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Alt 24.01.2021, 15:35   #18441
tomerswayler
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 879
Zitat:
Zitat von qbz Beitrag anzeigen
...
Die Klinik wurde für Neuaufnahmen geschlossen und die MitarbeiterInnen vorläufig unter Quarantäne gestellt, d.h. sie dürfen sich nur zwischen Wohnung und Klinik mit Auto oder Shuttlebus bewegen.
Was bedeutet das für Personen, die in den gleichen Haushalten wie die Mitarbeiter wohnen? Dürfen die etwa weiterhin ganz normal ihrem Alltag nachgehen? Ich hoffe nicht.
tomerswayler ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2021, 00:12   #18442
KevJames
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.07.2014
Beiträge: 1.494
Zitat:
Zitat von keko# Beitrag anzeigen
Meine persönliche Vermutung ist es, dass mittelfristig Internetriesen und Regierungen zusammenarbeiten werden (und ich sogar mal einer Kanzerlin Merkel hintertraueren werde ;-)) und man nur hoffen kann, dass man die richtige Regierung hat.
Im Übrigen gibt es immer wider beängstigende Äußerungen in diese Richtungen aus den Kreisen dieser Megakonzerne, so nach dem Motto: "Lass die Konzerne die Demokratie für euch übernehmen, sie wissen ja ohnehin besser was ihr wollt, als ihr selbst." (frei aus dem Kopf zitiert, glaube von einem ehemaligen Amazon MA und Lobbyisten - genauer ist das nicht schwierig zu ergoogeln)

Im Übrigen finde ich nicht, dass man aus der Macht ein Recht zur Teilnahme ableiten kann. Mal davon abgesehen, dass weltweit gesehen das deutsche Kartellrecht eher speziell und in vielen Staaten laxer geregelt ist, müsste viel früher angesetzt und eine solche Marktstellung in der Entstehung verhindert werden. Gerade, wenn man diese Medienkonzerne nicht als Demokratische Institutionen "ansieht" (sind sie halt faktisch auch nicht) wäre dies fatal.
KevJames ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2021, 09:03   #18443
El Stupido
Szenekenner
 
Benutzerbild von El Stupido
 
Registriert seit: 12.07.2019
Beiträge: 1.828
Heute vor einem Jahr hat Bleierpel diesen Thread eröffnet. Ich sage mal ausdrücklich nicht Happy Birthday. Die Umstände dieses Threads hätte immerhin keine*r gebraucht.

Was seitdem alles passiert ist...
Man hätte vor einem Jahr wohl vieles schlichtweg nicht geglaubt / für möglich gehalten, wurde dann aber eines besseren belehrt.

El Stupido ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2021, 09:19   #18444
merz
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.11.2006
Beiträge: 6.391
Guter Hinweis, ich hab daraufhin mal die ersten Seites dieses Threads heute nochmal gelesen,irgendwie ganz interessant .....

m.
merz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2021, 10:37   #18445
NBer
Szenekenner
 
Benutzerbild von NBer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Neubrandenburg
Beiträge: 6.865
Zitat:
Zitat von keko# Beitrag anzeigen
Diese Frage verstehe ich nicht .....
Hmmmm, ich meine wenn du sagst "......Maßgebend sollte der Gesetzgeber sein....." hört sich das für mich nach einem Rechtsanspruch an. Wie sonst sollte der Gesetzgeber dort wirken?
NBer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2021, 16:58   #18447
pepusalt
 
Beiträge: n/a
vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)

Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:
Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
  Mit Zitat antworten
Alt 26.01.2021, 17:35   #18448
Matthias75
Szenekenner
 
Benutzerbild von Matthias75
 
Registriert seit: 12.12.2010
Ort: Hofheim a.T.
Beiträge: 5.130
Zitat:
Zitat von pepusalt Beitrag anzeigen
vorab: die Regelung galt (fehlt in Deinem Zitat) eh nur für Inzidenzen Ü200.
Wenn man die Begründung durchliest ist es schlicht ein Formfehler, kein prinzipieller Fehler. Hätte man die textliche Festlegung deutlich genug gemacht... (Normenklarheit)

Immerhin der auch angeklagte Rest bleibt bestehen:

Zitat:
Die grundlegende Befugnis der Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Außerdem bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.
Danke für die Ergänzung. Der Artikel wurde wohl nachträglich ergänzt bzw. geändert. das Zitat stammt direkt aus der ersten Fassung des Artikels. Die Punkte mit der Einreisesperre und den FFP2-Masken standen gerade eben auch noch nicht drin.

Meine Meinung: Eine Einreisesperre macht die Sache deutlich komplizierter, denn man muss immer schauen, was gerade in der Gegen erlaubt ist, in die man fahren will. Oder gleich zu Hause bleiben. Zudem würde eine solche Einreisesperre alle Bürger treffen, also auch die aus Kommunen, die ein geringes Infektionsgeschehen haben.

Also besser gleich zu Hause bleiben. Dann wird's aber in z.B. in München sehr eng, wenn alle an der Isar oder im englischen Garten frische Luft schnappen wollen...

M.
Matthias75 ist offline   Mit Zitat antworten
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