Bei einem Rennen gegen sich selbst finde ich die Unterscheidung schwierig.
Natürlich ist das schwierig. Der Gesetzgeber hat immerhin versucht den Tatbestand vom reinen (Zu)Schnellfahren abzugrenzen, indem die Merkmale „nicht angepasste Geschwindigkeit“, grob verkehrswidrig“, „rücksichtslos“ und „um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen“ als Voraussetzung genannt wurden. Das ist ja schonmal eine Abgrenzung gegenüber einer reinen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Schlussendlich wird es immer auch auf den Einzelfall ankommen. Und es werden auch jetzt rücksichtslose Raser durch das Raster fallen, weil man ihnen die einzelnen Tatmerkmale nicht nachweisen kann. So z.B. der Typ, der seinen Bugatti mit >400km/h über die Autobahn geprügelt hat.
Ich vermute auch mal, dass die wenigsten dieser Verfahren in der ersten Instanz enden werden.
Schlussendlich wird es immer auch auf den Einzelfall ankommen. Und es werden auch jetzt rücksichtslose Raser durch das Raster fallen, weil man ihnen die einzelnen Tatmerkmale nicht nachweisen kann. So z.B. der Typ, der seinen Bugatti mit >400km/h über die Autobahn geprügelt hat.
Dann verdienen wir es halt auch nicht besser, wenn wir es nicht einmal schaffen, eine derartige Geschwindigkeit als klare Straftat festzulegen - auch wenn nichts passiert. Fahr mal in der Schweiz 280km/h schneller als erlaubt.
Dann verdienen wir es halt auch nicht besser, wenn wir es nicht einmal schaffen, eine derartige Geschwindigkeit als klare Straftat festzulegen - auch wenn nichts passiert. Fahr mal in der Schweiz 280km/h schneller als erlaubt.
Das hat doch ein Deutscher probiert. Ich glaub der war ziemlich überrascht, dass die Haftstrafe dann in Deutschland vollstreckt wurde. https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1233527.html
Abgesegnet vom OLG, soviel zur ersten Instanz.
Das hat doch ein Deutscher probiert. Ich glaub der war ziemlich überrascht, dass die Haftstrafe dann in Deutschland vollstreckt wurde. https://www.spiegel.de/panorama/just...a-1233527.html
Abgesegnet vom OLG, soviel zur ersten Instanz.
+16.000 Franken Verfahrenskosten und das Auto war glaube ich auch noch entgültig weg. Dagegen sind die ca. 750€, die hierzulande maximal drohen (bei Vorsatz doppelt so viel) geradezu lächerlich. Die drei Punkte in Flensburg kümmern die ausländische Touristenraser vermutlich auch recht wenig…
Nachtrag: Interessant auch die Selbsteinschätzung, dass er ja so gut fahren würde, dass keine Gefahr bestanden hätte und das arrogante Auftreten angesichts einer drohenden Freiheitsstrafe:
die Schweiz taxiert Temposünder ja bei drastischen Verstößen ggf. auch nach ihrem Vermögen (Vermögen, nicht Einkommen!). Da können dann auch mal 200.000 Euro Bußgeld bei rauskommen
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Grüße
Tri-K
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