Mich wundert es schon, dass Du zitierst ohne Detailkenntnis der Regeln, wo Du doch sonst auch gewissenhaft recherchierst.
Im Gegensatz zu dir habe ich zitiert. Zitate stehen für sich selbst. Leider hast du auch nicht die betreffenden §§ oder Ordnungen angegeben. In der Veranstalterordnung steht unter § 4 "Genehmigungen" auch nix von international, sondern nur von regional und überregional. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, allerdings fehlt mir die Zeit, die ganzen Ordnungen durchzuarbeiten.
Ich frag mich schon die ganze Zeit, warum ich mich überhaupt als Freizeitathlet recht groß mit den Ordnungen beschäftigen soll? Ich geh auf die WK Besprechung und gut is ... hang lose Helmut
Wir sind hier alles Freizeitathleten. Die Profis haben auch ganz andere Sorgen.
Du bist doch aber bald einer der großen Organisatoren eines Ironman in Regensburg, da wundert mich deine Einstellung schon
Cengiz
Ich bezog mich auf den "§ 16 Grundsätzliches zu nationalen Meisterschaften und Internationalen Veranstaltungen" ...
Da steht kein Wort von international oder national im Zusammenhang mit Genehmigungen. Da steht nur was zur Zeitnehmung im Wettkampf von Deutschen und Internationalen Meisterschaften. Handwerklich eine ganz miese Bestimmung, weil die Überschrift des § kaum was mit dem Inhalt zu tun hat!
Roth ist gleichzeitig eine Deutsche Meisterschaft und somit wohl durchaus auch von überregionaler "Bedeutung".
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit, siehe
§ 4 Ausrichter/ Veranstalterabgaben
Zur Erhebung dieser Abgaben dient die Ergebnisliste als Grundlage. Es gelten ab 1994 folgende Berechnungskriterien:
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage. Die Abgaben werden von dem jeweils zuständigen Landesverband erhoben. Davon erhält 50 % der jeweilige Landesverband, 50 % werden an die Deutsche Triathlon Union abgeführt.
Die Verbandsabgaben sind zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes zu entrichten. Veranstaltungen, bei denen die Deutsche Triathlon Union als Veranstalter auftritt, (z.B. Deutsche Meisterschaften) sind von den Verbandsabgaben befreit.
Statt eine Veranstalterabgabe fallen Lizenzgebühren an, siehe
§ 8 Lizenzgebühren
DM Triathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 15.000 + MwSt. DM Triathlon Elite/U23, Euro 7.500 + MwSt.
DM Triathlon Altersklassen Euro 5.000 + MwSt.
DM Triathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen
DM Triathlon Mitteldistanz Euro 7.500 + MwSt. DM Triathlon Langdistanz Euro 7.500 + MwSt.
DM Duathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 4.000 + MwSt.
DM Duathlon (Elite/U23,Altersklassen) Euro 3.000 + MwSt.
DM Duathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen DM Duathlon Langdistanz Euro 1.500 + MwSt.
DM Cross Euro 2.000 + Mwst.
DM Wintertriathlon Euro 1.500 + MwSt.
Bundesliga Euro 4.000 inkl. MwSt.
Die Regelung für Deutsche Meisterschaften der Langdistanz besagt eine Lizenzgebühr von Euro 7.500 + MwSt. Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat, dann kann ich Kurt Denk aber gut verstehen und würde mich an seiner Stelle auch weigern mehr zu zahlen.
Es wäre auch mal interessant zu erfahren, wann die Bestimmung des § 8 in dieser Form rechtsgültig wurde.
Cengiz
letztendlich gibt es wohl zwei Sportarten:
Triathlon und Ironman
Jeder, der seine Veranstaltung Triathlon nennt, fällt unter die Hoheit der DTU, die Ironmen fallen halt unter WTC.
Der Streit ist vorprogrammiert.
Abgaben für die WTC-Wettkämpfe an die DTU wären damit begründbar, dass die DTU ihrerseits die Teilnehmer an Ironmen nicht aus dem Verband sperrt.
Nee, das ist aber auch kein Argument. Roth kann man schlecht mit den anderen Deutschen Meisterschaften vergleichen. Schau dir mal die Meldezahlen bei den DM Mitteldistanz an und die Meldezahlen in Roth.
[quote=amontecc;263016]letztendlich gibt es wohl zwei Sportarten:
Triathlon und Ironman[quote=amontecc;263016]
Das ist doch aberwitzig. Kann sein, dass einige rumlaufen und sagen, ihr Sport ist der IRONMAN
Zitat:
Zitat von amontecc
Jeder, der seine Veranstaltung Triathlon nennt, fällt unter die Hoheit der DTU, die Ironmen fallen halt unter WTC.
Der Streit ist vorprogrammiert.
Abgaben für die WTC-Wettkämpfe an die DTU wären damit begründbar, dass die DTU ihrerseits die Teilnehmer an Ironmen nicht aus dem Verband sperrt.
Der Streit entsteht doch erst durch seltsame und ungerechte Bestimmungen. Wer die Veranstalterabgabe damit begründet, dass er Teilnehmer an IRONMAN Rennen nicht sperrt, dem ist nicht zu helfen.
Cengiz
Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat
Haben sie nicht...
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Wieso nicht, die müssen doch nicht mehr zahlen nach den Bestimmungen.
Wenn du das aber so genau weißt, dann verrate uns doch was gezahlt wurde. Ansonsten ist dein Posting nicht besonders aussagekräftig.
EDITH: Ich hoffe, sie haben nicht noch weniger gezahlt!