Zitat:
Zitat von Silversky
...wenn mehrere Athleten kein Band hatten und nur der eine dafür Disqualifiziert wurde.
|
genau das war der Fall!
Grundsätzlich muss eine Sanktion immer der Schwere eines Vergehens angepasst sein.
Und wenn es um eine Disqualifiaktion geht, muss auch das Vergehen eindeutig in der Sportordnung hinterlegt sein. "Fehlendes Bändchen im Zieleinlauf" ist
nicht dasselbe wie "fehlender Eintrag im Streckenprotokoll".
In den meisten Sportarten gibt es Regelverstöße am laufenden Band, man denke nur an Fußball.
Disqualifikationen (also rote Karte im Fußball) sind aber die große Ausnahme und auf wenige genau definierte Fälle beschränkt.
Im Triathlon wird (von manchen Kampfrichtern; glücklicherweise ist die Mehrheit anders gestrickt) m.E.n. viel zu häufig disqualifiziert und viel zu wenig von anderen Sanktionsmöglichkeiten wie z.b. Zeitstrafen (entsprechen ungefähr einem Freistoß für den Gegner in der Analogie Fußball) Gebrauch gemacht.
In der Vorwoche in Konstanz wurde ein hessischer Athlet, der unmittelbar vor meinem Sohn als sechstplazierter ins Ziel eingelaufen war und der (wohl aus Versehen), die letzte Kurve vor dem Ziel geschnitten, die vorgeschriebene Strecke verlassen und sich damit einen Vorteil von geschätzt vielleicht 2-3 metern verschafft hat, ebenfalls disqualifiziert. Auch das war m.M.n völlig überzogen, auch wenn es unser damaliges Mannschaftsergebnis nicht tangiert hat, unser Verein also nicht betroffen war.
Der Kampfrichter hätte den Atheten nur darauf aufmerksam machen müssen, dass er die Wettkampfstrecke verlassen hat, so dass er die Möglichkeit gehabt hätte, seinen Zieleinlauf regelkonform zu wiederholen, die Sportordnung erlaubt nämlich das Verlassen der wettkampfstrecke, wenn der Wettkampf danach am selben Punkt fortgesetzt wird (§D.1 d) ). Ansonsten wäre auch hier eine Zeitstrafe von 15s, wie sie bei Weltcup- und Europacups für dasselbe Vorgehen verhängt wird, ausreichend gewesen.