Du fragst ja wiederholt nach Beweisen in Form von ergreifenden persönlichen Leidensgeschichten. ....
Ich frage Dich nach deinem Leid, das Dich nahezu auslöscht. Ich frage Dich nach dem Schaden, den Du erlitten hast . Aber ich frage Dich nun nicht mehr, da Du nicht von Dir sprechen möchtest und mich all die Anderen nicht interessieren.
Ein allgemeines pauschales Leiden halte ich für erfunden - einen allgemeinen nachhaltigen Schaden halte ich auch für erfunden, da man sich nicht zwingend einer täglichen Auseinandersetzung zum Konfliktthema hingeben muss.
Als Veganer/Vegetarier sind mir Diskussionsrunden zum Thema Fleischkonsum vertraut und ich weiß, wie ich eine Debatte anzetteln kann. Ich weiß aber auch, wie ich einer Debatte aus dem Weg gehen kann, so dass ich mich weiterhin, ohne das Streitthema, mit den entsprechenden Personen einen Abend lang gut vergnügen und unterhalten kann. Raus aus dem Tunnel und weg mit dem Verfolgungswahn, hilft mir da ungemein.
Jörn, deine Kritik zur Kirche und Religion teile ich. Schönen Abend
P.S.: Es waren wieder viele ICH - das entschuldige ich ausdrücklich. Ich vertrete eben meinen Standpunkt und verallgemeinere ungern. Ich hoffe, das es auch immer funktioniert. Andere können für sich selbst sprechen - das akzeptiere ich und das lasse ich Ihnen.
Wenn ich z.B. Keko zur Seite springe, dann darin, das ich ihm seine Meinung und sein denken lassen will. Dem Ratzinger springe ich nicht zur Seite - der Kirche zweimal nicht. Aber den Gläubigen, die gerne glauben, lasse ich ihren Frieden.
Sie arbeitet an einer Bekenntnisschule oder auch Konfessionsschule, an der die Schüler nach den Grundsätzen eines religiösen Bekenntnis unterrichtet werden. Konfessionnsschule
Alle Voraussetzungen sind dann doch bekannt und die Linie der Schule auch. Ich sehe da keine Diskriminierung und lediglich ein Problem bei deiner Bekannten, die entgegen der Vorgaben ihres Arbeitgebers handeln möchte. Ist es nicht sogar ein Entgegenkommen, das ihr der Ehebruch verziehen wurde ?
An einer gewöhnlichen Schule wird es auch problematisch, wenn der Lehrer mit einer Federboa um den Hals und Lippenstift vor die Klasse tritt. Ich will Dich nicht veräppeln, nur meinen Gedanken ausdrücken, das man im täglichen Berufsleben auch in gewissen Bahnen arbeiten muss.
Ein Leid deiner Bekannten kann ich auch nicht erkennen - ein beleidigt sein, wäre möglich.
Krass, dass du dich nicht einfühlen kannst.
Arbeitsrechtliche Regelungen dieser Art würden keinem anderen Arbeitgeber zugestanden werden, weil Diskriminierungen dieser Art ohne den Schutz der Religion nicht geduldet werden.
Ob jemand an der Arbeitsstelle eine Federboa trägt oder seinen Partner außerhalb der Arbeitsstelle heiraten will - das ist doch wirklich ein gänzlich unpassender Vergleich.
Mir als weltlichem Arbeitgeber steht es (richtigerweise) nicht zu, das Privtleben meiner Angestellten zur Voraussetzung ihrer Weiterbeschäftigung zu machen.
Ich kann da auch kein „Entgegenkommen“ entdecken.
Einfach krass
Mir als weltlichem Arbeitgeber steht es (richtigerweise) nicht zu, das Privtleben meiner Angestellten zur Voraussetzung ihrer Weiterbeschäftigung zu machen.
Es ist doch völlig legitim, dass sich ein AG Angestellte sucht, die seine Überzeugungen teilen. Was denkst du was "Brot für die Welt" oder "Ärzte ohne Grenzen" mit einer Bewerbung eines hochrangigen AfD-Politiker macht?
Es ist doch völlig legitim, dass sich ein AG Angestellte sucht, die seine Überzeugungen teilen. Was denkst du was "Brot für die Welt" oder "Ärzte ohne Grenzen" mit einer Bewerbung eines hochrangigen AfD-Politiker macht?
Aber ob jemand geschieden ist oder nicht, interessiert normalerweise niemanden und hat niemanden zu interessieren.
Krass, dass du dich nicht einfühlen kannst.
Arbeitsrechtliche Regelungen dieser Art würden keinem anderen Arbeitgeber zugestanden werden, weil Diskriminierungen dieser Art ohne den Schutz der Religion nicht geduldet werden.
Ob jemand an der Arbeitsstelle eine Federboa trägt oder seinen Partner außerhalb der Arbeitsstelle heiraten will - das ist doch wirklich ein gänzlich unpassender Vergleich.
Mir als weltlichem Arbeitgeber steht es (richtigerweise) nicht zu, das Privtleben meiner Angestellten zur Voraussetzung ihrer Weiterbeschäftigung zu machen.
Ich kann da auch kein „Entgegenkommen“ entdecken.
Einfach krass
Du hast die Geschichte nicht zu Ende erzählt !
Wurde Sie entlassen, nachdem sie heiratete ?
Hat sie geheiratet ?
Wann war das ? ...ist es aktuell oder wenigstens in den letzten 20 Jahren geschehen ?
Schau Dir den DfB an und die Diskussion um Trikots für Erdogan. Die Maulkorbpflicht für Profifussballer und die Sanktionen, wenn sie ihre Meinung dann doch mal sagen - auch krass,oder ? Wegen Kleinigkeiten werden da fünfstellige Summen öffentlich über die Nachrichten oder die Sportschau verbreitet.
Es ist also nicht außergewöhnlich, das Firmen nach ihren Vorstellungen über Mitarbeiter entscheiden. Im Privatisierungsprozess bei einer großen deutschen Paketfirma, wurde gemobbt bis es kein morgen mehr gibt, um Leute aus wirtschaftlichen Gründen vor die Tür zu ekeln .....und so weiter.
Es ist doch völlig legitim, dass sich ein AG Angestellte sucht, die seine Überzeugungen teilen. ..........
Das verstösst gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit 2006 gültig ist, wenn der Arbeitgeber damit eine Ablehnung begründet oder ein Bewerber so einen Verstoss nachweisen kann. Ausnahme: kirchliche Arbeitgeber. Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschafften achten sehr genau auf die Einhaltung dieses Gesetzes durch die Arbeitgeber und die Gewerkschaften kämpfen auch dafür, dass auch Arbeitgeber kirchlicher Organisationen sich an das AGG halten müssen.
Agg: Artikel 1:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Artikel 2:
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
......... https://www.gesetze-im-internet.de/a...189710006.html