Ich freue mich sehr über deinen Einsatz für eine Mindestgeschwindigkeit die sich schon heute aus den wiederholt benannten §§ 1 (2) und 3 (2) StVO ergibt.
Dir schwebt vor das genauer zu festzulegen und auch mehr durch Verkehrszeichen (275) darzustellen?
Aber dann wird der Schilderwald noch dichter und diejenigen, vor die Du dich in diesem Thread schützend stellst, werden dann doch noch mehr überfordert.
Also warum lassen wir es nicht so wie es ist?
Gruß
N.
Das siehst zum Glück nur du so und weder die Polizei noch ein Gericht scheint dir zuzustimmen. ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand eine Strafe bekommen hätte weil er 80 anstatt 100 gefahren ist.
Ich würde eher sagen, dass derjenige die Zeit im Auto als notwendiges Übel betrachtet welches man so kurz wie möglich halt.
Aber für jemanden mit staudruckoptimierter 130-dB-Poser-Karre ist dieser Gedanke natürlich schwer nachvollziehbar.
Gruß
N.
Wer zwingt dich denn dazu mit dem Auto zu fahren? Nimm doch das Rad oder öffentliche Verkehrsmittel, schont die Umwelt und du kommst stressfrei ans Ziel
__________________
You are not what others think about you. You are not what you think of yourself. You are what you do.
Das siehst zum Glück nur du so und weder die Polizei noch ein Gericht scheint dir zuzustimmen. ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand eine Strafe bekommen hätte weil er 80 anstatt 100 gefahren ist.
Ich schon. Zweispurige Autobahn (A1 an einem Freitag Nachmittag zwischen Osnabrück und Bremen) mit Überholverbot für LKW. Hobbyweltverbesserer fährt auf der rechten Spur mit 60km/h. In folge dessen verursacht er natürlich einen derben Stau auf der rechten Spur, da sich ein paar LKW Fahrer dann doch eher an der Überholverbot gehalten haben.
Der junge Mann war höchst uneinsichtig, dass die A1 bei einer sehr großen Verkehrsdichte der falsche Ort für eine Sightseeingtour sei und entgegnete, dass es ja nicht sein Problem sei, wenn andere wegen ihm langsam fahren müssten. Wir haben ihn aufgefordert zumindest 85 km/h zu fahren, da er einen Stau verursache, welcher eine Gefahr darstelle, welches uns wiederum dazu bemächtige im Sinne der Gefahrenabwehr und Verhältnismäßigkeit ihm die Weiterfahrt bei dieser Verkehrsdichte zu untersagen und ihm zur Durchsetzung dieser den Schlüssel abnehmen könnten. Seine äußerst patzige Reaktion führte dazu, dass wir über dies ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet haben. Die vorgesehenen 20 Euro Verwarngeld wollte der junge Herr natürlich auch nicht zahlen, so dass er gerichtlich durch zwei Instanzen verlor und entsprechende Kosten verursacht hat, die er allerdings selber tragen musste.
Im Zivilrecht gibt es Urteile, die bei nichtigem Langsamfahren in kausalen Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (zB Auffahrunfälle) die Betriebsgefahr des Fahrzeugs auf bis zu 50% hochstufen, so dass man trotzdem, dass einem einer hinten Aufgefahren ist, 50% des entstandenen Schadens zu tragen hat.
Strafrechtlich kommt man schnell in den Bereich der Nötigung, welche allerdings sehr strikte subjektive Tatbestandsmerkmale bedingt, so dass spätestens nach einem Gespräch mit einem Anwalt der Nötigungsvorwurf nicht mehr erhalten bleiben kann.
__________________
Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
Mooooment, Nobodyknows regt sich darüber aus das es Menschen gibt die 80 anstatt 100 auf der Landstraße fahren. Die sollen doch bitte schneller fahren damit er nicht ne Minute später bei der nächsten Anti-AfD-Demo ankommt. Da sieht er sich im Recht durch die genannten Paragraphen. Ich meine allerdings,dass die Polizei und die Gerichte das sicher nicht so sehen. Immerhin hatte ich auch schon öfter ein Polizei-Auto hinter mir und kein Polizist kam auf die Idee mich anzuhalten.
Aber trotzdem kommen regelmäßig Leute mit dem Denken wie Nobodyknows auf die Idee mir mit Lichthupen, Drängeln und Gesten klar zu machen, dass ich gefälligst schneller fahren muss.
(Was mich dann allerdings nur dazu bringt erst mal den Fuß vom Gas zu nehmen und Ruhe einkehren zu lassen. Deeskalation nennt man das glaube ich )
Mit deinem Beispiel hast du natürlich recht Noam. Wer die halbe Autobahn lahmlegt mit sinnlosem langsam fahren gehört aus dem Verkehr gezogen.
Mooooment, Nobodyknows regt sich darüber aus das es Menschen gibt die 80 anstatt 100 auf der Landstraße fahren. ... Da sieht er sich im Recht durch die genannten Paragraphen. Ich meine allerdings,dass die Polizei und die Gerichte das sicher nicht so sehen.
Google findet alles:
"Herbert Engelmohr, Verbandsjurist beim Automobilclub von Deutschland (AvD), nennt einen konkreten Fall, der 1997 am Amtsgericht (AG) Gemünden verhandelt wurde: "Der Betroffene fuhr auf einer unübersichtlichen, drei Kilometer langen Strecke mit einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h, obwohl 100 km/h zulässig waren und sich hinter ihm schon nach einem Kilometer eine Fahrzeugschlange von sieben Fahrzeugen gebildet hatte. Das Gericht sah darin eine unzulässige Behinderung des Verkehrsflusses durch Langsamfahren." (Az.: OWi 372 Js 59889/96)" https://www.zeit.de/mobilitaet/2017-...angsames-tempo
Aus anderen Gründen über die Straße zu schleichen, ist in der Regel nicht erlaubt. Dazu zählt auch, andere Autofahrer zum langsamen Fahren „erziehen“ zu wollen. Wer ohne guten Grund so langsam fährt, dass er damit den Verkehrsfluss behindert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und darf von der Polizei angehalten werden. Es droht ein Bußgeld von 20 Euro. https://anwaltauskunft.de/magazin/mo...-langsam-fahre
Bin jetzt raus! Fahre mit dem Auto ins Schwimmbad so schnell es gem. StVO geht...damit es noch möglichst leer ist. Dann schwimme ich auf der Sportschwimmerbahn so schnell ich kann.
Zum Popcorn komme ich später wieder dazu.