Richtig. Ich kann beim laissez faire der Polizei in Leipzig Dresden Kassel und Stuttgart bei den komplett erwartbaren Verstössen aber keinerlei Verhältnismäßigkeitsprüfung erkennen.
letztendlich stellt das Befeuern des Infektionsgeschehen durch massive und bewusste Auflagenmissachtung auch eine indirekte massenweise Körperverletzung Vieler dar.
Man sollte die Dinge schon auch benennen wie sie sind.
Die Allgemeinheit darf sich dann zu fünft aus 2 Haushalten oder bald noch weniger treffen und soll(te) das dann verstehen.
edit: wir entfernen uns aber im Kern vom Rechtsruckthema, auch wenn die Schwurbler ja durchsetzt mit Rechtsrückern
Das Problem wird bei der Polizei an der falschen Stelle abgeladen.
Klar müssen sie, in dieser Art und Weise, verboten werden.
Aber ohne Verbot, mit klaren Einschränkungen, war das Verhalten der Polizei in Leipzig Dresden Kassel Stuttgart definitiv nicht verhältnismäßig sondern das benannte laisser-faire.
Das wäre auch verhältnismäßig anders und pandemiegerecht gegangen. Soviel Vertrauen habe/hätte ich in die Polizei
(...) Bei dem 53-Jährigen soll es sich nach Recherchen von Süddeutschen Zeitung und WDR um einen arbeitslosen Berliner handeln, der seit Jahren damit aufgefallen ist, dass er bei Behörden anrief und sich als Behördenvertreter ausgab, um Informationen abzufragen.(...)
So einfach geht es also im sonst ach so bürokratischen Deutschland an sensible Daten zu kommen? Ja leck mich am A....
So einfach geht es also im sonst ach so bürokratischen Deutschland an sensible Daten zu kommen? Ja leck mich am A....
Ich meine mal sowas erwähnt zu haben. Aber es durfte ja nicht sein, was nicht ins Weltbild passt.
Ist halt ein doppeltes Datenschutzproblem. Wenn ich in Niedersachsen zB Daten über den aktuellen Wohnsitz aus den Einwohnermeldeamtdaten eines in Nordrhein - Westfalen wohnhaften aus welchen Gründen auch immer dienstlich brauche, muss ich zum Telefon greifen und die dortige Dienststelle anrufen, um mir die Daten verifizieren zu lassen. Wenn ich weiß wie Polizei bzw. Behörde funktioniert und mir die richtigen Telefonnummern organisiert habe, ist es ein leichtes bei den dortigen Kollegen den Anschein zu erwecken, dass das schon alles seine Richtigkeit hat und die Informationen weitergegeben werden. Könnte ich selber bundesweit auf diese Daten zugreifen, bräuchte es diese Wege nicht.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ich halte dich an, weil du irgendwas falsch gemacht hast. Du hast leider in aller Hast deine Geldbörse zuhause liegen gelassen und kannst dich weder ausweisen, noch hast du einen Führerschein dabei.
Nun muss ich natürlich wissen wer du bist. Ich lass mir von dir deine Personalien geben und verifiziere die über die Daten aus dem Einwohnermeldeamtdatenbestand. Natürlich ist das nicht 100 % sicher, aber genügt in der Regel zumindest im Owiverfahren. Rechtlich dürfte ich dich auch durchsuchen oder so lange in die Zelle sperren (24h) bis dein Ausweis den Weg zur Dienststelle findet oder erkennungsdienstlich Behandeln, wenn das alles nichts hilft. Aber wer will das? Ich nicht, du nicht. So rufe ich eben in Frankfurt an deinem Wohnsitz an und frag bei der Schmiere nach, ob deine Daten so korrekt sind und wir gehen 5min später auseinander.
Wären wir als Polizei auch im Jahre 2021 angekommen, sollte man meinen, dass wir auf den Streifenwagen entsprechenden Zugang zu Daten haben (die wir ja mit Umwegen so oder so haben). So wäre es auch überhaupt kein Problem Datenmissbrauch auf den Missbraucher zurückzuverfolgen.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Ich meine mal sowas erwähnt zu haben. Aber es durfte ja nicht sein, was nicht ins Weltbild passt.
(...)
Nun, wir beide wissen nicht, was da nun dahinter steckt. Handelt es sich wirklich um einen Einzeltäter? Ist es eine gesicherte Erkenntnis, dass es keine Kontakte zur Polizei gibt / gab? Ist es ebenso eine gesicherte Erkenntnis, dass dieser mutmaßliche Einzeltäter tatsächlich mit simplen Anrufen diese Daten bekam? Zum Teil von gesperrten Melderegistereinträgen?
Soso, ich muss also nur wissen wie Polizei bzw. Behörde funktioniert und die Telefondurchwahlen wissen (die bekomme ich bei der 11880?) und dann geht das ganz simpel?
Entweder werden wir massiv für blöd gehalten und in irgendeiner Form steckt da doch Polizei dahinter oder es war so wie dargelegt. Das wäre das kleinere Übel für die Polizei aber immer noch ein skandalöser Vorgang ohne gleichen.
Soso, ich muss also nur wissen wie Polizei bzw. Behörde funktioniert und die Telefondurchwahlen wissen (die bekomme ich bei der 11880?) und dann geht das ganz simpel?
Offensichtlich ja. Also ich hatte noch nie Probleme telefon personenbezogene Daten von irgendwem zu bekommen. Früher gab es dafür ein wöchentlich wechselndes Codewort, aber dass ist wohl auch zu kompliziert geworden.
Zitat:
Zitat von El Stupido
Marina Weißband:
Frau Weißband hat natürlich recht. Das eine wie auch das andere ist totaler Blödsinn und zeigt auf, welche schwachsinnigen Auswüchse unser Datenschutz angenommen hat. Ja man könnte durchaus glauben, dass Datenschutz mittlerweile ein Selbstzweck geworden ist.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Der von mir bereits erwähnte und verlinkte Stephan Anpalagan hat dann gestern nachmittags noch einen Thread zu diesem Thema bei Twitter geschrieben.
Ich zitiere mal auszugsweise:
Zitat:
(...)ch habe
@SedaBasay
-Yıldız am Telefon. Die Rechtsanwältin, die wegen ihrer Arbeit als Nebenklagevertreterin im NSU-Prozess von Rechtsextremen und Neonazis bedroht wird.
Başay-Yıldız Daten sind geheim, den Einwohnermeldeämtern wurde eine Auskunftssperre auferlegt, nur wenige Personen, darunter einzelne Polizeibeamte kennen ihren Wohnort. Eines Tages erhält sie ein Schreiben, in dem folgendes steht:
„Dir hirntoten Scheißdöner ist offensichtlich nicht bewusst, was du unseren Polizeikollegen angetan hast! Allerdings kommt es jetzt richtig dicke für dich, du Türkensau! Deiner Scheiß (Name der Tochter) reißen wir den Kopf ab ...“
Es ist das zweite Schreiben. In dem ersten Schreiben heißt es:
„Miese Türkensau, Du machst Deutschland nicht fertig. Verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst, du Schwein.“ Und dann steht da noch, dass man ihre Tochter „schlachten“ wolle.
Unterschrieben sind beide Briefe mit „NSU 2.0“. Enthalten sind die Namen ihrer Eltern, ihres Ehemannes und ihrer Tochter. Allesamt Daten, die vom 1. Polizeirevier in der Frankfurter Innenstadt abgerufen wurden. Das bestätigt ihr die Polizei.
Nicht nur wurden ihre Daten beim Einwohnermeldeamt abgefragt, die Polizei berichtet ihr auch von tiefen Recherchen in polizeilichen Datenbanken. Abfragen in der Vorgangsdatenverwaltung, Nachforschungen zu Vorstrafen, Erkennungsdienstlichen Behandlungen ...
... und sonstigen Informationen, die sich möglicherweise gegen sie verwenden ließen. Informationen, die nirgendwo anders zu finden sind, das haben ihr die Ermittler bestätigt.
Drei Wochen nachdem das Schreiben bei Başay-Yıldız eingeht, wird das 1. Polizeirevier in Frankfurt durchsucht. Eine Polizistin wird im Anschluss suspendiert, sie soll die Daten von Başay-Yıldız abgefragt haben.
Als man ihre Privaträume durchsucht und ihr Telefon beschlagnahmt, machen die Ermittler eine überraschende Entdeckung.
Die Polizistin ist Mitglied in einer Chatgruppe.
Die Gruppe heißt „Itiotentreff“ und teilt Hitlerbilder, Bilder von KZ-Häftlingen, von Menschen mit Down-Syndrom, von ertrunkenen syrischen Kindern. Die Polizistin ist ein aktives Mitglied dieser Gruppe, in der fast ausschließlich Polizistin miteinander kommunizieren.
(...)
Für Beuth ist der bisher unbeteiligte Verdächtige aus Berlin ein Geschenk des Himmels. Ein Zivilist, kein Polizist und niemand aus Hessen.
Wie dieser Mensch ohne Zugangsdaten, Kennwort, Token, Personalnummer, also ohne jegliche Einbettung in die Organisation der Polizei Hessen, per einfachem Anruf in einer Dienststelle Polizisten dazu veranlassen konnte geheime Informationen weiterzugeben, bleibt offen.
Selbst Polizeibeamte, die Zugriff auf die Datensätze sämtlicher Einwohnermeldeämter haben, bekommen keine Auskunft, wenn der Datensatz einer Person aus besonderen Gründen gesperrt ist.
Zwar wird in einem solchen Fall eine Anfrage generiert und im Hintergrund an die Meldebehörde weitergeleitet, diese aber antworten daraufhin zeitversetzt schriftlich mit Angabe der LOG-Daten an die zuständige Behörde. So zumindest der übliche Prozess.(...)