https://www.abendblatt.de/hamburg/be...gar-nicht.html
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Sachverhalt / Hintergrund
1. Der Ironman-Triathlon in Hamburg führt bislang über Bergedorf und die Vier- und Marschlande, was umfangreiche Straßensperrungen im Bezirk erfordert. 
2. Die Politik in Bergedorf kündigt an, dass künftig „große Umzingelungen“ durch Sperrungen des Bezirks nicht mehr akzeptiert werden sollen. 
3. Es wird erwogen, Teile der Radstrecke über die Autobahn A25 zu führen, um Sperrungen im Stadtgebiet zu reduzieren – dies allerdings steht bislang unter erheblicher Kontroverse. 
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Positionen und Argumente
Befürwortende Argumente (für Autobahnführung / veränderte Streckenführung)
• Durch Verlegung der Radstrecke auf die A25 könnten Sperrungen in dicht besiedelten Bereichen von Bergedorf bzw. den Vier- und Marschlanden deutlich verringert werden. 
• Die Bezirks- und Lokalpolitik möchte Belastungen für Anwohner, Verkehrsbehinderungen und negative Folgen für den öffentlichen Raum minimieren. 
• Eine Einbindung der Autobahn könnte eine Kompromisslösung sein, sofern entsprechende Genehmigungen und Betreuung möglich sind. 
Gegenargumente / Widerstand (insbesondere durch die Autobahngesellschaft)
• Die Autobahn GmbH zeigt sich bislang unnachgiebig gegenüber der Variante, Radrennen auf der A25 zuzulassen. 
• Aus Gründen der Verkehrssicherheit, Haftung, Infrastrukturzustand oder gesetzlichen Vorgaben könnte eine Freigabe solcher sportlicher Veranstaltungen auf Autobahnen rechtlich oder technisch problematisch sein. (Im Artikel wird angedeutet, dass die Autobahngesellschaft „hart“ bleibt.) 
• Wenn die Autobahngesellschaft keine Genehmigung erteilt und keine Kooperationsbereitschaft zeigt, wäre eine Durchführung des Wettkampfs in der geplanten Form nicht möglich. 
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Entscheidungslage & Ausblick
• Der Artikel stellt, dass die Bergedorfer Politik ihre Haltung verschärft: Solche großflächigen Sperrungen sollen nicht länger akzeptiert werden. 
• Falls sich die Autobahngesellschaft weiterhin weigert, eine Nutzung der A25 zu erlauben, könnte der Ironman in Bergedorf künftig nicht mehr stattfinden – zumindest nicht in aktueller gestreckter Form. 
• Es bleibt offen, ob ein Kompromiss gefunden werden kann – z. B. geringere Sperrzeiten, andere Routen oder Teilstreckenverlegung. 
• Der Artikel nennt keine abschließende rechtliche Prüfung, sondern deutet an, dass hinter den Kulissen Verhandlungen über Genehmigungen und Infrastruktur laufen. 
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Juristische Aspekte & Implikationen (Analyse)
• Genehmigungen und Befugnisse: Für die Nutzung einer Autobahn für ein Radrennen bedarf es erheblicher rechtlicher Genehmigungen – insbesondere durch die zuständige Autobahngesellschaft und womöglich Verkehrssicherheitsbehörden.
• Haftungsfragen: Bei Unfällen auf Autobahnstrecken könnten erhöhte Haftungsrisiken bestehen, insbesondere wenn die Infrastruktur nicht für Radverkehr ausgelegt ist.
• Verkehrsrechtliche Regelungen / Straßengesetzgebung: Autobahnen unterliegen besonderen Vorschriften (z. B. Ausschluss von nicht motorisiertem Verkehr). Eine Ausnahme bedarf einer klaren Rechtsgrundlage.
• Interessenabwägung / Öffentliches Interesse: Die Entscheidung wird mit Blick auf die Interessen von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern, Sportveranstaltern und städtischer Funktion getroffen.
• Verwaltungsverhandlung und Kompromisszwang: Selbst wenn rechtliche Hindernisse bestehen, könnten Kompromisse (etwa temporäre geschlossen Streckenführung, reduzierte Sperrzeiten) Teil der Lösung sein.
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