Wir bieten das bei uns auch an. Es gibt ein Rückgabekontingent, dass für Sonderfälle reserviert ist. Ein "Eigenverschulden" soll damit nicht abgedeckt werden. Da geht es eher um lange Krankheitsfälle, etc.
Zu den 1% und 0,5%: das ist abhängig von einigen Faktoren, insgesamt gibt es 4-5 Möglichkeiten, wie so ein Rad zu verseteuern ist, abhängig davon, ab wann das Rad geleast wurde, ob es der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlässt oder ob der Mitarbeiter es finanziert. Außerdem sind die 0,5% erst mal zeitlich begrenzt, muss man abwarten, ob das in ein paar Jahren nochmal verlängert wird (sofern man nicht damit plant, das Rad rauszukaufen, sondern wieder ein neues zu nehmen).
Bei uns ist das total der Hit, m.E. lohnt es sich aber nicht. Versteuert werden muss immer der UVP, auch wenn der Kaufpreis niedriger ist. Nach unserer Erfahrung geben viele Händler keine Rabatte, wenn das Rad über Jobrad geleast wird. Außerdem schlägt sich die Versicherung bei meiner Rechnung negativ zu buche: wer versichert sein Rad schon zu solchen Konditionen. Bei uns sind alle Räder ohne Aufpreis in der Hausrat drin. Eine Kollegin von mir (die dann auch geleast hat), hat sich das genau ausgerechnet. Sie sparen sich genau 0 €. Einziger Vorteil ist, dass man das Rad nicht auf einen Schlag finanzieren muss.
kurze Frage, ersetzt nicht den Gang zum Steuerberater, weiß ich!
Freiberufler / selbständig tätig (Para.19UStG):
wenn ich jetzt Gewinne in eine Rücklage für Fahrzeugneuanschaffung (zB um das Leasingrad in 36Monaten zu kaufen) stelle und ab sofort bereits die Leasingraten direkt monatlich geltend mache, gibt es da Grenzen für die Rücklage oder sonstige Fallstricke auf die ich achten sollte?
Die Rücklage sollte sich doch parallel zu anderen Rücklagen (zB ausstehende Reparaturen) anlegen lassen, nicht wahr?
Thomas
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„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Habe genau heute mein erstes Bikeleasing nach drei Jahren durch. Wir hatten Lease-a-Bike als Partner und abgesehen von ein paar Kinderkrankheiten am Anfang (war der erste in der Firma und beim Radhändler der ein Bikeleasing gemacht hat) lief eigentlich alles Problemlos.
Die Meinung von su.pa teile ich nicht ganz. Je nach Versteuerungsmodell spart man schon, auch wenn man keinen Rabatt bekommt. In den meisten Fällen ist ja auch ein Bikeservice dabei, bei dem Verschleißteile kostenlos ersetzt werden.
Bei der Versicherung muss Du unterscheiden wo Dein Rad steht. Die Hausrat ist gut und schön, wenn Dir aber das Rad bei einer "Dienstfahrt" gestohlen wird zahlt dir die Hausrat rein gar nichts. Der Bikeleasingpartner schon.
Die Hausrat ist gut und schön, wenn Dir aber das Rad bei einer "Dienstfahrt" gestohlen wird zahlt dir die Hausrat rein gar nichts. Der Bikeleasingpartner schon.
Kurzum, ich werde es wieder machen.
Was soll denn eine "Dienstfahrt" sein?
Und vielleicht spart man was, das sind dann in 3 Jahren vielleicht bei dem Einen oder Anderen 100 €.
Also ich hab nichts dagegen wenn die Leute das machen und auch nicht wenn sie dadurch Rad fahren aber im Grunde reden wir hier über Peanuts
In den meisten Fällen ist ja auch ein Bikeservice dabei, bei dem Verschleißteile kostenlos ersetzt werden.
Ist es eben nicht. Verschleißteile wären natürlich super, aber der Anbieter macht das auch nicht als Dienst am Radfahrer, sondern will Geld verdienen.
Der Händler will verdienen, der Anbieter und der Arbeitnehmer soll sich noch Steuern sparen. Also nächstes kann man wahrscheinlich aus Luft Geld machen...