Du mußt eine Erfindung aber auch genau beschreiben. Ein Punkt Abweichung reicht schnell für ein neues Patent. Du kannst ja mal den Erfinder des "Chip Timings" fragen, der die Transponder noch am Handgelenk hatte und dessen Patent mit einer kleinen Änderung zum Championchip wurde. Bei einem gehörte eine aktive Handlung des Teilnehmers dazu und beim Championchip eine passive. Das war der Unterschied. In beiden steckten dieselben Texas Instruments Komponenten.
Was man bei Patenten auch noch schauen sollte, für welche Länder dieses gilt.
Das Länderthema wollte ich erstmal aussparen, um nicht zusätzlich Verwirrung zu stiften. Aber ja, da sollte man drauf schauen.
Zitat:
Zitat von mamoarmin
HM, also verkaufe ich dann solange illegal, falls es eine Verletzung gibt? die kann ich ja vorher nicht einsehen. Und dann müsste das Patent auch noch weltweit sein in diesem Falle.
Also folgendes Fazit: Box angeschraubt: gab es schon, Box angeklebt gab es schon, kann man machen, Box an der Sattelstütze befestigen evtl. kritisch, wobei es da ja schon einiges gab was an die Sattelstütze befestigt wird...?
Da muss man genau sein: Aktuell gibt es eine Patentanmeldung, kein erteiltes Patent. Die Patentanmeldung bietet (noch) keinen Schutz. Erst das geprüfte und erteilte Patent definiert den Schutzbereich. Was angemeldet ist und was dann wirklich erteilt wird, sind meistens zwei paar Stiefel. Häufig bekommt man das Patent auf irgendein kleines Detail erteilt. Wenn das Patent erteilt wird, wird es auch veröffentlicht, auch vor Ablauf der 18 Monate nach Einreichung des Antrags, was aber zumindest beim DPMA äußerdt selten der Fall ist.
Zitat:
Zitat von mamoarmin
Kann man dieses Patent pending irgendwo einsehen? oder erst wenn es tatsächlich genehmigt ist?
Wenn es erteilt wird, wird es auch veröffentlicht. Anmeldungen werden erst nach 18 Monaten veröffentlicht. Haben sich die Gesetzgeber so ausgedacht, um dem Erfinder einen Vorsprung zu geben, bevor die Konkurrenz weiß, was er entwickelt hat.
Zitat:
Zitat von DocTom
Mach eine kreative Änderung an Deiner Halterung (Aeroschlangenlinie mit Windleitfurchen...) Und dann kannst Du auch an der Sattelstütze befestigen. Sonst könnte doch auch niemand mehr Aerolenker bauen und verkaufen...
Stimmt so nicht. Es kommt darauf an, was geschützt ist. Wenn dieses Detail bzw. diese Kombination von Merkmalen vorhandrn ist, liegt eine Verletzung vor. Wenn rein hypotetisch allgemein die Befestigung der Box an der Sattelstütze geschützt wäre, wäre es egal, ob du die grün, blau, schlangenlinienförmig oder sonstwie ausführst. Wenn aber nur die Schlangenlinienform geschützt wäre, könntest du einfach eine andere Corm wählen.
Zitat:
Zitat von Tobi F.
Naja, ich glaube, es kommt schon noch drauf an, was denn eigentlich geschützt wurde.
Wenn eine "Box an der Sattelstütze" geschützt wurde, nützt es nix, wenn ich sie blau anmale. Dann ist es immer noch eine Box an der Sattelstütze.
Genau.
M.
Geändert von Matthias75 (18.04.2019 um 09:31 Uhr).
...
Stimmt so nicht. Es kommt darauf an, was geschützt ist. Wenn dieses Detail bzw. diese Kombination von Merkmalen vorhandrn ist, liegt eine Verletzung vor. Wenn rein hypotetisch allgemein die Befestigung der Box an der Sattelstütze geschützt wäre...
M.
Auha, dann müssten wir jetzt aber über die vorher von dir genannten Punkte der "innovativen Idee/ Änderung" sprechen. Befestigung eines Gegenstandes an der Sattelstütze generell dürfte schwerlich schützenswert sein, oder was denkst Du als RA? Zu viele schon vorhandene Boxen am Markt, damit wohl eher nichts neues mehr. Hab auf die Schnelle nicht gefunden, ob da jemals ein Patent auf "Befestigung an Sattelstütze" erteilt wurde.
__________________
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius Null. Und das nennen sie dann ihren Standpunkt.„
Auha, dann müssten wir jetzt aber über die vorher von dir genannten Punkte der "innovativen Idee/ Änderung" sprechen. Befestigung eines Gegenstandes an der Sattelstütze generell dürfte schwerlich schützenswert sein
Mittlerweile würdest du dafür kein Patent mehr bekommen. Aber wenn du damals als erster auf die Idee gekommen wärst, wäre das schon möglich gewesen. Gerade solche Boxen wie bei Felt oder QR Zeitfahrrädern. Genauso hätte man auch das Trinksystem des Scott Plasma patentieren können.
Wobei man sich dann die Claims im Patent genau anschauen muss, mit einen bisschen Kreativität kann man die oft umgehen.
Auha, dann müssten wir jetzt aber über die vorher von dir genannten Punkte der "innovativen Idee/ Änderung" sprechen. Befestigung eines Gegenstandes an der Sattelstütze generell dürfte schwerlich schützenswert sein, oder was denkst Du als RA? Zu viele schon vorhandene Boxen am Markt, damit wohl eher nichts neues mehr. Hab auf die Schnelle nicht gefunden, ob da jemals ein Patent auf "Befestigung an Sattelstütze" erteilt wurde.
Zunächst mal: Ich bin kein RA (die haben nach meiner Erfahrung meistens auch wenig eigene Erfahrung mit technischen Schutzrechten), hab‘ aber beruflich mit der Thematik zu tun.
Das Beispiel mit der Befestigung war, wie ich auch schrieb, rein hypothetisch, um die Problematik zu erläutern. Ich habe weiter vorne ja schon auf die Voraussetzungen für die Patentierbarkeit hingewiesen.
Für den 3D-Druck zu Hause aber alles irrelevant, da nach §11 Patentgesetz „Handlungen im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken“ ausgenommen sind. Selbst wenn es ein erteiltes Patent geben würde, das auch noch regional Rechtskraft entfaltet (Ein US-Patent kümmert z.B. hier in DE niemand, wenn er nicht in die USA exportieren will), hätte der Patentinhaber keine Möglichkeit, den 3D-Druck zu Hause im Keller zu verbieten.
Zweiteilig aufbauen, Halterung an der Sattelstütze befestigen, Langlöcher und Bremszugkanal vorsehen und daran dann die Box nach Bedarf montieren. Evtl ist am WE mal wieder Zeit, ein wenig kreativ mit der Software zu spielen, Umsetzung eines Deckels überlegen ...
Im ST Board wird ja auch über negative Aeroeffekte solcher Sattelstützenbefestigungen diskutiert.