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Alt 15.01.2015, 21:39   #329
Kinesis
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Registriert seit: 27.02.2009
Beiträge: 195
Zitat:
Zitat von Hafu Beitrag anzeigen

Man sollte auch nicht vergessen, dass Pechsteins Blutwerte sich mehrmals gerade unmittelbar vor Großereignissen auffällig veränderten.
Man kann nämlich eine genetische Anomalie haben und trotzdem gedopt sein. Es gibt zwar Experten, die Pechstein für ungedopt halten, aber nach wie vor auch solche, die der Meinung sind, dass die geänderten Blutparameter mit ihrer leichten "genetischen Anomalie" nicht hinreichend erklärt sind.
Und man sollte auch nicht vergessen das es damals zwei Teamkolleginnen gab die auch zu bestimmten Zeiten im Jahr ähnlich auffällige, schwankende, Werte hatten. Seltsamerweise wurde darauf nie näher eingegangen.
Kinesis ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2015, 21:41   #330
MattF
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Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 9.404
Zitat:
Zitat von Loretta Beitrag anzeigen
Allerdings gehört das zum Berufsrisiko, welches Claudia Pechstein damals mit ihrer Unterschrift eingegangen ist.
Eine Unterschrift, ohne die sie quasie Berufsverbot gehabt hätte.
MattF ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2015, 22:18   #331
sgt.pepper
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Benutzerbild von sgt.pepper
 
Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 122
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Lieber zehn gedopte Betrüger laufen lassen, als einen sauberen Sportler zu unrecht verurteilen.
+1


Im Zweifel für den Sportler, auch wenn ich Doper zum finde
__________________
Sich Sorgen zu machen ist wie im Schaukelstuhl zu sitzen. Es beschäftigt einen, bringt einen aber nirgendwo hin
sgt.pepper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.01.2015, 22:43   #332
LidlRacer
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Benutzerbild von LidlRacer
 
Registriert seit: 01.02.2008
Beiträge: 18.852
Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
da von "suboptimal" zu reden, ist ist eine gewaltige untertreibung. jemand zu unrecht zu verurteilen muss ein ding der unmöglichkeit sein, jeder einzelne fall wäre da einer zuviel! da braucht man auch nicht mit quoten oder ähnlichem hantieren.
verbände und wada/nada haben 100%ige überführungen zu gewährleisten, alles andere wäre im zweifel gewaltiges unrecht. "im zweifel für den angeklagten" ist kein spruch, sondern ein grundsatz mit verfassungsrang, also eine grundlegende rechtsnorm.
Ja, eine falsche Verurteilung ist für den Betroffenen natürlich nicht "suboptimal" sondern eine Katastrophe.

Aber eine 100%ige Sicherheit hast Du nicht mal bei Mordprozessen.
Das ist leider unmöglich.
LidlRacer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 07:39   #333
Kasrwatzmuff
Szenekenner
 
Benutzerbild von Kasrwatzmuff
 
Registriert seit: 06.01.2014
Ort: Hinterland
Beiträge: 822
Irgendwie verstoßen die Grundprinzipien der Sportgerichtsbarkeit schon meiner Rechtsauffassung.

Grundsätzlich sollte je eine Anklage nur dann erfolgen, wenn der Tatverdacht ausreichend ist. Hier sind die ordentliche und hoffentlich die Sportgerichtsbarkeit ja noch auf einer Linie.

Aber dann kommt für mich das eigentlich Unfassbare. Normalerweise gilt ja der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Im Bereich der ordentlichen Gerichte muss die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld nachweisen. Bei den Sportgerichten ist es anders herum. Da gilt man solange als schuldig, bis man seine Unschuld beweisen kann.

Ich finde schon, dass generell die Beweislast bei dem Ankläger liegen sollte. Und dies sollte auch für die Sportgerichte gelten. Ich denke, in den meisten (Doping-)Fällen ist es doch unproblematisch, den Sportlern das Fehlverhalten nachzuweisen.

Wie schlimm aber die Sportgerichtsbarkeit teilweise handelt, hab ich schon mehrmals bei Verhandlungen vor Verbandsgerichten des Fußballverbandes erlebt. Was da passiert, ist schier unglaublich und erschütterte meinen Glauben an Gerechtigkeit bis ins Mark. Da trägt Justitia leider meistens keine Augenbinde...
__________________
Frohe Grüße
Martin

Coming soon: I hope a large hubbel of schnow....
Kasrwatzmuff ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 08:42   #334
sgt.pepper
Szenekenner
 
Benutzerbild von sgt.pepper
 
Registriert seit: 21.12.2012
Beiträge: 122
Zitat:
Zitat von LidlRacer Beitrag anzeigen
Ja, eine falsche Verurteilung ist für den Betroffenen natürlich nicht "suboptimal" sondern eine Katastrophe.

Aber eine 100%ige Sicherheit hast Du nicht mal bei Mordprozessen.
Das ist leider unmöglich.
Und genau dies ist einer der Gründe warum ich gegen die Todesstrafe bin.
__________________
Sich Sorgen zu machen ist wie im Schaukelstuhl zu sitzen. Es beschäftigt einen, bringt einen aber nirgendwo hin
sgt.pepper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2015, 09:00   #335
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Klugschnacker Beitrag anzeigen
Lieber zehn gedopte Betrüger laufen lassen, als einen sauberen Sportler zu unrecht verurteilen.
Das kann man auch anders sehen wenn man bedenkt, welchen Schaden 10 Betrüger, oder andere Verbrecher, anderen und damit der Gesellschaft zufügen können.

Zitat:
Zitat von NBer Beitrag anzeigen
da von "suboptimal" zu reden, ist ist eine gewaltige untertreibung. jemand zu unrecht zu verurteilen muss ein ding der unmöglichkeit sein, jeder einzelne fall wäre da einer zuviel! da braucht man auch nicht mit quoten oder ähnlichem hantieren.
verbände und wada/nada haben 100%ige überführungen zu gewährleisten, alles andere wäre im zweifel gewaltiges unrecht. "im zweifel für den angeklagten" ist kein spruch, sondern ein grundsatz mit verfassungsrang, also eine grundlegende rechtsnorm.
Wenns danach gehen würde, dürften die meisten Doper nie verurteilt werden. Das sind in der Regel nämlich Indizienprozesse und bei denen bleiben immer Restzweifel.

Demnächst solls ja ein Antidopinggesetz geben. Dann steht Dopen unter Strafe. Pechstein ware dann eine Beschuldigte in einem Strafverfahren, mit allem was dazu gehört. Da werden sich manche Sportler noch wundern und sich vielleicht den CAS wieder zurück wünschen.
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Alt 16.01.2015, 09:04   #336
Megalodon
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Kasrwatzmuff Beitrag anzeigen
Irgendwie verstoßen die Grundprinzipien der Sportgerichtsbarkeit schon meiner Rechtsauffassung.

Grundsätzlich sollte je eine Anklage nur dann erfolgen, wenn der Tatverdacht ausreichend ist. Hier sind die ordentliche und hoffentlich die Sportgerichtsbarkeit ja noch auf einer Linie.

Aber dann kommt für mich das eigentlich Unfassbare. Normalerweise gilt ja der Satz "im Zweifel für den Angeklagten". Im Bereich der ordentlichen Gerichte muss die Staatsanwaltschaft dem Täter die Schuld nachweisen. Bei den Sportgerichten ist es anders herum. Da gilt man solange als schuldig, bis man seine Unschuld beweisen kann.
Das ist in der Tat ein Unding und auch der Grund, warum der CAS in der Vergangenheit von Juristen schon als "Laienspieltruppe" angesehen wurde.
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