Das dürfte doch aber nur bei einer baulichen Trennung gelten, oder? Eine aufgemalte Linie ersetzt m. W. keinen Seitenabstand, wie es z. B. ein Grünstreifen oder eine Leitplanke täte.
Das ist das Problem bei „durchgezogener Linie“ (Schutzstreifen).
Da dies eine Fahrbahnabtrennung ist, liegt beim Passieren kein Überholvorgang vor und somit zunächst keine Abstandsverpflichtung.
Auch der Gegenverkehr hält den Sicherheitsabstand nicht ein.
(versuche immerwieder bis 8 Seitenpfosten zu zählen und scheitere selbst an so einfachen Sachen - entweder ein Hubbel, oder eine Kurve oder zu früher Gegenverkehr...)
zu denken, dass der PKW/LKW-Fahrer beim fehlerhaften Überholen freiwillig in den Gegenverkehr rast ist mutig...... und dumm.
Dumm ist es diese Möglichkeit vor dem Überholvorgang schon billigend in Kauf zu nehmen, z.b. indem es zuwenig Sicht nach vorne gibt, was da evtl. kommen wird.
Das dürfte doch aber nur bei einer baulichen Trennung gelten, oder? Eine aufgemalte Linie ersetzt m. W. keinen Seitenabstand, wie es z. B. ein Grünstreifen oder eine Leitplanke täte.
Du hast wohl Recht. Hab mich da nochmal schlau gemacht, auch wenn der Autofahrer die Fahrspur wechselt muss er den geforderten Abstand einhalten.
Das ist das Problem bei „durchgezogener Linie“ (Schutzstreifen).
Da dies eine Fahrbahnabtrennung ist, liegt beim Passieren kein Überholvorgang vor und somit zunächst keine Abstandsverpflichtung.
Weder §5 Abs. 4 noch § 41 StVO liefern Hinweise darauf, dass Fahrbahnmarkierungen sich auf Abstände auswirken. Worauf beziehst Du Dich hierbei, was könnte ich übersehen haben?
Zitat:
Zitat von MattF
Du hast wohl Recht. Hab mich da nochmal schlau gemacht, auch wenn der Autofahrer die Fahrspur wechselt muss er den geforderten Abstand einhalten.
Alles andere wäre m. E. auch absurd, da der Mindestabstand ja keine Regel ist, um Autofahrer zu gängeln, sondern auf echter Physik beruht.
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