Diese Diskussion ist mittlerweile doch schon ganz schön weit abgedriftet vom eigentlichen Thema.
Was mich erstaunt: Wieso blieb hier quasi unerwähnt, dass die Polizei bei den Eltern der Tatverdächtigen die Nationalität/Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund prüft? Das ist doch reichlich absurd, dass sich die Polizei nun in empirischer Sozialforschung versucht und das von der Landesregierung auch noch als essentielle "Forschung" gelabelt wird.
Weil es bei jugendlichen Tätern völlig normal und sogar Vorschrift ist alle Facetten des Umfelds zu erkunden. Dazu gehört auch der elterliche Hintergrund. Vor Gericht laufen jugendstrafsachen auch ganz anders ab, als normale Strafsachen.
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OUTING: Ich trage Finisher-Shirts beim Training, auf der Arbeit, in der Disco, auf Pasta-Partys, im Urlaub und beim Einkaufen
Weil es bei jugendlichen Tätern völlig normal und sogar Vorschrift ist alle Facetten des Umfelds zu erkunden. Dazu gehört auch der elterliche Hintergrund. Vor Gericht laufen jugendstrafsachen auch ganz anders ab, als normale Strafsachen.
Ich habe nichts davon gelesen, dass es dabei nur um Jugendliche ging.
Gesehen auf FB habe ich ein Protokoll, in dem steht, dass besondere Umstände besondere Maßnahmen erfordern (sinngemäß). Auf mich machte es einen echten Eindruck, aber man weiß ja nie.
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Was mich erstaunt: Wieso blieb hier quasi unerwähnt, dass die Polizei bei den Eltern der Tatverdächtigen die Nationalität/Staatsangehörigkeit/Migrationshintergrund prüft? ...
Das habe ich gesehen und auch danach gab es einen weiteren Post, der allerdings weiter rassistische Ressentiments schürte.
Meiner Meinung nach ist der Vorgang durchaus diskussionswürdig. Da tut eine Exekutiv-Behörde so, bzw. deren politische Vertreter im Innenministerium, als sei sie dafür zuständig, empirische Forschung zu den Tätern durchzuführen. Das ist doch vollkommen absurd. Natürlich gibt es Ermittlungen, aber die Darstellungen der in Stuttgart handelnden Personen (Polizei, Landesregierung und Innenministerium) gehen in eine andere Richtung.
Darüber hinaus wird durch die Ermittlungen und das herausgestellte Merkmal "Herkunft" der Eindruck suggeriert, dass diese als primäre Ursache/Sozialisation zu betrachten ist. Dabei ist, wie bereits von qbz angedeutet eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Sicherlich spielt Kultur auch eine Rolle, aber nicht in diesem Maße, wie durch unterschiedliche Presseberichte verlautbart.
Die Aufgabe der Polizei ist es zunächst die Täte zu identifizieren, sodass diese in einem juristischen Verfahren verurteilt werden können. Falls die Landesregierung Erkenntnisse zur Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund erhalten will, sollte sie entsprechende empirische Forschungsprojekte unterstützen.
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.
Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
@noam: Würde dieses „Standardvorgehen“ (wie es bezeichnet wurde) von den Ermittlern deiner Meinung nach auch dann durchgeführt werden, wenn es klar erkennbar und völlig offensichtlich nur um „biodeutsche“ mutmaßliche Täter ginge? Nebenbei: Sind die Kollegen frei in der Entscheidung das zu tun, oder ist das eine Vorschrift?
Ich glaube niemand behauptet, dass es junge männliche Menschen waren.
In den 50igern gab es mal die Halbstarken.
Aus wikipedia:
Aus dem Satz erkennt man auch um was es wirklich geht, nicht Herkunft sondern Geschlecht (männlich) und an zweiter Stelle Klasse (damals Arbeiterklasse, heute im Grunde auch noch)
Gegen was man sich wehrt ist die Gründe in der Herkunft der männlichen Jugendlichen zu sehen und das mit Recht, in meinen Augen.
Klartext: Rechte versuchen hier ihr Süppchen gegen Ausländer (und was sie dafür halten) zu kochen, in Abgrenzung zum "richtigen Deutschen".
Es wird falscherweise asoziiert, dass wenn hier nur richtige Deutsche leben würden und wir aus der EU austreten, dass wir im Paradies leben würden, ohne Gewalt, mit Reichtum für alle ("richtigen Deutschen").
Seit ich mich erinnern kann gab es Krawall mit jungen Männern. In den frühen 80ern
haben sich "unsere Jungs" mit den Tommies gehauen.
In den frühen 90ern mußte meine Oma in ihr Geschäft eine Sicherheitsglasscheibe einbauen lassen, weil jedes WE die Hools durch die Fußgängerzone rüpelten, alles kurz und klein schlugen und auch da die Polizisten von ihren Pferden gesprungen haben. Nachts gingen Punks und Skins aufeinander los, dann kamen in Hannover die Chaostage.
Es gab mal einen Club in H. da war jedes WE prügeln angesagt. Als Normalo wußte man, wie man sich da raus hält.
Das Einzige was es nicht gab, waren die sozialen Medien, wo alles schön aufgebauscht wurde. Die Gewalt gab es schon immer.
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Beim Rennrad-Kindertraining (10 jährige)
Kind1 (w): Darf ich dir mal was sagen?
Kind2 (m): Mhm
Kind1: Weißt du warum du langsam bist?
Kind2: Mhm???
Kind1: Du redest zu viel.
Da geb ich dir recht. Aber bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten lästige Pflicht. Es ist die Herkunft, das Umfeld und die mögliche Perspektive zu beleuchten, damit das zuständige Gericht im Sinne der Resozialisation ein entsprechendes Urteil sprechen kann.
Dazu gehört es zum Beispiel auch die Lebenssituation und der Wertevorstellungen der Straftäter zu durchleuchten. Der Richter im Jugendstrafrecht hat ja nun ganz andere Maßregelungen der Besserung zur Verfügung als im Erwachsenenstrafrecht und da ist es eben wichtig die Erfolgsaussichten der entsprechenden Maßnahme abschätzen zu können, da es in erster Linie im Jugendstrafrecht nichtum das Strafen geht, sondern der Delinquenten wieder auf den Weg der Tugend zu führen.
Absurd ist, dass dies Aufgabe der Polizei ist
Meines Wissens gehört das alles zu den originären Pflichtaufgaben der Jugendgerichtshilfe, welche per Gesetz bei Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitwirkend hinzuziehen ist, und diese Rolle faktisch auch aktiv wahrnimmt.