Oh stimmt, an die Duathlon DM in Halle hatte ich gar nicht gedacht.
Interessant, startest du da? Wäre interessant zu hören, wie die Wettkampfbesprechung da ausfällt. Ich könnte mir vorstellen, dass man da genauer drauf eingeht.
Es bedarf ja eigentlich nur 1-2 präziser Einordnung und das meiste ist dann klar.
In den Feinheiten wird es dann vielleicht schwieriger. Bei integrierten Cockpitlösungen mit Trinksystem sehe ich die geringsten Probleme. Die sind ja eigentlich nach Sportordnung her ... erlaubt würde ich sagen.
Anders mag es da bei den Spoiler-Flaschenhaltern von Canyon "hinten" aussehen. Aber auch da muss man sagen: es ist eben schon als Spoiler gedacht. Im Prinzip hindert einen ja auch wenig daran eine normale Flaschenhalterung hinterm Sattel zu installieren, auch wenn an der Sattelstütze natürlich seinen Charme hat - und der Flaschenhalter vielleicht sogar besser hält. Aber im Grunde müsste Canyon da ja auch nur eine neue Version herausbringen oder man geht selbst an den Schraubstock und baut sich eine Halterung. Gewindebuchsen sind in der Sattelstütze ja vorhanden.
Ist natürlich blöd für den Käufer, wenn das dann nicht mehr erlaubt sein sollte.
Halle/Saale war aber eh kürzere Distanz oder? Sprint? Oder auch länger? Bei kurzen Dingern braucht man ja eh nicht tonnenweise Getränk.
ist Sprint, ich starte da nicht aber zwei Kollegen aus unserem Verein
ob man mit dem Canyon-Flaschenhalter hinter dem Sattel jetzt starten darf? Cube Aerium Trinksystem? Factor Tank auf dem Oberrohr (ab Werk, kein Nachrüst)? Shiv Hecktank 1,5 Liter?
Letztere zwei sind ja fester Bestandteil des Rades und selbst wenn sie leer sind nicht zulässig, muss man das dann abflexen?
ich bin auch gespannt wie die das da handhaben, was auf der Besprechung erzählt wird und wie die Regeln in dem Punkt ausgelegt werden
__________________
Grüße
Tri-K
__________________
slow is smooth and smooth is fast
swim by feel, bike for show, run to win
ich verstehe nicht ganz. Ich habe glaube ich nirgendwo "unzerbrechlich" geschrieben.
Die DTU-Sportordnung gibt ja grob den Rahmen vor. Das müssen sie eben noch anpassen und präzise (!) formulieren.
Das Problem mit den Radflaschen-Halterungen BTA und kilometer-weit weg vom BTA zwischen den Brustmuskeln ist doch meistens folgendes: man will, dass die Flaschen halten. Es sei denn man ist Profi und hat die Flaschen ohne Inhalt da hingebaut.
Dafür muss man aber entweder einen Flaschenhalter verwenden, der super krass festhält (XLab Gorrila XT o.ä.) und/oder man schaut auch noch am besten, wie die Flasche ausgerichtet ist. Drücken potenzielle Schläge die Flasche über die Nasenhalterung vom Halter? Wenn ja = schlecht, wenn Abschussrampe.
Jetzt kommt für mich die Entfernung vom Befestigungspunkt ins Spiel. Also der Hebel.
Wenn man eine BTA-Flasche direkt zwischen den Armen befestigt, ist der Hebel relativ klein. Außer dass eine 750 ml oder sogar 1l-Flasche natürlich nur im unteren Teil der Flasche im Halter hängt. Das ist ja schon mal das erste Problem.
Wenn die Halterung allerdings vom BTA 40-50 cm weiterragt, wie bspw. die Halterung von Laura Philipp, dann wird der potenzielle Hebel natürlich noch mal zusätzlich lang.
Die Konstruktion muss (!) also irgendwie stabil gebaut werden, sonst fliegen ja ständig Flaschen. Ja man kann sie noch mit Gummizügen sichern. Bei Schlabberkonzepten durchaus eine Überlegung wert.
Ich habe ja schon öfter geschrieben: ich finde es gut, wenn man den Wildwuchs (etwas) eindämmt.
Die Fahrer und Fahrerinnen sollen sich doch gerne schnittig aufs Rad setzen und meinetwegen im Windtunnel sich neue Sachen überlegen. Innovation. Aber wenn die Innovation am Ende ist, sich merkwürdige Konstruktionen vor den Körper zu bauen, damit er aerodynamischer ist, dann kann das ja nicht Sinn der Sache sein.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass so aufrechte Positionen wie vom Ditlev mit der Flasche im Anzug (Körperanpassung von quasi Rund zu Tropfenform) extremes Potenzial hatte. In Kombi mit den integrierten Windabweisern, ähm Cockpits ist das schon viel Potenzial.
Nur irgendwo finde ich es nicht verkehrt da wenigstens eine Grenze aufzuziehen. Skipper hatte ja Aeroflaschen sogar vor die Oberarme in Posi bauen wollen. Geile Idee, aber schon verrückt.
Mit den Regeln wird man das vermutlich alles umgehen wollen. Keine Giganto-Aufbauten mehr und gut ist. Weniger Diskussionspotenzial. Ich kann das nachvollziehen. Wenn sie das präzisieren, kann man sich ja drauf einstellen. Notfalls fährt man eben eine kleine BTA + Aeroflasche(n) + hinterm Sattel 2 Flaschen. Prinzipiell durchaus möglich.
bei 23.6 steht klar, material muss unzerbrechlich sein, was ziemlich viel Materialien ausschliesst.
ist Sprint, ich starte da nicht aber zwei Kollegen aus unserem Verein
ob man mit dem Canyon-Flaschenhalter hinter dem Sattel jetzt starten darf? Cube Aerium Trinksystem? Factor Tank auf dem Oberrohr (ab Werk, kein Nachrüst)? Shiv Hecktank 1,5 Liter?
Letztere zwei sind ja fester Bestandteil des Rades und selbst wenn sie leer sind nicht zulässig, muss man das dann abflexen?
ich bin auch gespannt wie die das da handhaben, was auf der Besprechung erzählt wird und wie die Regeln in dem Punkt ausgelegt werden
Naja, es die Regeln gibt es und warum sollte man die aufstellen, wenn man se dann nicht durchsetzt, nur weils von Canyon ist?
Ich finde das alles ziemlich demotivierend und kann es nur belächeln...
bei 23.6 steht klar, material muss unzerbrechlich sein, was ziemlich viel Materialien ausschliesst.
Wenn man das so liest, dann ja. Ansich dürfte das nur auf die Behälter und bspw. Glasflaschen bezogen sein.
Warum man da dann die Halterung auch noch reingebaut hat, ist natürlich komplett bescheuert. Da müsste man die Halterungen aus Gummi oder flexiblem Material machen.
In der Tat absurd. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das eigentlich (!) nur auf "keine Glasflaschen" als Behälter bezieht.
Wie gesagt da ist einiges unglücklich formuliert. Klar.
Wenn man die 23.6 Stand jetzt ganz genau nehmen würde, wäre nahezu kein Flaschenhalter erlaubt. Denn die allerallermeisten lassen sich irgendwie zerbrechen oder zerreißen.
Problematisch insgesamt: das wird ein sehr mächtiges Regelwerk, wenn man sämtliche Ausnahmen und Sonderfälle irgendwie abdecken will. Sprich wenns am Anfang zu genau ist, wird das eine Bibel.
Da kann man jetzt einfach nur abwarten. Ich fürchte, aber dass sowas eher mit dem Klammereinschub schwierige (Rand-) Thema wie 23.6 wird auch in den neuen Fassungen drin sein.
Da kann man dann nur auf vernünftige Kampfrichter hoffen. Also ich habe den Part jedenfalls nicht so gelesen, dass alles aus Gummi oder PET sein muss. Mit Krampf lässt sich das reininterpretieren, klar.
Was die Spezialräder und Tanks betrifft: ka. Also für mich habe ich die Sportordnung eher so verstanden, dass im Rad befindliche integrierte Lösungen erlaubt sind. Ist natürlich die Frage inwiefern einige Ab-Werk-Lösungen dann wirklich noch "intern" sind. Da wirds dann mit Pech noch mal kompliziert. Bei den Rahmen gibt es aber oft auch die Möglichkeit notfalls auf eine UCI-Variante umzubauen. Ist dann schon umständlich, ja.
Die Ironmanregel mit 2x1 L vorne und 2x1+1 L hinten klingt da schon einfacher, hat aber mehr Freiheiten. Die vielleicht auch gar nicht so schlecht sind.
An meinem neuen Canyon-Speedmax habe ich vorsorglich nicht den Canyon-Halter bestellt sondern meinen alten Tacx-Flaschenhalter für das Sattelgestellt vom alten Rad montiert. Passt ohne Probleme und die Diskussion muss ich nicht beim Check-In führen für die paar € die ein zulässiger Halter kostet.
Wenn der originale doch erlaubt sein sollte bestelle ich mir den zwar auch noch weil der optisch doch merklich schöner aussieht, aber sch... auf schön wenn verboten. Von 80 Ocken mal ganz abgesehen.
Unzerbrechlich habe ich jetzt nur auf den Flüssigkeitsbehälter bezogen.
Schwieriger wird es bei Rädern wo die Trinksysteme ab Werk kleinlich ausgelegt nicht mehr gehen wie Factor, Cube oder Spezialized. Da bin ich viel mehr gespannt was die DTU mit dem internationalen Verband ausklamüsert.
Im Moment bringt die Diskussion eh wenig. Die Regel ist derzeit so wie sie ist, bis eine Anpassung oder weitere Klarstellung kommt muss man halt notfalls mal einen normalen Flaschenhalter für den Rahmen im Rucksack haben damit man beim Check-In kurzfristig auf "legal" umbauen kann wenn es nicht durchgeht. Da kann der KaRi vor Ort wenig für.
Wenn man das so liest, dann ja. Ansich dürfte das nur auf die Behälter und bspw. Glasflaschen bezogen sein.
Warum man da dann die Halterung auch noch reingebaut hat, ist natürlich komplett bescheuert. Da müsste man die Halterungen aus Gummi oder flexiblem Material machen.
In der Tat absurd. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass sich das eigentlich (!) nur auf "keine Glasflaschen" als Behälter bezieht.
Wie gesagt da ist einiges unglücklich formuliert. Klar.
Wenn man die 23.6 Stand jetzt ganz genau nehmen würde, wäre nahezu kein Flaschenhalter erlaubt. Denn die allerallermeisten lassen sich irgendwie zerbrechen oder zerreißen.
Problematisch insgesamt: das wird ein sehr mächtiges Regelwerk, wenn man sämtliche Ausnahmen und Sonderfälle irgendwie abdecken will. Sprich wenns am Anfang zu genau ist, wird das eine Bibel.
Da kann man jetzt einfach nur abwarten. Ich fürchte, aber dass sowas eher mit dem Klammereinschub schwierige (Rand-) Thema wie 23.6 wird auch in den neuen Fassungen drin sein.
Da kann man dann nur auf vernünftige Kampfrichter hoffen. Also ich habe den Part jedenfalls nicht so gelesen, dass alles aus Gummi oder PET sein muss. Mit Krampf lässt sich das reininterpretieren, klar.
Was die Spezialräder und Tanks betrifft: ka. Also für mich habe ich die Sportordnung eher so verstanden, dass im Rad befindliche integrierte Lösungen erlaubt sind. Ist natürlich die Frage inwiefern einige Ab-Werk-Lösungen dann wirklich noch "intern" sind. Da wirds dann mit Pech noch mal kompliziert. Bei den Rahmen gibt es aber oft auch die Möglichkeit notfalls auf eine UCI-Variante umzubauen. Ist dann schon umständlich, ja.
Die Ironmanregel mit 2x1 L vorne und 2x1+1 L hinten klingt da schon einfacher, hat aber mehr Freiheiten. Die vielleicht auch gar nicht so schlecht sind.
Das Problem war ja letztes Jahr schon zu sehen, das Karis Regeln angewendet haben, die erst jetzt in der Sportordnung stehen....Bta war 5 mm über meiner Armhöhe, das ganze auch nicht im kompletten bereich...also minimal...das ganze bei nem Ironman event, wo das sowieso nicht über die DTU geht? wenn ich richtig informiert bin..auf die Frage, auf welcher Verordnung oder Regel er das abmontiert haben möchte: ich schätze es als unsicher ein, das reicht....baus ab.
Wie schaut es mit Einsprüchen aus...wenn zum Beispiel ein Athlet sein Bike nicht zugelassen bekommt, aber ein andere dann in der Wechselzone steht mit illegalem Setup...
Bta war 5 mm über meiner Armhöhe, das ganze auch nicht im kompletten bereich...also minimal...das ganze bei nem Ironman event, wo das sowieso nicht über die DTU geht? wenn ich richtig informiert bin..auf die Frage, auf welcher Verordnung oder Regel er das abmontiert haben möchte: ich schätze es als unsicher ein, das reicht....baus ab.
"ich schätze es als unsicher ein" ist dann sozusagen der Freifahrtschein für den KaRi nix begründen zu müssen, "Sicherheit" und wenn nur extrem subjektiv oder vorgeschoben, sticht dann alles
kein gutes Zeugnis für die zugrundeliegende SpO wenn das so läuft ...
__________________
Grüße
Tri-K
__________________
slow is smooth and smooth is fast
swim by feel, bike for show, run to win