Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.
Wer dann welche Schuld am Unfall trägt klären dann Versicherungen.
Insofern sollte Anja Anzeige gegen unbekannt stellen. Dann kann sie eventuell auch ihre Schäden bei der Versicherung geltend machen.
Braucht Sie gar nicht. Ich war als Helfer in T2. Die Polizei war dort und hat das Rad des Staffelfahrers beschlagnahmt.
Nennt man das "Ermittlung im öffentlichen Interesse"?
Warum Sie auch seine Beutel inspiziert haben, erschließt sich mir aber nicht.
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DIE WAHRHEIT ist, dass es sie nicht gibt.
Lustig is im Übrigen auch die zugegeben rein juristische Frage, ob denn § 142 StGB hier überhaupt Anwendung findet. Denn der setzt einen Unfall im "Straßenverkehr" voraus. Zu diesem Straßenverkehr aber gehören nach der wohl allgemein gültigen Definition"alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen stehen." Wenn das aber auf einem Streckenteil passiert ist, der komplett gesperrt war... irgendwie spannend! Oder vll. bin ich einfach übermüdet!
Lustig is im Übrigen auch die zugegeben rein juristische Frage, ob denn § 142 StGB hier überhaupt Anwendung findet. Denn der setzt einen Unfall im "Straßenverkehr" voraus. Zu diesem Straßenverkehr aber gehören nach der wohl allgemein gültigen Definition"alle Wege und Plätze, die jedermann oder allgemein bestimmten Gruppen von Verkehrsteilnehmern zur Benutzung offen stehen." Wenn das aber auf einem Streckenteil passiert ist, der komplett gesperrt war... irgendwie spannend! Oder vll. bin ich einfach übermüdet!
Ich finde die Unfallflucht-Diskussion auch etwas merkwürdig.
Klar, wenn der "Unfallgegner" Hilfe braucht, muss man sich drum kümmern. Aber wenn nicht, muss man auf die Polizei warten, oder was? Man stelle sich das mal analog bei der Formel 1 oder beim Massensturz in der Tour de France vor!
Auch klar, dass man sich nach dem Rennen an der Aufklärung des Unfalls beteiligt, aber ein Rennen ist ein Rennen.
Staßenverkehrsordnung? Ich meine steht da auch was explizit zum Verhalten bei Sportwettkämpfen drinne? Bei Unfall meine ich?
Falls ja, zeige ich mich hiermit selbst an, da ich beim Triathlon in Weiden 2014 eine Athletin im Straßengraben habe liegen sehen, mein Rennen aber fortsetzte. Soweit ich weiß, wäre ich ja dann zur Hilfeleistung verpflichtet gewesen. Aber auch andere setzten ihr Rennen fort und fuhren einfach weiter.
Hat man auch das Rad von Anja Beranek beschlagnahmt?
Es ist leider Gottes festzustellen, dass dem Forum hier eine handlungsfähige Exekutivfunktion fehlt.
Das ist mal ne gute Idee.
Lasst uns mal ein paar Geldeintreiber von der Russenmafia anheuern um den Täter seiner gerechten Strafe zuzuführen.
Schliesslich wurde er hier im Forum rechtskräftig beschuldigt.
Das gäbe uns auch ganz neue Perspektiven im Umgang mit Hr. Weiss und Fr. Hütthaler
Das ist mal ne gute Idee.
Las¨st uns mal ein paar Geldeintreiber von der Russenmafia anheuern die den Täter seiner gerechten Strafe zuführen.
Schliesslich wurde er hier im Forum rechtskräftig beschuldigt.
Das gäbe uns auch ganz neue Perspektiven im Umgang mit Hr. Weiss und Fr. Hütthaler
Meine Fresse
massi
Lieber massi,
unter handlungsfähiger Exekutivfunktion subsumiere ich nicht mafiöse Methoden, sondern viel eher die Aufnahme von Gesprächen die zur umfassenden Aufklärung der Sache beitragen. Und zwar zum Wohle aller Beteiligten.
Ich finde die Unfallflucht-Diskussion auch etwas merkwürdig.
Klar, wenn der "Unfallgegner" Hilfe braucht, muss man sich drum kümmern. Aber wenn nicht, muss man auf die Polizei warten, oder was? Man stelle sich das mal analog bei der Formel 1 oder beim Massensturz in der Tour de France vor!
Auch klar, dass man sich nach dem Rennen an der Aufklärung des Unfalls beteiligt, aber ein Rennen ist ein Rennen.
Soweit ich weiß gilt die StvO auch im Wettkampf. Siehe z.B. auch die Infos für Teilnehmer. Auf Seite 11 wird mehrfach auf die StvO Bezug genommen. Die gilt bei der Formel 1 sicher nicht, weil kein öffentlicher Verkehrsraum. Bei Radrennen weiß ich's nicht, aber bei vielen Trias steht doch extra in der Ausschreibung, dass man sich an die StvO halten muss.
Letztes Jahr wurde z.B. in Erlangen auf der Wettkampfbesprechung explizit darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im Wettkampf auf die Polizei gewartet werden muss.
Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?
Zitat:
Zitat von Trimichi
Staßenverkehrsordnung? Ich meine steht da auch was explizit zum Verhalten bei Sportwettkämpfen drinne? Bei Unfall meine ich?
Falls ja, zeige ich mich hiermit selbst an, da ich beim Triathlon in Weiden 2014 eine Athletin im Straßengraben habe liegen sehen, mein Rennen aber fortsetzte. Soweit ich weiß, wäre ich ja dann zur Hilfeleistung verpflichtet gewesen. Aber auch andere setzten ihr Rennen fort und fuhren einfach weiter.
Hat man auch das Rad von Anja Beranek beschlagnahmt?
Siehe oben: In der StvO steht vermutlich nichts zum Verhalten in Wettkämpfen drin, aber in den Wettkampfregeln meist etwas zur StvO.
Darüber hinaus steht die Pflicht zur Hilfeleistung nicht in der StvO sondern im Strafgesetztbuch (§323c), gilt also unabhängig von Wettkämpfen immer.
Falls ja, zeige ich mich hiermit selbst an, da ich beim Triathlon in Weiden 2014 eine Athletin im Straßengraben habe liegen sehen, mein Rennen aber fortsetzte. Soweit ich weiß, wäre ich ja dann zur Hilfeleistung verpflichtet gewesen. Aber auch andere setzten ihr Rennen fort und fuhren einfach weiter.
Schau mal unter "Unterlassung der Hilfeleistung" nach. Rein Theoretisch macht man sich mit deinem Verhalten strafbar.
Ich bin was das angeht ein gebranntes Kind, bin selbst mal verletzt mitten auf der Straße gelegen. Stehen geblieben ist keiner, Autofahrer sind sogar extra auf die Gegenspur ausgewichen um an mir vorbei zu kommen.
Seit diesem Erlebnis würde ich immer stehen bleiben und meine Hilfe anbieten egal ob in einem Rennen oder sonst wo, unter Umständen kann ein schnelles Eingreifen Leben retten und ein gerettetes Leben ist doch unendlich mal mehr Wert als sonst was.