In jedem Rahmen in dem Abgeordnete kein persönlichen Nachteile enstehen würden, wenn sie sich dieser geschlossen Wahl nicht anschließen.
Wo genau ist das Problem?
Einen rechtlichen Fraktionszwang gibt es nicht.
Wenn ein Abgeordneter nun überhaupt nicht hinter der Entscheidung steht, so siehe Ströbele.
Oder wie (viel) weiter oben schon mal gefragt wurde, wo hat je einer der Abgeordneten Klage erhoben, dass ihm Zwang angetan wurde?!
Jede Sportmannschaft, jede Schiffsbesatzung, jede Firma stimmt sich ab; wie soll das auch sonst funktionieren?!
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Wann wird eigentlich der Tag des Orgasmus gefeiert?
Ich würde kommen.
Das entscheidende Kriterium wäre also das Wohlergehen des Abgeordneten?
"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Ich verstehe wirklich nicht welchen Interpretationspielraum dieser Satz lässt.
Dort steht nicht". "Abgeordnete verrteten ihre Fraktion, sie sind in Ihrer Entscheidung zwar frei, sollten sie sich nicht an Weisungen und Aufträge halten, müssen sie aber davon ausgehen, dass Ihnen dadurch soziale, berufliche, psychische, und politische Konseqenzen erwachsen."
"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Ich verstehe wirklich nicht welchen Interpretationspielraum dieser Satz lässt.
Dort steht nicht". "Abgeordnete verrteten ihre Fraktion, sie sind in Ihrer Entscheidung zwar frei, sollten sie sich nicht an Weisungen und Aufträge halten, müssen sie aber davon ausgehen, dass Ihnen dadurch soziale, berufliche, psychische, und politische Konseqenzen erwachsen."
Dort steht nicht". "Abgeordnete verrteten ihre Fraktion, sie sind in Ihrer Entscheidung zwar frei, sollten sie sich nicht an Weisungen und Aufträge halten, müssen sie aber davon ausgehen, dass Ihnen dadurch soziale, berufliche, psychische, und politische Konseqenzen erwachsen."
Ich weiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Wenn ich als Abgeordneter freiwillg einer Fraktion beitrete, dann doch bestimmt nicht, weil ich komplett konträre politische Ansichten habe.
Dass ich, auch wenn ich vieleicht nur 95% hinter allen Entscheidungen in der Fraktion stehe, ich aber mit der Fraktion mehr erreiche als ohne sie, wird mein Gewissen vieleicht gewisse Abwägungen zulassen.
Du kannst natürlich im Leben immer alles binär in schwarz und weiss einteilen. Viel Spass dann mit Deinen Mitmenschen, die nicht so unterkomplex denken.
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Wenn Ihr alle die Zeit, die Ihr hier im Forum vertüdelt, fürs Training nutzen würdet...
Ich weiss nicht, was daran so schwer zu verstehen ist. Wenn ich als Abgeordneter freiwillg einer Fraktion beitrete, dann doch bestimmt nicht, weil ich komplett konträre politische Ansichten habe.
Dass ich, auch wenn ich vieleicht nur 95% hinter allen Entscheidungen in der Fraktion stehe, ich aber mit der Fraktion mehr erreiche als ohne sie, wird mein Gewissen vieleicht gewisse Abwägungen zulassen.
Du kannst natürlich im Leben immer alles binär in schwarz und weiss einteilen. Viel Spass dann mit Deinen Mitmenschen, die nicht so unterkomplex denken.
Niemand hat davon gesprochen ständig gegen die eigene Fraktion zu stimmen. (auch wenn das auch gemäßg GG legitim ist).
Es ging darum, dass Abgeordnete bei jeder Abstimmung frei sein müssen. Dass sie in der Realität in den allermeisten Fällen ohnhein aus eigener Überzeugung mit der Fraktion stimmen stand nie zur Debatte.
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