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Zitat von Klugschnacker
Auch die anderen Parteien kommen nicht am Klimaschutzgesetz vorbei. [...] Kurz: Das Klimaschutzgesetz gilt.
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Dieses Argument lese ich in letzter Zeit von dir häufig. Jedes mal entlockt es mir ein leises "Hmmm.", ich denke länger darüber nach und komme zu dem ersten Gedanken: Das stimmt. Frage mich aber auch: Was bedeutet das?
Ich frage mich also, und das ist das eigentlich verzwickte finde ich, welche Konsequenzen hat es, wenn die niedergeschriebenen Ziele (abgesehen von der sich zuspitzenden Fortschreitung des Klimawandels) nicht erreicht werden?
Was ich bisher verstehe: Das Thema hängt ja irgendwie mit einer EU Verordnung und dem CO2-Zertifikathandel zusammen.
Deutschland hat/musste wohl für verfehlte Klimaziele in den Jahren 2013-2020 bereits
CO2 Emissionsrechte von anderen EU Staaten aufkaufen.
Anderenorts lese ich, dass man von zweistelligen Millionenbeträgen spricht. Also von nicht besonders viel Geld. Jedoch wird es in Zukunft teurer, deshalb (Auszug aus dem verlinkten Text auf der BMWK Seite) ...
Zitat:
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung sieht vor, zukünftig Ankäufe unter der EU-Lastenteilung zu vermeiden. Die Bereiche außerhalb des europäischen Emissionshandels umfassen die Sektoren Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft sowie kleinere Industriebranchen.
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Aha. Sie sehen vor Ankäufe zu vermeiden.
Ich fürchte (das ist mein aktuelles Verständnis), das Klimaschutzgesetz ist nichts weiter als ein "besserer" Papiertiger, der im schlimmsten Fall der Bundesrepublik einige Millionen EUR kostet, zumindest temporär.
Ebenso verhält es sich m.E. mit dem oft als Argument vorgebrachten Art 20aGG und dem Urteil des BVerfG zum alten KSG. Einerseits hat das BVerfG entscheiden, dass die alte Version des KSG nicht verfassungskonform ist, weil es die Freiheitsrechte der kommenden Generationen verletzt. Es zielt damit auf ein Grundrecht ab und nicht auf ein Staatsziel wie etwa den Klimaschutz in §20a GG.
Andererseits ordnet sich §20a GG ein ein Konstrukt von anderen Staatszielen ein und den Grundrechten unter. D.h. es (das Staatsziel Klimaschutz) steht immer unter dem Möglichkeitsvorbehalt und einer Abwägung bzgl. der Eingriffe in Grundrechte.
Alles in allem komme ich zu dem Schluss, dass es zwar stimmt, dass das Klimaschutzgesetz gilt, dass der Klimaschutz als Staatsziel verankert ist. Als Argument, dafür, dass man kategorisch gezwungen sei als Regierung etwas in einer ganz konkreten Form (GEG) und Ausprägung (z.B. 2024) oder überhaupt etwas zu tun (siehe z.B. Verkehrsministerium, Wissing), sehe ich es nicht bzw. nur schwach.
Ich möchte nochmal betonen, dass ich das unabhängig davon schreibe, dass Verzögerung und Nichthandeln eine zuspitzenden Fortschreitung des Klimawandels zur Folge hat. Dies ist aus meiner Sicht die aller stärkste Konsequenz, die eine Nichtbeachtung des KSG et al hat. Jedoch ist das nicht in der Existenz der gesetzlichen Regelung selbst angelegt, sondern die gesetzlichen Regelungen sind eine Konsequenz aus dieser Tatsache und keine Voraussetzung.
