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Alt 17.11.2024, 11:22   #321
Schwarzfahrer
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Zitat:
Zitat von Nepumuk Beitrag anzeigen
Das is völlig weltfremde Theorie. Kein Parlament funktioniert in der Praxis so.
Das heißt also zu Ende gedacht, daß Artikel 38 GG eigentlich obsolet ist und gelöscht gehört, oder? Geht ja, sobald eine 2/3 Mehrheit das so sieht, vermute ich. Das wäre dann zumindest ein klares Bekenntnis. Solange allerdings Art. 38 besteht, hat jeder das Recht, dessen Einhaltung auch von den Abgeordneten und besonders von den Partei- und Fraktionsführungen zu erwarten.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
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Alt 17.11.2024, 11:32   #322
Schwarzfahrer
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Zitat:
Zitat von StefanW. Beitrag anzeigen
Als Volksvertreter soll man sich (fast) jeden Mist gefallen lassen?
Wer Recht bricht sollte die Konsequenzen tragen müssen.
Sicher nicht "jeden Mist", allerdings steht eine gewisse Souveränität im Umgang mit Kritik und auch Ablehnung aus der Bevölkerung jedem Politiker gut. Es mutet schon merkwürdig an, daß Postings, die in ähnlicher, oft aggressiv-verunglimpfenden Art, noch in den 80-ern und 90-ern als normale Karikaturen veröffentlicht wurden ohne daß Kohl oder Strauß überhaupt reagiert hätten, heutzutage so oft gleich zu Anzeigen seitens der Politiker führen. Hat sich die Rechtslage bzgl. Äußerungen über Politiker seither geändert?

Edit: hier konkret aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2011, zu dem Thema:
Zitat:
Vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst sind zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen. Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, oder ob sie als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>). Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7 f.>; 90, 241 <247>; 93, 266 <289>). Der Meinungsäußernde ist insbesondere auch nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden Wertsetzungen zu teilen, da das Grundgesetz zwar auf die Werteloyalität baut, diese aber nicht erzwingt (vgl. BVerfGE 124, 300 <320>). Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können. Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 90, 241 <248>; stRspr).
Ist natürlich eine gute Einnahmequelle, weil die meisten nicht vor Gericht ziehen, um dort ihre Meinungsfreiheit bestätigt zu bekommen, sondern klein beigeben (wer es doch tut, bekommt übrigens meistens Recht). Aber gleich Polizei vor der Tür grenzt nun mal arg an Einschüchterung von Kritikern - diesen Eindruck sollten die Damen und Herren da oben auch mal bedenken, bevor sie gleich an Anzeige denken, wenn Hinz oder Kunz etwas postet, was ohne die Anzeige möglicherweise kaum jemand mitbekommen würde...
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Geändert von Schwarzfahrer (17.11.2024 um 11:40 Uhr).
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Alt 17.11.2024, 11:44   #323
deralexxx
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Beiträge: 2.566
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Das heißt also zu Ende gedacht, daß Artikel 38 GG eigentlich obsolet ist und gelöscht gehört, oder? Geht ja, sobald eine 2/3 Mehrheit das so sieht, vermute ich. Das wäre dann zumindest ein klares Bekenntnis. Solange allerdings Art. 38 besteht, hat jeder das Recht, dessen Einhaltung auch von den Abgeordneten und besonders von den Partei- und Fraktionsführungen zu erwarten.
niemand wird zu etwas gezwungen. siehe Wissing. Was du da versuchst zu konstruieren ist ein Strohmann. Jeder Abgeordnete ist frei sich einer Fraktion oder Partei anzuschließen oder eben nicht.


https://fragdenstaat.de/anfrage/verf...ionsdisziplin/
deralexxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2024, 11:57   #324
Schwarzfahrer
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Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.534
Zitat:
Zitat von deralexxx Beitrag anzeigen
niemand wird zu etwas gezwungen. siehe Wissing. Was du da versuchst zu konstruieren ist ein Strohmann. Jeder Abgeordnete ist frei sich einer Fraktion oder Partei anzuschließen oder eben nicht.


https://fragdenstaat.de/anfrage/verf...ionsdisziplin/
Ich konstruiere gar nichts. Nur weil es beschönigend auch "Fraktionsdisziplin" heißt, und offiziell verfassungswidrig ist, gilt trotzdem :
Die Grundidee der repräsentativen Demokratie, in dem ein Abgeordneter die Interessen der Mehrheit seines Wahlkreises vertritt auf Grund seines eigenen Gewissens, wird zunehmend vom Prinzip der Parteiendemokratie verdrängt, bei dem die Abgeordneten vorranging die Interessen der Partei/Parteiführung vertreten. Das kann man unterschiedlich gut oder schlecht finden, aber es abzustreiten ist unsinnig.
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Alt 17.11.2024, 12:11   #325
sybenwurz
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Beiträge: 38.520
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Aber gleich Polizei vor der Tür grenzt nun mal arg an Einschüchterung von Kritikern...
Vor der Tür und dahinter...

Was hier in dem Zusammenhang allerdings nicht zur Sprache kam, ist, dass Habecks Anzeige nur den Stein ins Rollen brachte, die Polizei aber im Verlauf der Ermittlungen darauf stiess, dass der betreffende Herr auch andere, volksverhetzende Inhalte gepostet hatte.
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Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
sybenwurz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2024, 12:49   #326
Schwarzfahrer
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Benutzerbild von Schwarzfahrer
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Rhein-Neckar-Dreieck
Beiträge: 7.534
Zitat:
Zitat von sybenwurz Beitrag anzeigen
...die Polizei aber im Verlauf der Ermittlungen darauf stiess, dass der betreffende Herr auch andere, volksverhetzende Inhalte gepostet hatte.
Ebenfalls dürfte es unterschiedliche Meinungen geben, ob das Volksverhetzung ist. M.W. ging es da um ein Bild, das einen SA-Mann mit einem Schild „Kauft nicht bei Juden“ zeigt und dieses kommentiert: „Wahre Demokraten! Das hatten wir schon einmal.“ Das war eine kritische Reaktion auf die Aufforderung, Müller-Milch zu boykottieren, weil Müller angeblich die AfD unterstütze.

Diese Analogie ("kauft nicht beim Feind") mag nicht jeder so empfinden, allerdings sollte der Kontext auch erwähnt werden, und nicht, wie einige große Medien, nur von "antisemitischen Postings" sprechen, denn das ist es sicher zuallerletzt.
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Schwarzfahrer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2024, 13:47   #327
DocTom
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Registriert seit: 19.12.2016
Ort: HH, oder fast...
Beiträge: 10.478
Zitat:
Zitat von StefanW. Beitrag anzeigen
Als Volksvertreter soll man sich (fast) jeden Mist gefallen lassen?
Wer Recht bricht sollte die Konsequenzen tragen müssen.
Du hast die Einschränkung ja selber zugefügt.
Rechtlich klar geregelt
https://ra.de/artikel/bsp/meinungsfr...nd-beleidigung
bedarf es keine Diskussion bei schlimmen Angriffen.
Und was zB Frau Künast über sich in den letzten Jahren an öffentlichen Kommentaren ertragen musste, kann niemand rechtfertigen.
Den hier getätigten Instagrampost werden aber eventuell die Richter im Bereich Meinungsfreiheit ansiedeln. Herr Habeck hätte sich dann doppelt ins Knie geschossen, der Mann / beide stehen mehr in der Öffentlichkeit und das Ding verbreitet sich mehr als gewollt.
Mein Ansatz wäre, den Deppen keine erweiterte Bühne, in diesem Fall einfach ignorieren.
Natürlich nur meine Meinung, werden jetzt Juristen drüber urteilen, was ich gespannt verfolge.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pers...tlichen_Lebens

Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
...: „Wahre Demokraten! Das hatten wir schon einmal.“ Das war eine kritische Reaktion auf die Aufforderung, Müller-Milch zu boykottieren, weil Müller angeblich die AfD unterstütze.
...denn das ist es sicher zuallerletzt.
Die Juristen werden das im gesamten Kontext betrachten, dann wird der Mann evtl. entschädigt, auf Steuerzahlerkosten. Herr Habeck zahlt es ja nicht selber, die Medien evtl. einen Teil. Warten wir die jusitische Einordnung und Beurteilung ab.
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„

Albert Einstein (1879 – 1955)

Geändert von DocTom (17.11.2024 um 13:52 Uhr).
DocTom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.11.2024, 13:49   #328
Nepumuk
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Benutzerbild von Nepumuk
 
Registriert seit: 30.12.2009
Ort: 64560 Riedstadt
Beiträge: 3.552
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer Beitrag anzeigen
Die Grundidee der repräsentativen Demokratie, in dem ein Abgeordneter die Interessen der Mehrheit seines Wahlkreises vertritt auf Grund seines eigenen Gewissens, wird zunehmend vom Prinzip der Parteiendemokratie verdrängt, bei dem die Abgeordneten vorranging die Interessen der Partei/Parteiführung vertreten. Das kann man unterschiedlich gut oder schlecht finden, aber es abzustreiten ist unsinnig.
Das ist ja so auch einfach nicht richtig. Wir haben in Deutschland schon immer ein Mischsystem aus Direktkandidaten, die ihre Wahlkreis repräsentieren und Abgeordneten, die über die jeweiligen Landeslisten gewählt wurden. In der Praxis hat sich die Idee mit "dem eigenen Gewissen" halt nicht bewährt. Es scheitert schon alleine daran, dass der einzelne Abgeordnete sich aufgrund der Komplexität der Themen schlicht und einfach nicht mit jedem Thema im Detail auseinander setzen kann. Das ist einfach zeitlich nicht zu schaffen.

Es ist also folgerichtig, dass man arbeitsteilig vorgeht und die Themen innerhalb der eigenen Fraktion verteilt. Hier kann man eben davon ausgehen, dass die Kollegen zumindest eine ähnliche Grundeinstellung haben. Die Meinungsbildung findet dann innerhalb der Fraktion statt und das ist oft schon nicht einfach. Ist diese Meinungsbildung dann abgeschlossen, dann gilt eben auch die Fraktionsdisziplin.

Rein rechtlich passiert dir aber auch nichts, wenn du anders abstimmst; dabei ist der Abgeordnete rechtlich geschützt, er/sie kann aber auch gleich aus der Fraktion austreten, wenn einem das nicht passt.

Dass dabei aber die Interessen "der Partei/Parteiführung" vertreten würden, ist aber Quatsch - zumindest bei den Grünen. Das war vielleicht im Ostblock so, moderne Parteien funktionieren da anders. Da ist viel harte Arbeit der Fraktionsspitze dabei, die Fraktion (nicht die Partei) im Vorfeld von Abstimmung zu einigen.

Artikel 38 GG ist aus meiner Sicht nicht überholt, er schützt den einzelnen Abgeordneten bei der Ausübung seiner Tätigkeit und ist daher nicht überflüssig. Es braucht aber mehr als nur dieses "Gewissen", um ein Parlament überhaupt handlungsfähig zu machen. Schon die Zersplitterung der politischen Landschaft in immer mehr Partei zeigt ja, wie schwierig eine Mehrheitsbildung wird. Man stelle sich nun mal vor, man hätte statt 5-6 Parteien 600 Einzelkämpfer im Parlament, das wäre der totale Stillstand, da passiert dann gar nichts mehr.
Nepumuk ist offline   Mit Zitat antworten
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