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Zitat von Voldi
Das Kultusministerium schreibt meines Wissens nicht zwingend Schwimmen vor. Im Sportunterricht hat der Lehrer die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Tätigkeitsfeldern aus denen er eine bestimmte Anzahl auswählen muss. Schwimmen muss in dieser Auswahl nicht zwingend enthalten sein.
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Bayern Lehrplan an Gymnasien
"S 5.2.3 Schwimmen
Bade- und Sicherheitsregeln, Bedeutung der Schwimmbrille
spielerisches Erproben und Üben von Bewegungsgrundformen im Wasser
einfache Sprünge vom Beckenrand (Wassertiefe mindestens 1,50 m), Startblock (Wassertiefe über eine Länge von 5 m mindestens 1,80 m), oder 1-m-Brett (Wassertiefe über eine Länge von 6 m mindestens 3,40 m, empfohlen 3,80 m), fuß- und kopfwärts
Verbessern einer Schwimmtechnik
regelmäßige und abwechslungsreiche Ausdauerschulung
Spiele im Wasser auch mit Hilfsmitteln und Bällen "
6. Klasse
S 6.2.3 Schwimmen
kreatives Variieren von Bewegungsmöglichkeiten im Wasser
spielerische Ausdauerschulung auch mit verschiedenen Hilfsmitteln
Erlernen und Verbessern einer zweiten Schwimmtechnik
Grundlagen der Selbstrettung
schnelles Schwimmen über unterschiedlich kurze Strecken in mindestens einer Schwimmtechnik einschließlich Start und Wende
7. Klasse
S 7.2.3 Schwimmen
Erlernen und Verbessern einer dritten Schwimmtechnik
schnelles Schwimmen in mindestens einer Schwimmtechnik
spielerisches Transportschwimmen
Grundlagen der Selbstrettung
Rettungsschwimmen: Übungen zur Selbstrettung
abwechslungsreiches Ausdauertraining
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Schwimmen ist hier die einzige Sportart, die bis zur 10. Klasse in jeder Klassenstufe explizit vorkommt.