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Alt 01.02.2020, 11:37   #17
chris.fall
Keko-Bezwinger
 
Benutzerbild von chris.fall
 
Registriert seit: 11.03.2009
Ort: Browntown
Beiträge: 3.280
Moin,

Zitat:
Zitat von Stefan Beitrag anzeigen
Wenn ich mich auf der Abfahrt von Beatenberg nach Interlaken hinlege, obwohl die Strasse sauber und trocken ist und auch keine anderen Verkehrsteilnehmer bzw. Tiere oder Steinschlag beteiligt sind, dann liegt es natürlich daran, dass ich mein Rad (technisch 1A in Ordnung und damit als Verursacher auch ausgeschlossen) nicht im Griff habe.
wenn Du Dein Fahrzeug nicht im Griff hast (und Dich dann auch noch hinlegst). gefährdest Du potentiell immer auch andere. In diesem Fall beispielsweise andere Radfahrer, die da auch gerade unterwegs sind. Das deshalb unter Strafe zu stellen finde ich nicht absurd.

Auch wenn man im konkreten Fall niemand anderen mit umgesemmelt hat, so hat die potentielle Gefährdung doch bestanden. Alkoholfahrer werden mit der gleichen Begründung ja auch bestraft, auch wenn sie niemanden umgefahren haben.

(Nebenbei gesagt bist Du für den technisch einwandfreien Zustand Deines Rades verantwortlich und nicht das Rad;-)


Viele Grüße,

Christian
__________________
Zitat:
Zitat von wieczorek Beitrag anzeigen
(...) Foren lesen macht langsam...
chris.fall ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 15:52   #18
PabT
Szenekenner
 
Benutzerbild von PabT
 
Registriert seit: 10.06.2015
Ort: Hannover
Beiträge: 903
Zitat:
Zitat von Adept Beitrag anzeigen
Stichwort: Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr.
Zitat:
Zitat von chris.fall Beitrag anzeigen
Alkoholfahrer werden ja auch immer bestraft und nicht nur, wenn etwas passiert ist.
Zitat:
Zitat von chris.fall Beitrag anzeigen
Alkoholfahrer werden mit der gleichen Begründung ja auch bestraft, auch wenn sie niemanden umgefahren haben.
Habe ich leider noch nie erlebt.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg IMG_20191115_182200.jpg (174,9 KB, 104x aufgerufen)
__________________
"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)

Ember Sea \m/
PabT ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 17:43   #19
Bommel91
Szenekenner
 
Registriert seit: 10.01.2018
Beiträge: 476
Was möchtest du mit diesem Foto mitteilen?
__________________
IM 70.3 Duisburg 2020
Bommel91 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 17:45   #20
tandem65
Szenekenner
 
Benutzerbild von tandem65
 
Registriert seit: 21.08.2010
Ort: 69493 Hirschberg
Beiträge: 9.807
Zitat:
Zitat von PabT Beitrag anzeigen
Habe ich leider noch nie erlebt.
Nach den Zitaten die Du vorgebracht hast bezogen kann ich Dir die Aussage nicht glauben. Dein Foto bezieht sich wahrscheinlich nicht auf den Vorwurf einer Alkoholfahrt.
Daß Du schon Anzeigen gemacht hast die zu nichts geführt haben glaube ich Dir allerdings sofort. Darum geht es allerdings im Thread nicht und auch nicht in den Zitaten.
__________________
PB
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2022
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21.08 5:16:59 Breisgau Triathlon MD
02.10 12:57:47 Elbaman LD
tandem65 ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 22:22   #21
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.842
Auch in der Schweiz ist sowas umstritten. Hier ein ähnlicher Fall:
Selbstunfälle: So geht das mit den Bussen
Die Rentnerin Hedda Nees verlor auf ihrem Velo das Gleichgewicht, stürzte und verletzte sich dabei. Dafür wurde sie verzeigt. Justiz-Blödsinn oder schlicht das Gesetz?


Sie hatte "Glück" und musste keine "Busse" sondern "«nur» die Verfahrenskosten bezahlen - ... 440 Franken."

"Die Verzeigungen von Velofahrern nach Selbstunfall dürften ... im schweizweiten Mittel zwischen 100 bis 200 liegen."

Ne lustige Sprache habt Ihr da!

PS: Hier Ausführlicheres zum Unfallhergang und ihrer Behandlung durch die Polizei:
Grosi stürzt mit Velo - und wird dafür auch noch gebüsst
__________________
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Geändert von LidlRacer (01.02.2020 um 22:31 Uhr).
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Alt 01.02.2020, 22:36   #22
Adept
Szenekenner
 
Benutzerbild von Adept
 
Registriert seit: 18.03.2010
Beiträge: 3.530
In D gilt ja: „Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.“

Was ist, wenn einer stürzt? Kann ihm ausgelegt werden, dass er zu schnell war, um das Rad sicher zu kontrollieren?

Dann erschiene mir eine Busse alles andere als absurd.
Adept ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 22:40   #23
dr_big
Szenekenner
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 4.056
In Deutschland wirst du genauso verknackt, das nennt sich "schuldhaftes herbeiführen eines Unfalls". Typischerweise Zweiradfahrer die z.B. auf nasser Fahrbahn oder Strassenbahnschiene stürzen ohne Schaden anzurichten.

Ich hab das selbst mal als Unbeteiligter mitbekommen. Unfall auf der Bundesstrasse, natürlich nachts und Regen, ca. 10 Fahrzeuge standen da schon. Kommt eine Motorradfahrerin an, bremst und kurz vor Stillstand kippt se noch um. Kommt doch gleich ein Polizist gerannt und sagt "Ich belasse es jetzt bei einer mündlichen Verwarnung, aber eigentlich müssten Sie jetzt zahlen weil Sie einen Unfall verursacht haben". In D kostet das natürlich nicht so viel wie in CH, aber Unfug ist es trotzdem.
dr_big ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2020, 22:45   #24
LidlRacer
Szenekenner
 
Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.842
Zitat:
Zitat von Adept Beitrag anzeigen
In D gilt ja: „Auf dem Radweg gilt keine konkrete Höchstgeschwindigkeit, allerdings sind Fahrradfahrer verpflichtet, ihr Tempo so anzupassen, dass sie ihr Rad in jeder Verkehrssituation kontrollieren und bei Gefahr rechtzeitig abbremsen können.“

Was ist, wenn einer stürzt? Kann ihm ausgelegt werden, dass er zu schnell war, um das Rad sicher zu kontrollieren?

Dann erschiene mir eine Busse alles andere als absurd.
Ich denke, in D hätte man da nur ein Problem, wenn man sonst wen schädigt. Und selbst dann:

Beim Googeln nach der gesetzlichen Grundlage stieß ich auch auf andere Fälle, wo in der Schweiz wesentlich härter "gebüsst" wird.
Hab's jetzt nur noch grob im Kopf: Beim Rückwärtsfahren ein geparktes Auto anzufahren kostet da 200(?) Franken.
Als ich das hier gemacht habe, war ich mit 20(?) dabei. Und auch das fand ich schon Quatsch, weil das gegenüber dem Schaden den ich bezahlen durfte (500) nicht ins Gewicht fiel, und selbst wenn das Ganze kostenlos wäre, würde ich's nicht zum Spaß noch mal machen.
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