Ak Athlet aus dem Mittelfeld, nur Hustensaft, Regeln nicht gekannt, usw. In meinen Augen alles Bullsh....! - Sorry aber mir grad nichts anderes ein!
Wenn ich krank bin und micht nicht in der Lage fühle ohne Medikamente, egal ob Schmerzmittel oder Hustensaft, an den Start zu gehen dann kann ich nicht starten. Denn egal was ich mir reinziehe, ich starte oder fühle mich fit weil irgend etwas im meiner Blutbahn kreist. Damit ist der Tatbestand des Dopings (für mich) erfüllt und somit ist jede Kontrolle und Sperre gerechtfertigt. - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wenn ich mich nicht informiere liegt die Schuld bei mir selbst.
Was ich nicht weiß ist wie lange solche Mittel im Nachhinein noch positiv getestet werden. Sollte die Erkältung schon einige Tage zurückliegen und der Herr deshalb gestrtete sein ist das ganze natürlich etwas anders gelagert und man kann wirklich darüber diskutieren wieviel ein Hobbyathlet über Medizin wissen muss. Hier wäre ich zugegeben auch blank.
Zum Theme Namen veröffentlichen usw. bin ich Zwiegespalten. Siehe oben, entweder es trifft einen völlig zurecht weil man einfach nicht starten hätte sollen (unabhängig der NADA Regularien) oder eben nicht. Deshalb sollte man vielleicht von Seiten der NADA etwas differnzierter vorgehen. Wobei diese wohl eher auf die Abschrekende Wirkung für andere hofft.
MFG
Toto
P.s. habe selbst am Wochenede auf einen Start in Zell am See verzichtet da ich in der Woche vorher Schmerzmittel brauchte, hätte mir aber am Wochenende ein finish durchaus wieder zugetraut. Und bei den Startgeldern ist das keine leichte Entscheidung!
Mit dem falschen Fuss aufgestanden? Das zitieren einer Pressemeldung als reisserischen Artikel zu betrachten mag in deinen Augen stimmen. Dann bitte dies bei der NADA kund tun.
Wer sagt, dass sich der Athlet überhaupt dazu äussern möchte? Wenn man Artikel erst veröffentlich, wenn sich der Beschuldigte dazu geäussert hat, würde man weltweit wohl 50% der Artikel einsparen können. ;-)
Nein, absolut nicht, sogar gut geschlafen!
Man kann Artikel so oder so schreiben, das weißt du selbst. Ich finde die Vorgehensweise nicht korrekt, bzw. ohne jegliches Augenmaß.
Ach ja, kann es sein, dass der Verweis auf Hustensaft und Asthmasprays im Nachhinein hinzugefügt wurde?
Das zitieren einer Pressemeldung als reisserischen Artikel zu betrachten mag in deinen Augen stimmen.
In AT gibt es noch jemanden der gerne Berichte Zitiert ohne auch nur kurz darüber nachzudenken welchen Inhalt dieser hat und welche Folgen es für den betroffenen haben kann nur um sich danach damit rechtfertigen zu können.
Hab mich auch "geärgert" als ich den Artikel gelesen habe.
@Matthias75, ich bezog mich auf auf diese Aussage das sie wieder einmal ein Fall brauchen.
Sie hätte hier einfach sensibler handeln können und das ganze nicht wie einen Dopingfall mit EPO oder sonst was behandeln.
Z.B. hätte die Presseaussendung anders aussehen können.
Durch meine Dopingprobe in Moritzburg weiß ich ja über den Ablauf einer solchen Bescheid.
Man wird unter anderem genau befragt, ob und welche Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel man in letzter Zeit zu sich genommen hat.
Wenn der erwischte Athlet nun ein Medikament angegeben hat, welches zu einer positiven Probe führen kann, würde der Test trotzdem als positiv veröffentlicht, oder nicht?
Bei Profis ists mir klar, dass es als positiv gewertet wird, aber wie sieht das Prozedere in einem solchen, vorliegenden Fall aus?
Man kann Artikel so oder so schreiben, das weißt du selbst. Ich finde die Vorgehensweise nicht korrekt, bzw. ohne jegliches Augenmaß.
Ach ja, kann es sein, dass der Verweis auf Hustensaft und Asthmasprays im Nachhinein hinzugefügt wurde?
Der Hinweis auf unseren Artikel mit Dopingfallen war von Anfang an Bestandteil des Berichts. Für die Vorgehensweise, eine Pressemeldung inkl. Namen zu veröffentlichen kannst du dich gerne an die NADA wenden und deine Kritik einbringen.
Zitat:
Zitat von deirflu
Hab mich auch "geärgert" als ich den Artikel gelesen habe.
Aber bin ich eigentlich der einzige, den nicht die Veröffentlichung stört, sondern die POSITIVE Probe. Egal wie sie zustande gekommen sein mag. Wenn jemand so krank ist, und bis kurz vor dem Wettkampftag ein Medikament mit Ephidrin nehmen muss, dann hat er im Wettkampf nichts verloren. Ephedrin kann 12-24 Stunden nach der Einnahme noch nachgewiesen werden. Gehen wir also davon aus, dass der Athlet krank war hat er zumindest am Vortag noch ein Medikament genommen. In diesem Fall krank an den Start zu gehen ist unverantwortlich.
Aber es gibt nunmal Regeln. Als Jahreslizenznehmer des ÖTRV hat er auch die Anti Doping Bestimmungen akzeptiert. D.h. er hat sich zumindest bei seinem Antrag davon gehört und dann gehört es zu unserem Sport - egal auf welchem Level - dass man sich damit auseinandersetzt.
Ich kann auch nicht in der Formel 1 mit einem 10.000 PS Motor an den Start gehen, wenn das Regulativ nur 1.000 PS erlaubt. Gut ich kann schon - werde dann aber wohl auch disqualifiziert und geoutet. Egal ob ich im Vorfeld wusste, dass nur 1.000 PS erlaubt sind, oder bewusst einen größeren Motor eingebaut habe.
Wenn der erwischte Athlet nun ein Medikament angegeben hat, welches zu einer positiven Probe führen kann, würde der Test trotzdem als positiv veröffentlicht, oder nicht?
Beispiel Asthmaspray als Age Grouper
Zitat:
Alle Sportler, die keinem Testpool angehören, können einen TUE-Antrag im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Dopingkontroll-Verfahren stellen ("Retroaktives Genehmigungsverfahren"). Das retroaktive Genehmigungsverfahren entspricht dem Standard-Verfahren und unterscheidet sich nur durch den Zeitpunkt der Antragsstellung. Sämtliche Befunde, die die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode aus medizinischer Sicht notwendig machen, müssen bereits vor dem Zeitpunkt der Dopingkontrolle aufliegen. Nachträgliche Untersuchungen oder Befunde sind nicht zugelassen. Sollte der TUE-Antrag von der Medizinischen Kommission abgelehnt werden, liegt im Falle einer positiven Analyse ein Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen vor und es kommt zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens.
Also NEIN, führt zu keinem positiven Ergebnis in diesem Fall.
Aber es gibt nunmal Regeln. Als Jahreslizenznehmer des ÖTRV hat er auch die Anti Doping Bestimmungen akzeptiert. D.h. er hat sich zumindest bei seinem Antrag davon gehört und dann gehört es zu unserem Sport - egal auf welchem Level - dass man sich damit auseinandersetzt.
Absolut. Deshalb gehört er auch bestraft und gesperrt, ganz klar. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nach Kenntnis des genauen Sachverhalts (wenn sich die Hustensaft Geschichte bestätigt) hätte man dann einen Artikel mit der Überschrift: "Wie Medikamente zu einem positiven Dopingtest führen können: Beispiel Athlet XY" oder so, veröffentlichen können.
Ich wollte mal wissen, wie es für einen der sich, sowie ich, nicht auskennt, sich informieren kann bezüglich Doping.
Beim Lesen dieses Threads kamen meine Gedanken auf den Nasenspray, der bei mir auf dem Nachtkästchen steht.
Es handelt sich um "hysan Schnupfenspray", und wirkt hervorragend wenn nachts die Nase zu ist.
Auf dem Beipackzettel steht als einziger Wirkstoff Xylometazolinhydrochlorid. Da die anderen Bestandteile als sonstige Bestandteile angegeben sind, habe ich die ignoriert und gehe davon aus dass sie qua Doping irrelevant sind.
Ich gab in Google "Xylometazolinhydrochlorid" ein und sofort wurde mir
"Xylometazolinhydrochlorid doping" angeboten und dort wurde mir die site "nada.de" angeboten.
Da gibt es u.a. zwei Listen für 2015, eine mit verbotenen und eine "Beispielliste", die eine Liste mit mit nicht verbotenen Mitteln enthält (hier kommt man allerdings erst dahinten, wenn man auf "Beispielliste" clickt).
Innerhalb ein Paar Minuten fand ich mein Mittel nicht in der Verbotsliste.
Nach ein Paar Minuten suchen in der Liste mit nicht verbotenen Mitteln fand ich unter
8. Grippale Infekte, Fieber und Schnupfen
Xylometazolin z.B.
Nasenspray.
Gut, erstens wird "hysan" hier nicht aufgeführt, aber das ist nur eine Markenname, es geht ja um die Inhaltstoffe.
Zweitens gehe ich einfach mal davon aus dass, wenn Xylometazolin erlaubt ist auch Xylometazolinhydrochlorid erlaubt ist (Das werden zwei Bezeichnungen für das Gleiche sein).
Jetzt weiss ich, dass mein Mittel nicht dopingrelevant ist und jetzt weiss ich auch, dass es für einen einfachen Depp wie ich möglich ist sich zu informieren.
Geändert von longtrousers (04.09.2015 um 09:44 Uhr).