Ich habe mir das mal durchgelesen.
Warum wird der überholte dazu gezwungen zu bremsen, wenn ihn jemand überholt hat?
Der der vorbeifährt, hat 20 Sekunden um 10 m zu überwinden, der andere muss diese 10 m aber in 5 Sekunden wieder aufegehen lassen? Welchen Hintergrund hat das?
habe ich ein PDF veröffentlicht, wie die Neuregelung der Windschattenzone in 2016 im Bereich der DTU aussehen soll.
Bitte beachten, die SpO 2016 ist noch nicht veröffentlich.
Diese neugefasste Regel ist durchsetzbar für kleine Profi-Felder (von den im IM, insbesondere Kona etablierten Regeln wurden wohl auch die Grundzüge abgekupfert, alllerdings die Größe der Windschattenbox leicht modifiziert, d.h. verkleinert), aber sie ist so wie sie ausformuliert ist komplett untauglich für große und enge Starterfeldern wie z.B. Roth, Frankfurt etc., auf denen meistens mehrere Überholvorgänge gleichzeitig passieren, also es laufend auch Überholvorgänge in dritter Reihe gibt.
Da ist weder das strikte Rechtsfahrgebot durchsetzbar, noch das Ausscheren schon zu Beginn des Überholvorganges.
Ein schneller Schwimmer, der nicht so gut radfahren kann, müsste nach dieser Regel ständig bremsen, um nach jedem Überholvorgang schnell genug die Windschattenbox des Vordermannes zu verlassen... durch die von der Sportordnung geforderten Bremsvorgänge wird er langsamer, deshalb noch öfter überholt usw... nicht wirklich praxisgerecht zu Ende gedacht.
Die grafische Aufbereitung ist aber gut und auf Anhieb verständlich und diesbezüglich ein echter Frotschritt zur alten Sportordnung, um hier auch was positives zu sagen.
Die grafische Aufbereitung ist aber gut und auf Anhieb verständlich und diesbezüglich ein echter Frotschritt zur alten Sportordnung, um hier auch was positives zu sagen.
Das stimmt, wir haben auch immer gerätselt, wie man die Windschattenbox darstellt. Mittig dahinter oder links seitlich ....
Das ist hier wirklich gut gemacht.
Es geht darum, das du nicht direkt vom Hinterrad wieder anfangen zu überhohlen kannst.
Überhohlen (Treten) ist halte schwerer wie langsamer werden ;-)
Es funktioniert, wenn ein 38km/h-Radler einen 35km/h-Radler überholt: dann schöpft der schnellere aber bei weitem nicht die zulässigen 20s aus und der Überholte kann sein (langsameres) Tempo ungestört weiterfahren.
Sobald aber der schnellere nur wenig schneller ist(Z.B. nur 1km/h schneller oder etwas weniger) und nach 20s gerade mal knapp vorne ist (den Überholvorgang damit regelkonform beendet hat), hat der Überholte ein echtes Problem, weil er ohne Bremsen unter der Annahme, das der Überholte seine Geschwindigkeit beibehält, erst nach weiteren 20s die Windschattenbox nach hinten verlassen hat.
Sehr oft wird der Überholende aber nach dem Überholen sogar etwas langsamer, weil der Überholvorgang anstrengend war, ein Sauerstoffschuld entstanden ist und dann hat der Überholte erst recht ein großes Problem, aus der Windschattenbox rauszukommen...in 5s ist das auch bei bestem Willen des langsameren Radlers in so einer Situation nicht zu bewerkstelligen, wobei wir hier ja nur zwei Radler betrachten. in der Praxis sind in solchen Situationen meist mehr als zwei Radler beteiligt, die das Ganze noch viel komplizierter machen.
Wenn ich es richtig interpretiere ist kein Seitenabstand genannt(was ich/wir aus der vergangenen Winterdiskussion mehrheitlich begrüßen würden). Folglich sollte dann auch Überholen in dritter Reihe erlaubt sein(auch dies war mehrheitlich gewünscht, wenn keine Gefährdung vorliegt).
Die genannten Ausnahmen in der WK Besprechung finde ich gut. Hier könnte man typische Bergauf-Abschnitte erwähnen und so ausklammern.
Wie stellst Du dir die 5 Sekunden Regel vor?
Praktisch wird doch keiner bremsen, bei häufigem Überholtwerden nicht mal aufhören zu treten, zumal dies rein moralisch gegen das Verursacherprinzip verstößen würde.
Der Überholende "belästigt" den regelkonform Fahrenden.
Der Überholende sollte eher gezwungen werden so zu überholen, dass sein "Opfer" nicht belästigt, d.h. langsamer werden muss.
Die Betonung ohne Überholvorgang rechts fahren zu müssen finde ich dafür gut, wobei dies für mich in der Praxis bei Schlaglöchern, Straßenschäden usw. durchaus bis zu ca. 50 cm Abstand sein könnten.
Ein Knackpunkt war bei vielen der vorgeschriebene Zeitpunkt zum Ausscheren beim Überholen. Dies auf die Untergrenze !! 8 m fest zu legen fände ich ok, man könnte auch sagen, dass der normale Mindestabstand mindestens 10 Meter betragen muss, mit 2 Meter Toleranz bei beginnendem Überholvorgang(Umschauen, Beschleunigen, Umschauen, Ausscheren).
Ich finde es auf jeden Fall toll, dass Du verbessern willst.
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