Auf der Marathonwebsite finde ich auf die Schnelle keinen Hinweis zum DLV (geschweige denn ein Regelwerk - absurd!), aber der DLV listet den Marathon in seinem Kalender (was auch immer das bedeutet):
FALLS es eine DLV genehmigte Veranstaltung ist, unterliegt das Rennen via DLV den WADA Regeln. Fuer die Doperin muesste das dann lebenslaenglich bedeuten.
In den Teilnahmebedingungen bzw. den AGB findet sich immerhin ein kurzer Hinweis auf die NADA:
Zitat:
Ich versichere ferner, dass ich keine Dopingmittel (siehe auch Informationen der NADA unter www.nada-bonn.de) einnehme, mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde.
Ein Vergleich ist natürlich grundsätzlich möglich, aber ob der beinhalten kann, dass die Sperre für andere Verbände nur sehr eingeschränkt gilt, scheint mir sehr fraglich.
Das ist mMn ein Vertrag zu Lasten Dritter, geht also nicht. Der BDR unterliegt der UCI und die der WADA, genauso wie der DLV.
Sie äußert sich ja bewusst nicht zu dem angeblich beteiligten Dritten in der Stellungnahme auf Ihrer Seite. Das wird wohl einen Grund haben. Leider werden wir ihn wohl nicht erfahren. Man könnte natürlich spekulieren, womit sie rechnen muss, wenn sie solche Andeutungen macht, aber halt nix sagt.
Auf der dritten Etappe der Trans Schwarzwald wurde Hellstern zur obligatorischen Doping-Probe ausgewählt. Einen Monat später und drei Tage vor dem großen Saisonziel deutsche Meisterschaften im Marathon wurde sie eines Morgens von der Polizei mit einer Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf Drogenhandels überrascht. Erst später erfuhr Hellstern, dass ein Dopingbefund vorliegt. Sie wurde auf die Stimulanz Modafinil positiv getestet. Die Freiburgerin weist alle Vorwürfe bis heute von sich und ist sich keiner Schuld bewusst. Sie zog vor das Deutsche Sportschiedsgericht: Das Gericht entschied, dass die Sperre nicht zurückgenommen und sie somit für zwei Jahre gesperrt wird. Die höchste deutsche Sportjustiz stellte jedoch fest, dass ihr kein vorsätzliches Handeln nachzuweisen sei und daher von einer leichten Fahrlässigkeit auszugehen sei.
Ist das üblich, dass bei einem Dopingfall gleich die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird?
...Ist das üblich, dass bei einem Dopingfall gleich die Staatsanwaltschaft hinzugezogen wird?
M.
Mittlerweile könnte sich das so entwickeln, nach dem Anti-Doping-Gesetz ist ja nunmehr auch das Eigendoping bei Leistungssportlern unter Strafe gestellt.
Jedoch lag ja die positive Kontrolle zeitlich vor Inkrafttreten des Gesetzes, also kann es eigentlich nicht darin begründet sein.
"Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts des Drogenhandels" ist zwar etwas umgangssprachlich formuliert, deutet ja aber doch darauf hin, dass neben der positiven Probe noch etwas anderes vorgelegen hat - oder der Artikel schmückt die Tatsachen etwas aus.
Was hier der Fall ist, wird man leider ohne nähere Sachverhaltskenntnisse nur raten können!
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2019: Ok, einmal wird´s noch versucht...
Wenn der DLV tatsächlich diese Rechtsauffassung hat (die übrigens auch inhaltlich meiner eigenen Rechtsauffassung, so wie ich den aktuellen WADA-Code kenne, entspricht) sollte er aber auch anstatt nur eine Meldung im News-Bereich der offiziellen Verbandshomepage zu verfassen, offizielle Beschwerde gegen den dann rechtswidrigen Deal des Deutschen Sportsschiedsgerichtes einlegen, was höchstwahrschinlich dazu führen würde, dass der Schiedsspruch zur Überprüfung an die nächste sportrechtliche Instanz, nämlich das CAS weitergeleitet wird.
Im Schiedsspruch der Deutschen Sportschiedsgerichtes steht explizit drin, dass die üebrführte Radsportlerin nur für Veranstaltungen des BDR gesperrt ist, womit der "Schiedrichter" m.m.n. seinen juristischen Handlungs- bzw. Verhandlungsspielraum in offensichtlicher Unkenntnis des übergeordneten nationalen und internationalen Anti-Doping-Reglements in eklatanter Weise überschritten hat.
Es kommt übrigens öfter vor, dass das CAS fehlerhafte Entscheidungen nationaler Sportgerichte kassiert (meist geht es da um zweifelhafte Freisprüche oder viel zu kurze Sperren gedopter Sportler) und die dafür vom Regelwerk vorgesehene Sanktion verhängt.