Ab Samstag machen Einkaufszentren wieder auf. Schulen zum Teil auch schon im Mai. Bäder ab Ende Mai. Hier beruhigt sich die Lage schön langsam.
Aber was im September sein wird wird man sehen. Ich bleibe mal bei meinem Start im September, auch wenn ich dazu noch eher skeptisch bin.
Will unbedingt heuer starten, da ich im nächsten Jahr absolut keine LD geplant habe.
In 5 Monaten noch Reiseeinschränkung??
Glaskugel, Kaffeesatz oder ein anderes Medium?
Ich meine gelesen zu haben, Österreich fährt langsam wieder hoch
Genau das wollte ich thematisieren. Du musst dich einserseits bis 12. Mai für oder gegen eine Teilnahme im Sept. entscheiden und trägst damit die finanziellen Risiken dieser Entscheidung (e.g. Verlust des Startgeldes mangels Anreisemöglichkeit). Zur Abschätzung der Wahrscheinlichkeit ob es in 5M noch Reiseeinschränkungen gibt, steht aber aktuell nur die Glaskugel und der Kaffeesatz zur Verfügung. Aus Chancen/Risiken-Gesichtspunkten also nicht unbedingt ein Pro Argument für die Teilnahme im Sept.
Ja und wenn man der Verschiebung in den September und auch einer logisch dann folgenden automatischen Verschiebung auf 2021 nicht zustimmt, habe ich dann Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, ich unterstelle mal die Rechtslage in D ist gleich wie in Ö, gibt es unter uns einen öst. Juristen, der sich da auskennt??
- ich kenne mich rechtlich nicht aus, aber im Teletext stand neulich, dass eine gesetzliche Regelung für die Kostenrückerstattung für Sportveranstaltungen geplant ist bei der abhängig von der Kostengröße eine Rückerstattung entweder in Form eines Gutscheins oder mit einem Rechtsanspruch auf Rückzahlung vorgegeben wird. Von den Beträgen war es glaube ich bis 70 und ab 160 als Gutschein und dazwischen als Rückzahlung.
- wenn es organisatorisch irgendwie umsetzbar sein kann, dann fände ich einen 2 tägigen Bewerb 2021 interessant mit einer Absage von 2020. Am Samstag könnten die Profis und Weiblichen Agegrouper und am Sonntag die männlichen Agegrouper starten, dann gäbe es mehr Startplätze, und die Tourismusregion hätte auch etwas davon.
Bei der 70.3 wm in Zell am See haben sie so einen Bewerb super hinbekommen, allerdings waren die Wettkampfzeiten auch viel kürzer.
Ja und wenn man der Verschiebung in den September und auch einer logisch dann folgenden automatischen Verschiebung auf 2021 nicht zustimmt, habe ich dann Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, ich unterstelle mal die Rechtslage in D ist gleich wie in Ö, gibt es unter uns einen öst. Juristen, der sich da auskennt??
Ich bin habe zwar beruflich nur mit AT Unternehmens- und Kapitalmarktrecht zu tun, aber ich versuchs mal:
Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. In Zeiten von Covid-19 hat der Gesetzgeber aber eine Unterstützungsmaßnahme zur Sicherung der Liquidität von Veranstaltern erlassen. Durch diese Maßnahme haben Veranstalter die Möglichkeit ihren Kunden anstelle der Rückzahlung einen Gutschein auszustellen. Dies ist gestaffelt je nach dem Eintrittspreis der Veranstaltung bzw. in unserem Fall dem Startgeld. Für den IM-Austria würde dies konkret bedeuten, dass IM bei Absage 180€ in Cash rückzahlen müsste und für den übersteigenden Betrag einen Gutschein ausstellen darf. Löst der Kunde den Gutschein bis 2022 nicht ein, hat er Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins.
Dies bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ironman bei Absage tatsächlich so vorgehen wird. Sie könnten im ersten Schritt einfach alle auf 2021 verschieben und darauf spekulieren, dass sich der Großteil der Teilnehmer damit zufrieden gibt bzw. keinen Klagsweg beschreitet.
Ich bin habe zwar beruflich nur mit AT Unternehmens- und Kapitalmarktrecht zu tun, aber ich versuchs mal:
Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes. In Zeiten von Covid-19 hat der Gesetzgeber aber eine Unterstützungsmaßnahme zur Sicherung der Liquidität von Veranstaltern erlassen. Durch diese Maßnahme haben Veranstalter die Möglichkeit ihren Kunden anstelle der Rückzahlung einen Gutschein auszustellen. Dies ist gestaffelt je nach dem Eintrittspreis der Veranstaltung bzw. in unserem Fall dem Startgeld. Für den IM-Austria würde dies konkret bedeuten, dass IM bei Absage 180€ in Cash rückzahlen müsste und für den übersteigenden Betrag einen Gutschein ausstellen darf. Löst der Kunde den Gutschein bis 2022 nicht ein, hat er Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins.
Dies bedeutet aber nicht zwangsweise, dass Ironman bei Absage tatsächlich so vorgehen wird. Sie könnten im ersten Schritt einfach alle auf 2021 verschieben und darauf spekulieren, dass sich der Großteil der Teilnehmer damit zufrieden gibt bzw. keinen Klagsweg beschreitet.
Danke dir alles klar ih gehe auch davon aus, dass IM auf dem Geld sitzt bis die Klage droht
Wenn ein Veranstalter ein Event absagt, hast Du als Kunde grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.
Und hier liegt der Unterschied. Sagt der Veranstalter den Event ab, oder wird er von der Behörde abgesagt. Das ist ein erheblicher Unterschied.
Wird ein Event behördlich abgesagt, steht man im rechtsfreien Raum. Es gibt die AGBs der Veranstalter und die Meinung des VKI. Ausjudiziert wurde dies noch nie, daher kann keiner sagen, wie die obersten Gerichtshöfe entscheiden würden ...