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Umfrageergebnis anzeigen: Ist der Pilot im fiktiven TV Experiment schuldig zu sprechen oder nicht?
Schuldig 24 38,71%
Nicht schuldig 38 61,29%
Teilnehmer: 62. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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Alt 19.10.2016, 14:03   #65
LidlRacer
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Beiträge: 18.852
Zitat:
Zitat von flaix Beitrag anzeigen
Der Lidl hatte da gestern bei mir einen Punkt angestossen. Eine Anklage wegen Mordes ist nach der juristischen Definition von Mord völlig absurd.
Soo absurd auch wieder nicht.

"Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Die drei Bedingungsgruppen sind mit "oder" verknüpft, es reicht also eine Bedingung.
Die wäre hier das gemeingefährliche Mittel.

Demnach ist es eigentlich Mord. Fraglich bleibt nur, ob der hier ausnahmsweise entschuldbar ist.
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 15:40   #66
RolandG
Szenekenner
 
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Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Die wäre hier das gemeingefährliche Mittel.

Demnach ist es eigentlich Mord.
Nö, wäre es wohl eher nicht. Gemeingefährlich ist ein Mittel dann, wenn es der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und es eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen mit sich bringt.

Im Fall konnte der Pilot den Abschuss der Rakete beherrschen und die Anzahl der gefährdeten Menschen war auch klar. Spricht gegen die Gemeingefährlichkeit.
__________________
Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
RolandG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 16:15   #67
LidlRacer
Szenekenner
 
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Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.852
Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Nö, wäre es wohl eher nicht. Gemeingefährlich ist ein Mittel dann, wenn es der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und es eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen mit sich bringt.

Im Fall konnte der Pilot den Abschuss der Rakete beherrschen und die Anzahl der gefährdeten Menschen war auch klar. Spricht gegen die Gemeingefährlichkeit.
Ich würde eher das Gegenteil behaupten:
Ganz offensichtlch werden hier Teile der Allgemeinheit - nämlich die Flugzeuginsassen und evtl. weitere Menschen am Boden - massivst gefährdet. Ob die Zahl berechenbar ist, dürfte irrelevant sein.

"Gemeingefährlich
Als gemeingefährlich werden im Rechtsjargon Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit darstellen.

Eine Handlung ist dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.

Beispiele sind

der Einsatz von Sprengstoff
..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrlich

Der "Täter" im Kampfjet kann die Situation offensichtlich nicht derart beherrschen, dass er nur den Entführer unschädlich macht und keinen anderen gefährdet.

Aber ich bin kein Jurist.
Du?
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 16:23   #68
captain hook
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von RolandG Beitrag anzeigen
Nö, wäre es wohl eher nicht. Gemeingefährlich ist ein Mittel dann, wenn es der Täter im konkreten Fall nicht beherrschen kann und es eine Gefahr für eine unbestimmte Zahl von Menschen mit sich bringt.

Im Fall konnte der Pilot den Abschuss der Rakete beherrschen und die Anzahl der gefährdeten Menschen war auch klar. Spricht gegen die Gemeingefährlichkeit.
Abschuss eines betankten Flugzeugs über bewohntem Gebiet ist eine kontrollierte Handlung mit absehbaren Folgen? Dazu fehlt mir die Phantasie.
  Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 16:37   #69
flaix
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 1.902
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Soo absurd auch wieder nicht.

"Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

Die drei Bedingungsgruppen sind mit "oder" verknüpft, es reicht also eine Bedingung.
Die wäre hier das gemeingefährliche Mittel.

Demnach ist es eigentlich Mord. Fraglich bleibt nur, ob der hier ausnahmsweise entschuldbar ist.
kann mM nach auf einen Soldaten nicht angewendet werden.
weil...hätten Sie ihn dann auch auf unterlassene Hilfelesitung mit Todesfolge in 70.000 Fällen verklagt ?
flaix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 17:03   #70
RolandG
Szenekenner
 
Benutzerbild von RolandG
 
Registriert seit: 02.09.2008
Ort: Neustadt an der Weinstraße
Beiträge: 253
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ich würde eher das Gegenteil behaupten:
Ganz offensichtlch werden hier Teile der Allgemeinheit - nämlich die Flugzeuginsassen und evtl. weitere Menschen am Boden - massivst gefährdet. Ob die Zahl berechenbar ist, dürfte irrelevant sein.

"Gemeingefährlich
Als gemeingefährlich werden im Rechtsjargon Handlungen und Situationen bezeichnet, die eine Gefahr nicht nur für einzelne bestimmte Personen, sondern für die Allgemeinheit darstellen.

Eine Handlung ist dann gemeingefährlich, wenn der Täter sie im Einzelfall nicht sicher zu beherrschen vermag und sie geeignet ist, Leib und Leben mehrerer Menschen zu gefährden.

Beispiele sind

der Einsatz von Sprengstoff
..."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeingef%C3%A4hrlich

Der "Täter" im Kampfjet kann die Situation offensichtlich nicht derart beherrschen, dass er nur den Entführer unschädlich macht und keinen anderen gefährdet.

Aber ich bin kein Jurist.
Du?
Zitat:
Zitat von captain hook Beitrag anzeigen
Abschuss eines betankten Flugzeugs über bewohntem Gebiet ist eine kontrollierte Handlung mit absehbaren Folgen? Dazu fehlt mir die Phantasie.
Zitat:
Zitat von flaix Beitrag anzeigen
kann mM nach auf einen Soldaten nicht angewendet werden.
weil...hätten Sie ihn dann auch auf unterlassene Hilfelesitung mit Todesfolge in 70.000 Fällen verklagt ?


Ich zitiere mal den BGH-Richter Fischer:
Zitat:
Zweitens ist eine Lenkrakete in 30.000 Fuß Höhe vielleicht kein "gemeingefährliches Mittel", sondern einfach das Mittel der Wahl, um dieses Flugzeug abzuschießen. Mit dem Mordmerkmal ist es also nicht so weit her.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...omplettansicht

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Der "Täter" im Kampfjet kann die Situation offensichtlich nicht derart beherrschen, dass er nur den Entführer unschädlich macht und keinen anderen gefährdet.
Die Anführungszeichen brauchst Du nicht. Der Pilot ist Täter. Es geht doch bei diesem Mordmerkmal nicht darum, dass nur der Entführer gefährdet wird und nicht die anderen Passagiere. Sondern um eine Unberechenbarkeit. Wenn jemand irgendwo eine Bombe hochgehen lässt, wird idR nicht vorhersagbar sein, wie viele dadurch gefährdet sind. Wenn ein Flugzeug abgeschossen wird, weiß man, wie viele dadurch gefährdet werden. Die (All)Gemeinheit ist eben idR nicht gefährdet.

Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Aber ich bin kein Jurist.
Du?
Ja. Seit 20 Jahren Anwalt.

Zitat:
Zitat von flaix Beitrag anzeigen
kann mM nach auf einen Soldaten nicht angewendet werden.
weil...hätten Sie ihn dann auch auf unterlassene Hilfelesitung mit Todesfolge in 70.000 Fällen verklagt ?
Natürlich nicht. Das ist schon weiter oben gefragt worden. Hier liegt kein Fall einer unterlassenen Hilfeleistung vor. Es geht weder um einen Unglücksfall noch um (all)gemeine Gefahr oder Not. Zudem fehlt es an der Zumutbarkeit der Hilfeleistung, da sie nur durch die rechtswidrige Tötung der Flugzeuginsassen hätte erbracht werden können.
__________________
Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
RolandG ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 17:03   #71
zappa
 
Beiträge: n/a
Die Diskussion kann ziemlich abgekürzt werden, wenn wir dem Kollegen Fischer aus "Der Zeit" folgen:

Der Pilot handelt in jedem Fall "rechtswidrig", gegen ein Verfassungsgerichtsurteil mit Gesetzesrang.

Die Frage der "Schuld" ist davon zu trennen, damit hat sich das Verfassungsgericht seinerzeit gar nicht befasst. Fischer: "Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden."

Voraussetzungen sind: "Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens."
  Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2016, 17:14   #72
flaix
Szenekenner
 
Registriert seit: 24.12.2008
Beiträge: 1.902
Zitat:
Zitat von zappa Beitrag anzeigen
Die Diskussion kann ziemlich abgekürzt werden, wenn wir dem Kollegen Fischer aus "Der Zeit" folgen:

Der Pilot handelt in jedem Fall "rechtswidrig", gegen ein Verfassungsgerichtsurteil mit Gesetzesrang.

Die Frage der "Schuld" ist davon zu trennen, damit hat sich das Verfassungsgericht seinerzeit gar nicht befasst. Fischer: "Pilot Koch könnte also, wenn die Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres freigesprochen werden."

Voraussetzungen sind: "Schuldlosigkeit des einzelnen trotz Rechtswidrigkeit seiner Tat, auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung seiner individuellen (!), persönlichen (!) Lage und der Zumutbarkeit (!) rechtmäßigen Verhaltens."
hahahahaha, das nennst Du abkürzen?
flaix ist offline   Mit Zitat antworten
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