Vielen Dank für die Infos.
Die wohl beste Info für mich:
Ja ich habe Startpass und ja das war eine Trainingsfahrt. Das mit der Rechtsschutzversicherung ist eine gute Nachricht, werde ich prüfen.
Weitere Antworten:
- ja ich hatte ein Schreiben der Polizei bekommen. Vorwurf: Ordnungswidrigkeit wegen Nichtbenutzung Radweg. Da mich 20 Euro nicht aufregen, hab ichs gezahlt, weil ich keine Ahnung habe, was eine Anfechtung für Folgenaufwand hätte.
- Das war bevor ich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen habe, sonst hätte ich vielleicht wirklich angefochten.
- Meiner Erinnerung nach hatte der aufnehmende Polizist mir im Telefon kurz nach Unfall gesagt, ja er müsse in Bericht schreiben, dass Radweg nicht benutzt wurde, hat mir auch gesagt, das Schild kann man eigentlich nicht sehen, ob ers in Akte auch reingeschrieben hat, keine Ahnung.
- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.
Mit der Unfallgegnerin hab ich zwei Tage nach Unfall telefoniert. Ich habe mich auch gefreut, dass Sie sich nach meinem Befinden erkundigt hatte. Ich nannte ihr auch dass ich Schmerzen habe, dies als Triathlet aber gewohnt bin und es schon wieder werden wird.
- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.
Schmerzen, ja nun gut, wegen 3 Wochen Rückenprellung konnt ich nicht trainieren und alle Wettkämpfe dann gecancelt, für mich dann persönlich sehr ärgerlich.
Obs wirklich ein Bagatellschaden ist, weiss ich nicht wirklich. Hatte Krankenwagentransport und Untersuchung in Notaufnahme was wohl gegnerische Versicherung zahlen muss.
Musste das als Unfall meiner Krankenkasse melden...
Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.
Bei Rennrad würde mir eher fehlende StVO Ausstattung Sorgen machen.
Meinst Du die die in diesem Sommer abgeschafften Absätze 10 und 11 des §67 StvZO?
Zitat:
Zitat von bobb77
- Ich hab echt eigentlich keine Lust auf Rechtsstreit. Ich schüttele ja selber den Kopf über Bagatellen, die vor Gericht landen.
Es gibt ja noch etwas dazwischen. Ich habe z. B. sääääähr gute Erfahrungen mit Schiedsleuten gemacht. Die Unfallgegnerin muss damit gar nicht groß "belästigt" werden, wenn die Deutungsdifferenz nur zwischen Dir und der Versicherung liegt.
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"Wer einen Hammer hat, für den ist jedes Problem ein Nagel; für einen Triathleten ist das ganze Leben irgendwie ein Triathlon."
(Schwarzfahrer hier)
Mich würde noams Meinung dazu interessieren. Er arbeitet doch als Polizist und soweit ich das schon raus gelesen habe, nimmt er ständig Unfälle und sonstige Verkehrsverstöße auf.
Ein Indiz dafür, das der Unfall und der Verkehrsverstoß "Radweg nicht genutzt" zwei getrennt voneinander zu sehende Vorfälle sind, ist der Strafzettel.
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.
- Unfallgegner hat meines Wissens keinen Anwalt. Ich hab lediglich Schreiben der gegnerischen Versicherung bekommen.
Das wäre sehr ungewöhlich bei einer Versicherung.
Wenn die KfZ-Versicherung dran ist, ist der Versicherungsnehmer raus.
Zitat:
Zitat von bobb77
Werde wohl mal Unfallgegnerin anrufen. Mal den Schaden bei Ihr erfragen und auf menschlichem Wege fragen ob es eine einfache vernünftige Lösung gibt.
Nein! Nicht machen. Wie gesagt da durch den Krankenwageneinsatz die Versicherung dran ist hat sie keinen Einfluß mehr. Bring die Dame nicht auf die Idee bei Dir einzufordern. Was die gegnerische Versicherung an Behandlungskosten nicht übernimmt zahlt dann sowieso Deine Kasse.
Zitat:
Zitat von bobb77
Ich habe auf eine Strafverfolgung der Gegnerin explizit verzichtet.
Das solltest Du bei Körperverletzung nicht machen. Wird zwar eh eingestellt aber immerhin wird sie noch einmal um schriftliche Stellungnahme gebeten. Macht ihr also wenigstens auch noch einmal Ärger der nicht direkt mit Dir in Verbindung zu bringen ist.
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PB
07.08.2011 2:10:31 Summertime Tri Karlsdorf KD
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12.03.2017 42:40 Bienwald 10K
12.03.2017 1:30:55 Bienwald HM
29.10.2017 3:15:05 FfM M
Ich bin ziemlich sicher das nur die Autofahrerin am Unfall Schuld trägt.
Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.
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PB
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Das ganz sicher nicht. Die Frage ist doch welcher Schaden entstanden ist und da steht im Ausgangspost Bagatellschaden. Da halte ich es mit Hafu und halte die Füße still. Es geht doch nicht um das Recht haben. Solange die Versicherung oder auch die Unfallgegnerin keine Forderung stellt Füße stillhalten.
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.
Unabhängig davon ob der Unfallgeschädigte Ersatzansprüche bzw. Schmerzensgeldansprüche erhebt, ist die Frage nicht wie hoch ein Schaden ist, sondern wer den Schaden, in dem Fall Unfall verursacht hat. Das war die Autofahrerin.
Ich bin gespannt wie das ausgeht.
Ja natürlich stellt sich diese Frage. Aber es ist auch die Frage ob die Schuldfrage von einem Gericht geklärt werden muß.
Wir können hier gerne die Unfallgegnerin als Schuldige deklarieren. Kein Thema.
Nur würde ich in dieser Situation die Füße still halten da ich finanziell keine Chance sehe etwas zu verlieren. Viel eher läuft der TE Gefahr noch Geld hinterher zu werfen. Möchtest Du ihm das dann erstatten?
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PB
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