Man sollte auch nicht vergessen, dass Pechsteins Blutwerte sich mehrmals gerade unmittelbar vor Großereignissen auffällig veränderten.
Man kann nämlich eine genetische Anomalie haben und trotzdem gedopt sein. Es gibt zwar Experten, die Pechstein für ungedopt halten, aber nach wie vor auch solche, die der Meinung sind, dass die geänderten Blutparameter mit ihrer leichten "genetischen Anomalie" nicht hinreichend erklärt sind.
Und man sollte auch nicht vergessen das es damals zwei Teamkolleginnen gab die auch zu bestimmten Zeiten im Jahr ähnlich auffällige, schwankende, Werte hatten. Seltsamerweise wurde darauf nie näher eingegangen.
da von "suboptimal" zu reden, ist ist eine gewaltige untertreibung. jemand zu unrecht zu verurteilen muss ein ding der unmöglichkeit sein, jeder einzelne fall wäre da einer zuviel! da braucht man auch nicht mit quoten oder ähnlichem hantieren.
verbände und wada/nada haben 100%ige überführungen zu gewährleisten, alles andere wäre im zweifel gewaltiges unrecht. "im zweifel für den angeklagten" ist kein spruch, sondern ein grundsatz mit verfassungsrang, also eine grundlegende rechtsnorm.
Ja, eine falsche Verurteilung ist für den Betroffenen natürlich nicht "suboptimal" sondern eine Katastrophe.
Aber eine 100%ige Sicherheit hast Du nicht mal bei Mordprozessen.
Das ist leider unmöglich.
Irgendwie verstoßen die Grundprinzipien der Sportgerichtsbarkeit schon meiner Rechtsauffassung.
Grundsätzlich sollte je eine Anklage nur dann erfolgen, wenn der Tatverdacht ausreichend ist. Hier sind die ordentliche und hoffentlich die Sportgerichtsbarkeit ja noch auf einer Linie.
Aber dann kommt für mich das eigentlich Unfassbare. Normalerweise gilt ja der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Im Bereich der ordentlichen Gerichte muss die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld nachweisen. Bei den Sportgerichten ist es anders herum. Da gilt man solange als schuldig, bis man seine Unschuld beweisen kann.
Ich finde schon, dass generell die Beweislast bei dem Ankläger liegen sollte. Und dies sollte auch für die Sportgerichte gelten. Ich denke, in den meisten (Doping-)Fällen ist es doch unproblematisch, den Sportlern das Fehlverhalten nachzuweisen.
Wie schlimm aber die Sportgerichtsbarkeit teilweise handelt, hab ich schon mehrmals bei Verhandlungen vor Verbandsgerichten des Fußballverbandes erlebt. Was da passiert, ist schier unglaublich und erschütterte meinen Glauben an Gerechtigkeit bis ins Mark. Da trägt Justitia leider meistens keine Augenbinde...
Lieber zehn gedopte Betrüger laufen lassen, als einen sauberen Sportler zu unrecht verurteilen.
Das kann man auch anders sehen wenn man bedenkt, welchen Schaden 10 Betrüger, oder andere Verbrecher, anderen und damit der Gesellschaft zufügen können.
Zitat:
Zitat von NBer
da von "suboptimal" zu reden, ist ist eine gewaltige untertreibung. jemand zu unrecht zu verurteilen muss ein ding der unmöglichkeit sein, jeder einzelne fall wäre da einer zuviel! da braucht man auch nicht mit quoten oder ähnlichem hantieren.
verbände und wada/nada haben 100%ige überführungen zu gewährleisten, alles andere wäre im zweifel gewaltiges unrecht. "im zweifel für den angeklagten" ist kein spruch, sondern ein grundsatz mit verfassungsrang, also eine grundlegende rechtsnorm.
Wenns danach gehen würde, dürften die meisten Doper nie verurteilt werden. Das sind in der Regel nämlich Indizienprozesse und bei denen bleiben immer Restzweifel.
Demnächst solls ja ein Antidopinggesetz geben. Dann steht Dopen unter Strafe. Pechstein ware dann eine Beschuldigte in einem Strafverfahren, mit allem was dazu gehört. Da werden sich manche Sportler noch wundern und sich vielleicht den CAS wieder zurück wünschen.
Irgendwie verstoßen die Grundprinzipien der Sportgerichtsbarkeit schon meiner Rechtsauffassung.
Grundsätzlich sollte je eine Anklage nur dann erfolgen, wenn der Tatverdacht ausreichend ist. Hier sind die ordentliche und hoffentlich die Sportgerichtsbarkeit ja noch auf einer Linie.
Aber dann kommt für mich das eigentlich Unfassbare. Normalerweise gilt ja der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Im Bereich der ordentlichen Gerichte muss die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld nachweisen. Bei den Sportgerichten ist es anders herum. Da gilt man solange als schuldig, bis man seine Unschuld beweisen kann.
Das ist in der Tat ein Unding und auch der Grund, warum der CAS in der Vergangenheit von Juristen schon als "Laienspieltruppe" angesehen wurde.