmen ihrer Strafverbüßung können wir dann schauen ob wir sie und wann wir sie entlassen.
Du hast mich richtig zitiert, ich schrieb davon, dass sie ihre STRAFEN (Haftstrafen für verübte Taten) absitzen, Ich schrieb nicht Sicherungsverwahrung. Irgendwo vorher habe ich vom räuberischen Diebstahl geschrieben, ein Verbrechenstatbestand, daher zwangsläufig Haftstrafe. Im Rahmen dieser Strafe muss dann entschieden werden, ob die täter nach verbüßung 2/3 Strafe usw. entlassen werden können.
Strafen, insbesondere Haftstrafen sollen eben auch die Gesellschaft schützen, es geht nicht nur um Sühne des Täters. Deshalb gibt es auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Damit der täter eben nicht weitere Taten begehen kann bis zur Aburteilung.
ich schlafe übrigens tatsächlich ruhiger wenn ich weiß das Täter auch entsprechend der Gesetze abgeurteilt werden.
Sicherungsverwahrung ist dann noch ein anderes Thema
Nochmals ich habe immer von Haftstrafen gesprochen nie von Sicherungsverwahrung. Sei dir bitte gewiss ich weiß in dem Fall wovon ich rede.
Sehen das seine Familienangehörigen (gegenüber denen er ja auch eine Verantwortung hat) auch so?
Zitat:
Zitat von drullse
Und die 600 Leute, deren Vorstand er war...
Ich weiss nicht, wie seine Familienangehörigen und seine Angestelleten das sehen, aber ich vermute, dass sie genau das an ihm geschätzt haben: Das mutige Eintreten für Andere.
Nähmen sich mehr daran ein Beispiel, wären solche Fälle wie in München mit Sicherheit seltener.
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