Zitat:
Zitat von Tobi F.
Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme der Polizei in Siegen. Laut Pressesprecher Niklas Zankowski liegt eine Anzeige gegen den Autofahrer vor. Nach Einschätzung des Verkehrskommissariats könnten folgende Verstöße infrage kommen: Zu geringer Abstand beim Überholen, Nötigung sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die Ermittlungen laufen.
https://www.siegener-zeitung.de/netp...fahrer_a253334
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Zur Klarstellung: Allein die "Nötigung" ist kein Kavaliersdelikt, sondern schlichtweg ein
Straftatbestand (§ 240 StGB).
Der
"Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)" ist auch nicht gerade ohne ...
Angesichts der Umstände (sofern sich das vom Video beurteilen lässt) kann man durch aus von bedingtem Vorsatz ausgehen. Wenn ich der Staatsanwalt wäre, würde ich mir desweiteren überlegen, ob ich den Autofahrer auch wegen
Versuchter Körperverletzung (§ 223 (2) StGB) drankriege. Das alles in Tateinheit ...
Das öffentliche Interesse würde ich angesichts der steigenden Radfahrerzahlen sowie der erfolgten Berichterstattung bejahen.
Inzwischen hab ich auch einen
Bericht auf n-tv samt Interview mit Markus Mockenhaupt und mit Sonja Teichmann von der Polizei Siegen-Wittgenstein gefunden.