Zitat:
Zitat von Kurt D.
Um auf Blut zu testen bedarf es aber klarer rechtlicher Rahmenbedingungen, welche die AK Athleten gar nicht erfüllen können.
Also testen wir sehr wohl zwar bei den AK Leuten auf Urin (weil wir dies dürfen), nicht aber auf Blut (Eingriff in deinen Körper). Dazu benötigt man Arbeitsverträge, zwischen Profistarter und Veranstalter (Arbeitnehmer./.Arbeitgeber).
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Lieber Kurt,
ich denke mal, dass Deine Aussage jedenfalls in dieser Absolutheit falsch ist!
Denn immerhin alle beim IMG startenden
Startpassinhaber der DTU und Inhabern von Tageslizenzen sind dem Regelwerk der DTU unterworfen (vgl. Art. 2 Abs. 1 Anti-Doping-Ordnung DTU). Die Anti-Doping-Ordnung der DTU schreibt weiter für ALLE von der rodnung erfassten Athleten in Art. 32 Abs. 1 fest, dass Dopingkontrollen aus „körperlichen Untersuchungen“ die „in der Abnahme von Ausscheidungsprodukten oder der
Entnahme von Blut“ bestehen können. Solche Maßnahmen haben die Athleten dann auch zu dulden, mit der Teilnahme am Rennen erklären sich sich mit diesen Regelungen einverstanden (Art. 32 Abs. 2)
Jedenfalls hätte man, was Blutkontrollen der DTU-Startpass- und Tagslizenzinhaber angeht solange kein Problem, solange die Blutkontrollen im Auftrag der DTU bei einem DTU-Rennen (was der IMG doch hoffentlich noch ist) durchgeführt würden und nicht vom privaten Veranstalter.
Wer allerdings sein eigenes, zugegebenermaßen sehr gutes, Süppchen kocht und sich vom Verband faktisch lossage, der müßte eben den Athleten im Rahmen der Anmeldung zum Rennen das Einverständnis auch zu Blutkontrollen abnehmen. Dafür sollte ein Satz durchaus genügen.
Auf den ersten Blick muss ich also das Fazit ziehen, dass bei jedem von der DTU genehmigten Kirmesrennen (ab Olympischer distanz) mit Blutkontrollen rechnen muss, beim größten Rennen im Land aber nicht.
Tim