Zitat:
Zitat von Hafu
Du hast leider einen Denkfehler, dem auch manche Veranstalter unterliegen
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Manche Veranstalter lassen sich alleine hiervon überzeugen, gemäß der kaufmännischen Perspektive "Ich zahle, dafür bekomme ich..."
Alleine in dieser verkürzten Kategorie denkst du auch, Matthias.
Zum Glück denkt aber nicht die Mehrheit der Veranstalter und auch nicht die Mehrheit der Triathleten so.
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Die übrigen Aufgaben des Verbandes habe ich durchaus im Blick und sehe diese (überwiegend) auch als wichtig und sinnvoll an. ich stimme dir auch durchaus zu, dass es ohne Verband nicht funktioniert.
Die von dir betonte Solidarität lässt sich aber nur begrenzt einfordern. Du kannst von deinen Verbandsmitgliedern (Einzelpersonen oder Vereine) eine Solidarität zur "Marke" BTV/DTU.... einfordern. Diese zur Solidarität zu zwingen/zu verpflichten, kann aber nach hinten losgehen. Ebenso wenig kannst du einen Verein, der nichts mit dem Verband am Hut hat, in die "Solidargemeinschaft" zwingen. Wieso soll denn eine Wasserwacht, die versucht, sich mit einem kleinen Triathlon etwas dazuzuverdienen (Wie gesagt, auch hier geht das Geld direkt in die eigene Vereinsarbeit), mit dem Triathlonverband solidarisch zeigen? Die sind vielmehr mit ihren eigenen Problemen beschäftigt als sich um die Belange des Triathlonsports zu kümmern.
Klar wäre das wünschenswert. Solange es aber keine rechtliche Grundlage dafür gibt, muss mal wohl mit der Konkurrenz leben. Und ein starker Verband sollte eigentlich mit der relativ kleinen Konkurrenz zurecht kommen. Ich halte den Weg, den "Kampf" über die Vereinsmitglieder auszutragen, indem man diesen Sperren androht, nach wie vor für den falschen Weg.
Zitat:
Zitat von tandem65
Ja Du schreibst es selbst, das ist eine Interpretation und kein Beleg.
Situation = Es gibt eine genehmigte Veranstaltung und eine nicht genehmigte.
Das sind die Fakten die ich da lese.
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Die Fakten, so wie von Hafu beschrieben, sind: Ungenehmigter Wettkampf mit vielen Teilnehmer, genehmigter Wettkampf mit weniger Teilnehmer
Die Situation: das stört den Veranstalter des genehmigten Wettkampfes
Meine Interpretation: Die Konkurrenz stört.
Zitat:
Zitat von be fast
Wenn du eine Imbissbude aufmachst und dabei gutgehende Hamburger verkaufst bekommst du auch keinen Brief vom goldenen M.
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In dieser Analogie würde der Kunde den Brief erhalten, mit der Drohung, dass er, wenn er in der Imbissbude gesichtet wird, Hausverbot beim "M" bekommt.
M.