Wer hat die Notwendigkeit festgestellt? Der Verband, das Ministerium?
Versteht Ihr den Satz besser?
Das Ministerium, genauer gesagt ein Referent im Polizeipräsidium Rosenheim. Solang also keiner dagegen klagt, wird sich jede Wurst daran halten, weil dann muss man nicht selbst denken. Man kann dann statt zu denken, lieber im Internet surfen, Pornos gucken, in Jurabloggs schreiben usw.
Warum gibt es Zwangsmitgliedschaften in Kammern usw. Weil das die Struktur unseres STaates ist, da kann man sich dran stören und darüber meckern, aber bevor das abgeschafft wird, wird es vermutlich eine größere Revolution (vermutlich sehr blutig) in Deutschland geben müssen.
Naja, es gibt schon noch einen Unterschied zwischen Kammern (die auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen) und Sportverbänden, die sich ihr Regelwerk selbst zimmern.
Das Ministerium, genauer gesagt ein Referent im Polizeipräsidium Rosenheim. Solang also keiner dagegen klagt, wird sich jede Wurst daran halten, weil dann muss man nicht selbst denken. Man kann dann statt zu denken, lieber im Internet surfen, Pornos gucken, in Jurabloggs schreiben usw.
Ok, das ist doch mal ne Aussage:
Der Spielplatzbetreiber unterstützt also nur einem Sandkastenbetreiber beim Förmchenspiel.
Was wären denn sportrechtliche Konsequenzen für Athleten?
Da ich in keinem Verein bin, dürfte mich das auch nicht jucken, oder denk ich falsch?
das macht auf mich auf jeden Fall keinen guten Eindruck-haben die Angst vor Kurt?
Oder geht denen viel Geld durch die Lappen??
Klar geht's ums Geld. Die sog. Veranstalterabgabe ist eines der größten Finanzierungsmittel der DTU.
Nach § 4 der "Abgabebestimmungen" der DTU kassieren LV und DTU wie folgt, ich zitiere:
"
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung
oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage."
Bei einer Veranstaltung mit 2.000 Startern, die €350 Startgeld zahlen, machte das die schöne Summe von € 70.000 für den Verband.
Darauf verzichtet man ungern, nur beugt sich der HTV seit Jahren der schlichten MArktmacht von KD, selbst wenn es mit § 20 der Veranstalterordnung eine Regelung gibt, aufgrund derer diese Abgaben auch verhandelt werden könnten.
Sanktionen können Sperren für die Athleten sein, die einen Startpass haben, Nicht-Startpassinhaber haben keine größeren Konsequenzen zu fürchten!