Du hast also erstmal zwei Jahre ganz normale Gewährleistung (wenn vertraglich nichts anderes vereinbart). Bei einem Mangel wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass die Sache schon bei Gefahrübergang mangelhaft war. Du könntest somit Nacherfüllung (sprich Reparatur) verlangen.
Nein, nicht bei nem Gebrauchtkauf.
Da gibts ein Jahr.
Und deswegen macht man als Händler auch gepfefferte Verkaufspreise für Gebrauchte, weil man schlicht mit einpreisen muss, dass in dem Jahr was kaputtgeht, was man dann aus eigener Tasche ersetzen darf.
Das hat nix mit Dummheit zu tun, sowas zu kaufen und nix mit Dreistigkeit, sowas so zu verkaufen.
Gibt natürlich auch ne Zwischenlösung: der Händler hats im Kundenauftrag verkauft.
Da stellt man die Karren auch nur hin und putztse nedd täglich wei wenns in die eigene Tasche ging. Dann reicht der Händler nur die Kohle weiter und hat selbst nur Vermittlerfunktion und damit auch keine Gewährleistungspflicht an der Backe (wird sich aber vernünftigerweise um ne Kulanzlösung zur Zufriedenheit beider bzw. aller drei Seiten bemühen).
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Und, btw.: weil ich oben 'Berlin' las: da gibbet ja auch nen Stadler.
In Rgbg. hatten wir schon den Fall, dass ein Kunde ein Rad gebraucht gekauft hat da, es wegen nem Defekt direkt nachm Kauf vorbeibrachte und wir ihn zum Stadler zurückgeschickt haben, den Mangel auf Gewährleistung zu beheben.
Da hat die Kiste dann 250€ gekostet und wurde direkt nachm Kauf nochmal fürs gleiche Geld repariert...
__________________
Erinnerst du dich an die Zeit vorm Internet, als wir dachten, die Ursache für Dummheit wäre der fehlende Zugang zu Informationen? DAS war es jedenfalls nicht!
Gib das Rad zurück und such dir was anderes. Sieht für mich echt wie Müll aus. Was hast du denn ausgegeben? Findet sich da keine Alternative?
Ich weiß nicht ob das jetzt zielführend wird wenn dann alle meinen wie er sich so'n scheiss für so ein Geld andrehen lassen konnte.
Für zurückgeben muß auch der Händler mitspielen.
Rückgabe wäre erst nach 2 maliger fehlgeschlagener Nachbesserung oder aus Kulanzgründen.
__________________
PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
10.06.2012 5:03:16 Challenge Kraichgau MD
08.07.2012 10:38:13 IM FfM
12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Du musst Dir mal anschauen, was die Händler hier für Traumpreise zahlen, wenn da Räder vom Fundbüro versteigert werden. Besonders, wenn da Dura Ace oder Ultegra genannt oder der Makenname Canyon, Cube oder sowas aufgerufen werden.
Zuletzt erlebt auf den Cyclassics, da hat das Fundbüro zwei schwarze Alurahmen(!) Rennräder mit vorn dreifach einmal für 420€ und einmal für 450€ vertickt.
Bilder hier zu finden, eines war ein Radon... https://twitter.com/zfb_hamburg
Hätte ich nie gedacht...
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Nein, nicht bei nem Gebrauchtkauf.
Da gibts ein Jahr.
Und deswegen macht man als Händler auch gepfefferte Verkaufspreise für Gebrauchte, weil man schlicht mit einpreisen muss, dass in dem Jahr was kaputtgeht, was man dann aus eigener Tasche ersetzen darf.
Das hat nix mit Dummheit zu tun, sowas zu kaufen und nix mit Dreistigkeit, sowas so zu verkaufen.
Gibt natürlich auch ne Zwischenlösung: der Händler hats im Kundenauftrag verkauft.
Da stellt man die Karren auch nur hin und putztse nedd täglich wei wenns in die eigene Tasche ging. Dann reicht der Händler nur die Kohle weiter und hat selbst nur Vermittlerfunktion und damit auch keine Gewährleistungspflicht an der Backe (wird sich aber vernünftigerweise um ne Kulanzlösung zur Zufriedenheit beider bzw. aller drei Seiten bemühen).
Das ist so pauschal nicht richtig. Das Gesetz sieht 2 Jahre vor. Du hast dahingehend Recht, dass eine kürzere Verjährubgsfrist die allerdings mindestens 1 Jahr betragen muss vereinbart werden kann.
Gib das Rad zurück und such dir was anderes. Sieht für mich echt wie Müll aus. Was hast du denn ausgegeben? Findet sich da keine Alternative?
Wenn das so ist, dann passe ich doch gut mit dem Rad zusammen. Ein alter (Müll)-Sack und sein Fahrrad.
Das mit dem zurückgeben ist so eine Sache. Bei neuen Dingen hat man ja wohl ne vierwöchige Frist, aber bei gebrauchten...
Zumal ich das leider auch etwas spät probiert habe, denn selbst die vier Wochen sind leider um.
Ich habe leider in einem Anflug enthusiastischer Blindheit dieses Teil gekauft und versuche es jetzt einfach vernünftig hinzukriegen. Ich will erstmal das es gut funktioniert, denn mit 56 hat man keine Star-Allüren mehr.
Und wenn mir jemand dazu Tipps oder Hilfe anbieten möchte, dann gerne, aber Vorwürfe machen ich mir wahrscheinlich schon alleine genug.
Bei neuen Dingen hat man ja wohl ne vierwöchige Frist, aber bei gebrauchten...
Bei nicht online gekauften Dingen hat man meines Wissens gar keine Frist. Wenn es geht, ist das ein freiwilliges Angebot des Händlers.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.