Neben den berechtigten Gründen (wie z. B. Krankheit, welche durch eine Krankmeldung attestiert wurde).......Faulheit, Unzuverlässigkeit, Vergesslichkeit. Die Liste kann gerne erweitert werden. Die Frage ist halt, ob man das als Gesellschaft akzeptiert oder nicht.
Ich weiß, dass ich mich mit so einer Aussage nicht beliebt mache. Nur nervt mich die einseitige Berichterstattung aktuell.
Den Leuten werden ja nicht ohne Grund Leistungen gekürzt. Irgendwie finde ich die Debatte schräg und stark am Thema vorbei. Meine Frage wäre eher: Warum nehmen die Personen ihre Pflichttermine nicht wahr und schlagen Jobangebote aus?
Meine persönliche Meinung: Deutschland leistet sich einen viel zu großen Sozialstaat und das auch noch mit dem Gießkannenprinzip. Dazu noch die wahnsinnige Regulierungswut. Dazu kommt noch die fehlende finanzielle Bildung der Gesamtbevölkerung inkl. unserer Politiker.
Du kannst also die Frage in Fett nicht selbst beantworten, kannst aber im zweiten Absatz zu einer Schlussfolgerung kommen?
Hast Du Dich mit solchen Fragen (und der Praxis in solchen Zusammenhängen) mal intensiv beschäftigt oder gar mal eigene Erfahrungen damit gesammelt?
Weites Feld. Das geht von absoluter Ausnutzung des Sozialstaates bis hin zu ernsten Problemen Betroffener die "das Amt" nicht berücksichtigt, nicht richtig einschätzt oder gar nicht kennt. Und natürlich alles dazwischen.
Um dir mal einen kleinen Einblick zu erlauben... da kannst Du mit einer nicht eindeutig diagnostizierten psychischen Erkrankung Probleme haben Dein Leben überhaupt zu regeln, was am Ende vom "Amt" aber ausgelegt wird, als würdest Du Dich einfach völlig verweigern. Am Ende kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass die Leistungen komplett eingestellt werden und jemand aus Satz 1 seine Wohnung verliert und dann inkl. seiner psychischen Probleme auf der Straße sitzt. Unter Druck und mit Zwangsmaßnahmen erreichst Du bei solchen Leuten gar nichts. Das wirft die so aus der Bahn, dass sie, selbst wenn sie wollten überhaupt nicht mehr in der Lage sind einen Termin wahrzunehmen oder sich Hilfe zu suchen. Kannst Du dir ggf nicht vorstellen, dann danke Gott oder wem auch immer, dass Du von Depressionen und schlimmen anderen Problemen in Deinem Leben verschont geblieben bist.
Um Sanktionen verhängen zu dürfen, die Menschen ggf in lebensbedrohliche Situationen bringt (Obdachlos werden oder nichts zu Essen zu haben gehört für mich dazu) müsste die Qualität der Verhältnismäßigkeitsprüfung extrem ausgebaut werden.
Es gibt Betrüger, ja. Aber man kann nicht wegen der Betrüger alle über einen über einen Kamm scheren und das als Kollateralschaden betrachten.
Neben den berechtigten Gründen (wie z. B. Krankheit, welche durch eine Krankmeldung attestiert wurde).......Faulheit, Unzuverlässigkeit, Vergesslichkeit. Die Liste kann gerne erweitert werden. Die Frage ist halt, ob man das als Gesellschaft akzeptiert oder nicht.
Sind denn Strafen wie eine Streichung des Mindestunterhaltes (Existenzminimum) um 30 oder 60 % ein erfolgreicher Weg, um die Menschen beim Arbeitsamt wieder dazu zu befähigen, ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu bestreiten? Und gäbe es erfolgsversprechendere Wege? Der Staat vermochte zur ersten Frage, den Erfolgen dieser Art von Pädadogik, dem Bundesverfassungsgericht keine überzeugenden Argumente oder gar gesicherten Studien vorzulegen, was das Gericht deutlich rügte. Wie motiviert ist z.B. jemand, X-Bewerbungen zu machen, wo er vorher schon weiss, dass es nichts wird, z.B.
Klar scheint mir, dass nicht alle Menschen in gleichem Masse leistungsfähig sind, aus verschiedensten Gründen, und für Leistungsschwächere mit z.B. sehr negativen Schulkarrieren auch nicht genug freie Stellen vorhanden sind. Deshalb wurde z.B. wieder extra ein staatliches Programm für Langzeitarbeitslose "aufgelegt".
Um Sanktionen verhängen zu dürfen, die Menschen ggf in lebensbedrohliche Situationen bringt (Obdachlos werden oder nichts zu Essen zu haben gehört für mich dazu) müsste die Qualität der Verhältnismäßigkeitsprüfung extrem ausgebaut werden.
100 % Zustimmung. Das schwierige ist, daß eine wirklich fundierte Prüfung der Zumutbarkeit oder Verhältnismäßigkeit viel genauere Kenntnisse der betroffenen Personen und derer Verhältnisse erfordert, als was wahrscheinlich von irgendeinem Amt jemals zu leisten ist. Oder die Betroffenen brauchen sehr gute, engagierte Betreuer, Sozialarbeiter, Anwälte. Es wäre allerdings schon viel gewonnen, wenn einfache Notlagen klar von Arbeitsunlust unterschieden werden - was oft, wohl aus Bequemlichkeit im Amt oder wegen mangelnder Information auch nicht sauber geschieht.
Zitat:
Es gibt Betrüger, ja. Aber man kann nicht wegen der Betrüger alle über einen über einen Kamm scheren und das als Kollateralschaden betrachten.
Ich glaube, die Sozial-Betrüger sind das kleinere Problem. Ich sehe das Problem in einer angeblich wachsenden Schicht von Menschen, die z.T. schon in 2. oder 3. Generation von Sozialhilfe leben, nichts anderes kennen, und für die die Arbeit gar nicht mehr zum Lebensmodell gehört; die mit den Umständen zufrieden sind, solange sie Essen, Fernsehen und Bier haben (plakativ ausgedrückt). Ich glaube schon, daß mit entsprechenden Druckmitteln so mancher (sicher nicht alle) aus diesem Zustand mobilisiert werden kann.
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“If everything's under control, you're going too slow.” (Mario Andretti)
Das stimmt sicher alles. Mich nervt nur hart die einseitige und linke Berichterstattung an. Ich bin auch für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Das macht die Diskussion dann überflüssig und kommt uns denke am Ende nicht teurer.
Und über meinen persönlichen Gesundheitszustand kannst Du glaube ich keine Einschätzung treffen ;-). Und ja, ich kann die Fragen wirklich nicht beantworten. Mich würde stark wundern, wenn es zu dieser Fragestellung statistische Erhebungen gäbe.
Zitat:
Zitat von captain hook
Du kannst also die Frage in Fett nicht selbst beantworten, kannst aber im zweiten Absatz zu einer Schlussfolgerung kommen?
Hast Du Dich mit solchen Fragen (und der Praxis in solchen Zusammenhängen) mal intensiv beschäftigt oder gar mal eigene Erfahrungen damit gesammelt?
Weites Feld. Das geht von absoluter Ausnutzung des Sozialstaates bis hin zu ernsten Problemen Betroffener die "das Amt" nicht berücksichtigt, nicht richtig einschätzt oder gar nicht kennt. Und natürlich alles dazwischen.
Um dir mal einen kleinen Einblick zu erlauben... da kannst Du mit einer nicht eindeutig diagnostizierten psychischen Erkrankung Probleme haben Dein Leben überhaupt zu regeln, was am Ende vom "Amt" aber ausgelegt wird, als würdest Du Dich einfach völlig verweigern. Am Ende kann es in solchen Fällen dazu kommen, dass die Leistungen komplett eingestellt werden und jemand aus Satz 1 seine Wohnung verliert und dann inkl. seiner psychischen Probleme auf der Straße sitzt. Unter Druck und mit Zwangsmaßnahmen erreichst Du bei solchen Leuten gar nichts. Das wirft die so aus der Bahn, dass sie, selbst wenn sie wollten überhaupt nicht mehr in der Lage sind einen Termin wahrzunehmen oder sich Hilfe zu suchen. Kannst Du dir ggf nicht vorstellen, dann danke Gott oder wem auch immer, dass Du von Depressionen und schlimmen anderen Problemen in Deinem Leben verschont geblieben bist.
Um Sanktionen verhängen zu dürfen, die Menschen ggf in lebensbedrohliche Situationen bringt (Obdachlos werden oder nichts zu Essen zu haben gehört für mich dazu) müsste die Qualität der Verhältnismäßigkeitsprüfung extrem ausgebaut werden.
Es gibt Betrüger, ja. Aber man kann nicht wegen der Betrüger alle über einen über einen Kamm scheren und das als Kollateralschaden betrachten.
Nein. Ich denke, dass das kein wirkungsvoller Weg ist.....
Und den wunden Punkt sprichst/schreibst Du ja auch an. Es gibt kein "ausgewertetes Datenmaterial". Es wird halt nicht die Ursache erforscht.
Zitat:
Zitat von qbz
Sind denn Strafen wie eine Streichung des Mindestunterhaltes (Existenzminimum) um 30 oder 60 % ein erfolgreicher Weg, um die Menschen beim Arbeitsamt wieder dazu zu befähigen, ihren Lebensunterhalt mit Arbeit zu bestreiten? Und gäbe es erfolgsversprechendere Wege? Der Staat vermochte zur ersten Frage, den Erfolgen dieser Art von Pädadogik, dem Bundesverfassungsgericht keine überzeugenden Argumente oder gar gesicherten Studien vorzulegen, was das Gericht deutlich rügte. Wie motiviert ist z.B. jemand, X-Bewerbungen zu machen, wo er vorher schon weiss, dass es nichts wird, z.B.
Klar scheint mir, dass nicht alle Menschen in gleichem Masse leistungsfähig sind, aus verschiedensten Gründen, und für Leistungsschwächere mit z.B. sehr negativen Schulkarrieren auch nicht genug freie Stellen vorhanden sind. Deshalb wurde z.B. wieder extra ein staatliches Programm für Langzeitarbeitslose "aufgelegt".
Es klingt wie ein Machtwort von Hubertus Heil (SPD): "Der Arbeitsminister schließt aus, dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf", teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwochmorgen knapp mit. Dazu werde noch in dieser Woche eine Weisung ergehen. Klarer kann man es kaum formulieren. Und doch bleibt einiges unklar.
Hubertus Heil meinte "innerhalb eines Monats" und es ist anzunehmen, dass er sich bei dieser Äußerung seine Worte ziemlich genau überlegt hat.
Zitat:
Eiliges Dementi
Eilig dementierte das Bundesarbeitsministerium heute morgen die Planungen, obwohl sie in dem Entwurf eindeutig fixiert wurden. “Wir schließen das aus”, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Man will nunmehr verhindern, dass es in der Öffentlichkeit zu “weiteren Missverständnissen kommt”. Der Arbeitsminister Hubertus Heil wolle das Urteil des Bundesverfassungsgericht umsetzen. Er schließe aus, “dass künftig innerhalb eines Monats mehr als 30 Prozent sanktioniert werden darf”. Eine Weisung hierzu soll es am Freitag geben. Fachkundige und Betroffene wissen allerdings, dass Sanktionen nicht nur einen Monat, sondern drei Monate andauern.
Nimmt man Heils Aussage wörtlich, ist es also (weiterhin) denkbar, dass die Bezüge kumuliert um mehr als 30 % gekürzt werden.
Sachleistungen und Wertgutscheine seien trotz erheblicher Bedenken des Bundesverfassungsgerichts auch zukünftig möglich ist auf der Internetseite gegen-hartz.de zu lesen:
Zitat:
Gutscheine bei Sanktionsaddierung
Ein weiteres “Geschmäckle” ist die Tatsache, dass Sachleistungen und Wertgutscheine trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken von Seiten des Bundesverfassungsgericht dennoch weiterhin möglich sein sollen. Die Verfassungsrichter hatten bemängelt, dass hierauf kein verbindlicher Anspruch besteht. Nunmehr sollen die Gutscheine wieder ausgegeben werden, wenn aufgrund von Addieren mehrer Sanktionen Leistungskürzungen um 50 und mehr Prozent gekürzt werden (Weisungsentwurf Rz 31.37).