Im letzteren Fall sind allerdings so viele Abgeordnete nicht ganz zu rechtfertigen; wenn es Fraktionszwang gibt und alle einer Partei gleich abstimmen, braucht man doch maximal 20 Abgeordnete statt Hunderte; einer vertritt die kleinste Partei (5 %), der Rest entsprechend aufgeteilt. Wäre doch eine immense Ersparnis, oder?
20 sind bisschen sehr knapp, schließlich muss auch eine Menge Vorarbeit in verschiedenen Ausschüssen geliefert werden. Aber ein Bundestag von 200-300 Abgeordneten wäre sicher völlig ausreichend.
Mein Vorschlag, einfach alle Direktmandate streichen, nur Listenwahl. Viel günstiger und effizienter.
Mein Vorschlag, einfach alle Direktmandate streichen, nur Listenwahl. Viel günstiger und effizienter.
Mag effizient sein aus Parteiensicht, aber es würde die Macht der Parteien weiter überhöhen, und sich von dem direkten Einfluß des Wählers entfernen. Ich stimme dagegen.
Ich hätte eine Reform gut gefunden, bei der 50 % gesicherte Direktwahlplätze sind, und nur der halbe Bundestag (gedeckelt, feste Platzzahl) nach den Zweitstimmen aufgeteilt wird. Bei 200 - 300 Plätzen gesamt (Du hast Recht, dürfte reichen) könnte man dann z.B. eine 2% Klausel einführen statt 5 %, um ein paar nicht ganz winzigen Kleinen Parteien auch die Chance zum mitreden zu geben. Die Gesamtzusammensetzung ist dann kein Abbild der Zweitstimmen - aber muß es denn unbedingt sein?
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Mag effizient sein aus Parteiensicht, aber es würde die Macht der Parteien weiter überhöhen, und sich von dem direkten Einfluß des Wählers entfernen. Ich stimme dagegen.
Glaube ich nicht. Wie viele Direktkandidaten werden denn gewählt, die keiner Partei angehören oder die wenigstens von einer Partei unterstützt werden? Die Anzahl dürfte äußerst klein sein, mir fällt nicht einer ein. Du kannst als Einzelkämpfer im Parlament auch nichts erreichen.
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
Ich hätte eine Reform gut gefunden, bei der 50 % gesicherte Direktwahlplätze sind, und nur der halbe Bundestag (gedeckelt, feste Platzzahl) nach den Zweitstimmen aufgeteilt wird. Bei 200 - 300 Plätzen gesamt (Du hast Recht, dürfte reichen) könnte man dann z.B. eine 2% Klausel einführen statt 5 %, um ein paar nicht ganz winzigen Kleinen Parteien auch die Chance zum mitreden zu geben. Die Gesamtzusammensetzung ist dann kein Abbild der Zweitstimmen - aber muß es denn unbedingt sein?
Man kann alle möglichen Varianten wählen. Du kannst die Zweitstimme auch weg lassen. Dann bekommst du so kuriose Situationen, dass ein Donald Trump zum Präsident gewählt wird, obwohl er nicht die Mehrheit der Stimmen hat. Findest du das besser?
Ich bin großer Freund eines reinen Verhältniswahlrechts. Den wesentlichen Vorteil der Erststimme sehe ich darin, dass sichergestellt wird, dass aus jedem Wahlkreis mindestens eine Person im Parlament ist. Das ist über eine reine Listenwahl nicht gegeben.
Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ..... "die Grenzkontrollen so durchzuführen, dass das Ergebnis eine grundsätzliche Zurückweisung von unberechtigtem Grenzübertritt bewirkt – dies auch in dem Fall, dass sich ein Migrant, der aus einem benachbarten sicheren Drittstaat im Sinne von § 26a Abs. 2 des Asylgesetzes (AsylG) anreist, auf Verfolgung oder Schutzgründe beruft; ...........
Begründung: "Eine Zurückweisung verstößt nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK): Gemäß Artikel 33 GFK darf ein Flüchtling nicht zurückgewiesen werden, wenn dadurch „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde“. Dies ist in den Transit- und Zugangsstaaten (zu Lande) nach Deutschland nicht der Fall. Ein Grund, von Zurückweisung an der deutschen Grenze abzusehen, ist folglich gemäß GFK nicht gegeben. Gleiches gilt gemäß § 18 AsylG: Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er erstens aus einem sicheren Drittstaat einreist; dies ist bei allen Nachbarstaaten Deutschlands der Fall (vgl. u. a. Artikel 16a Abs. 2 des Grundgesetzes). Die Einreise ist auch zu verweigern, wenn zweitens Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist; gemäß Artikel 13 der Dublin-III-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 604/2013) ist hierfür der Staat des Erstzutritts in die EU zuständig."
2017 erhielt die AFD 12, 2021 10 %, 2024 ca. 17 % (Prognose) bei den Wahlen.
Handelt jetzt die Ampel, also SPD, FDP, Grüne (!) populistisch wie die AFD mit diesem Antrag 2017 es tat, wenn sie deren Antrag von 2017 übernimmt, um Haftanstalten für Migranten an der Grenze noch verschärft? Gelten die damaligen sachlichen Argumente zur Ablehnung des Antrages nicht mehr? Sehr bedauerliche Entwicklung aus meiner Sicht bei den Regierungsparteien und speziell den Grünen. Rechtsruck in breiter Front. Erfolg der AFD.
2017 erhielt die AFD 12, 2021 10 %, 2024 ca. 17 % (Prognose) bei den Wahlen.
Handelt jetzt die Ampel, also SPD, FDP, Grüne (!) populistisch wie die AFD mit diesem Antrag 2017 es tat, wenn sie deren Antrag von 2017 übernimmt, um Haftanstalten für Migranten an der Grenze noch verschärft? Gelten die damaligen sachlichen Argumente zur Ablehnung des Antrages nicht mehr? Sehr bedauerliche Entwicklung aus meiner Sicht bei den Regierungsparteien und speziell den Grünen. Rechtsruck in breiter Front.
Klar, das ist reiner Populismus der Ampel-Parteien.
Denn anders als der BSW vorgeworfen, ist das ja ein plötzlicher Sinneswandel und das nur, weil die AFD Stimmen mit diesem Thema gewonnen hat. Diese 180 Grad Kehrtwende dient doch ausschliesslich dem Erhalt der Macht, damit sie wieder mehr Wähler bekommen.
Die SPD ist nämlich immer noch der Meinung, dass das Volk ja zu dumm ist, um deren Politik zu verstehen, siehe Kühnerts Aussagen.
Und Grüne werden jetzt neben Kriegsbefürwortern auch noch Migrationsfeinde. Die Partei mit null Rückrat!
Argumentationslandschaft damals ist m.E. aktuell, sag mal niemand im Bundestag würde nicht gut diskutiert.
m.
Es gab noch eine 1. Lesung des AFD-Antrages im Dez. 2017 im Bundestag. Die Redebeiträge der einzelnen Parteivertreter aus der 1. Lesung, in denen sie die Grenzkontrollen und Zurückweisung ablehnen, kann man hier als Video aufrufen.
Handelt jetzt die Ampel, also SPD, FDP, Grüne (!) populistisch wie die AFD mit diesem Antrag 2017 es tat, wenn sie deren Antrag von 2017 übernimmt, um Haftanstalten für Migranten an der Grenze noch verschärft? Gelten die damaligen sachlichen Argumente zur Ablehnung des Antrages nicht mehr? Sehr bedauerliche Entwicklung aus meiner Sicht bei den Regierungsparteien und speziell den Grünen. Rechtsruck in breiter Front. Erfolg der AFD.
Tja, wenn die Regierung eine Forderung der Linken übernimmt, nennt sich das erfolgreiche Oppositionsarbeit, wenn sie eine Forderung der AfD übernimmt, ist das böser Populismus. Hinter welchen Forderungen stehen mehr Bürger: denen der Linken, oder denen der AfD (laut letzten Wahlergebnissen)? Ist es nicht ein Merkmal der Demokratie, daß die Opposition bei entsprechendem Rückhalt in der Bevölkerung die Regierung entsprechend beeinflussen kann?
Allerdings wird offenbar doch alles nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Die Grünen bremsen die Ampel schon aus, wie die neuesten Nachrichten heute früh klingen. Ich fürchte, wenn die Ampel nach all den großen Worten nun doch nichts kurzfristig sprürbares bzgl. Migration vor der Brandenburg-Wahl umsetzt, pushen sie die AfD dort auch noch mal kräftig nach oben, und die Grünen auch dort aus dem Landtag.
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