Zitat:
Zitat von Thorsten
Laut DTU-Sportordnung können die Ordnungen der FINA herangezogen werden (und werden es auch, zumindest in Hessen, ob es in NRW auch so gehandhabt wird, darüber kann sich barbossa ja mal auslassen):
A.2 Beschluss und Geltungsbereich
In Fällen, in denen die vorliegende Sportordnung keine Aussage macht, können die Regeln der ITU, FINA, UCI, IAAF und FIS herangezogen werden.
Aktuelle Regeln unter: http://www.dtu-info.de/ordnungen.html
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Laß ich mich gerne:
Selbstredend gilt dieser Passus auch in NRW, ich wüßte allerdings nicht, daß das jemals so dezidiert angewendet wurde.
Ist aber interessant, könnte tatsächlich ein Präzedenzfall werden.
Die DTU läßt sich nämlich nicht über die einzelnen Anzüge aus, es gibt so gesehen keine "offizielle" Liste. Somit könnte vor Ort nach FINA Regel entschieden werden.
Schaun wir mal....
Übliche Anwendung finden die "anderen" Regelungen bei Staffelwettbewerben, an denen Jugendliche teilnehmen möchten.
Anmerkung nach Lesen der restlichen Beiträge:
Der Sinn dieser Anzüge liegt ja im Neoprenverbot:
Dann müssen sie in NRW nach dem Schwimmen ausgezogen werden. Ausnahme sind die in der SpO und VO genannten Wettkämpfe.
Ein generelles Verbot dieser Anzüge wird durch die SpO nicht gerechtfertigt, allerdings ist jeder Einzelfall zu prüfen.
Schwierig wirds immer dann, wenn der Athlet am Beckenrad steht, und nichts an hat außer eben diesen Anzug.
Langer Rede kurzer Sinn: Es wird sich sicherlich für die nächste Saison etwas tun (müssen).