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Alt 17.01.2014, 10:49   #17
argon68
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.06.2012
Beiträge: 345
Ich verstehe euch nicht. Das Konto war nicht gedeckt und somit sind die Forderungen mindestens zur Hälfte berechtigt.

Und wegen 10€ macht ihr so ein Theather, dass es sogar zum Mahnbescheid kommt? Gehts noch? Da wäre mir Zeit und die Nerven viel zu schade dazu. Wenn man sonst kein Probleme hat, macht man sich halt welche.

Zahlen, vergessen und trainieren gehen. Erledigt.
argon68 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 11:16   #18
Alteisen
Szenekenner
 
Benutzerbild von Alteisen
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1.658
Zitat:
Zitat von argon68 Beitrag anzeigen
Ich verstehe euch nicht. Das Konto war nicht gedeckt und somit sind die Forderungen mindestens zur Hälfte berechtigt.

Und wegen 10€ macht ihr so ein Theather, dass es sogar zum Mahnbescheid kommt? Gehts noch? Da wäre mir Zeit und die Nerven viel zu schade dazu. Wenn man sonst kein Probleme hat, macht man sich halt welche.

Zahlen, vergessen und trainieren gehen. Erledigt.
Alternative: Nicht zahlen, beim Veranstalter beschweren und auf neuen Zeitnehmer in 2015 freuen
Alteisen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 11:28   #19
argon68
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.06.2012
Beiträge: 345
Nicht zahlen = Mahnbescheid = weitere Kosten = Handlungsbedarf, sonst Titel, Gerichtsvollzieher = richtig viel Ärger

wegen nichts
argon68 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 11:47   #20
Thorsten
Szenekenner
 
Benutzerbild von Thorsten
 
Registriert seit: 03.03.2007
Ort: Wetterau
Beiträge: 16.226
Zitat:
Zitat von argon68 Beitrag anzeigen
Nicht zahlen = Mahnbescheid = weitere Kosten = Handlungsbedarf, sonst Titel, Gerichtsvollzieher = richtig viel Ärger

wegen nichts
Wenn ICH jetzt einen Mahnbescheid über "nichts" (sagen wir 10 €) an DICH schicke, würdest du dann gleich zahlen? Das ist doch das Geschäftsmodell: Ungerechtfertigt erhobene Beträge noch so klein zu halten, dass der Gegenüber sie gerade noch zahlt, statt dagegen vorzugehen.

Das ist übrigens ein Grund, warum wir als Veranstalter gar nicht mit Lastschrifteinzug arbeiten, sondern jeder Teilnehmer sein Startgeld aktiv überweisen muss. Es würden dann nämlich immer einige (wenige ) dabei sein, die wegen schlechten Wetters, Kater vom Vorabend etc. nicht an den Start gehen und dann einfach die Lastschrift widerrufen, weil wir wegen 30 € sicherlich keinen Aufstand machen würden.
__________________
Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
Thorsten ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 12:08   #21
huegenbegger
Szenekenner
 
Benutzerbild von huegenbegger
 
Registriert seit: 30.10.2012
Beiträge: 824
ich würde erstmal zahlen um den Rattenschwanz schon an der Wurzel abzuschneiden.
Wenn man sich dann selber im Recht sieht und angeschixxen fühlt, würde ich per bösem Brief oder über einen Rechtsanwalt weiter agieren.
Aber wegen so einer Lapalie seinen Startplatz zu verlieren und ggf noch Bonitätsprobleme zu bekommen, das wäre mir echt zu doof.

Ein Hinweis an der Veranstalter halte ich aber in jedem Fall für gut und richtig, so kann er sich ein Bild über seinen Dienstleister machen. Ggf ist das genau der Weg den er sich von diesem erhofft, evtl. überdenkt er aber auch seine Auswahl bei der nächsten Veranstaltung.
huegenbegger ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 12:44   #22
amontecc
Szenekenner
 
Registriert seit: 25.03.2008
Beiträge: 1.479
Zitat:
Zitat von monte gaga Beitrag anzeigen
Hiermit akzeptiere ich die Bedingungen bzgl. der ProChip-Miete, dass der ProChip automatisch zum Preis von 95 Euro inkl. MwSt. gekauft wird, sofern er nicht am Tage der Veranstaltung zurückgegeben wird.
Da vertraut man aber auf teure Technik. Was kann das Ding besser als andere? Ist die Miete auch entsprechend höher?
amontecc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 13:34   #23
Tobstar23
Szenekenner
 
Benutzerbild von Tobstar23
 
Registriert seit: 07.08.2012
Beiträge: 559
Zitat:
Zitat von monte gaga Beitrag anzeigen
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinlösung der Lastschrift oder Rückgabe der Lastschrift eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15 Euro entsteht.
Zusätzlich zu was ist jetzt hier die Frage. Ich denke, Du legst Dich da mit Leuten an, die das nicht zum ersten Mal machen und solche Formulierungen bewusst wählen.
Tobstar23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.01.2014, 13:53   #24
KalleMalle
Szenekenner
 
Registriert seit: 04.03.2010
Beiträge: 1.135
Zitat:
Zitat von Tobstar23 Beitrag anzeigen
Ich denke, Du legst Dich da mit Leuten an, die das nicht zum ersten Mal machen und solche Formulierungen bewusst wählen.
Leute, das ist ne 1-Mann-Firma !
Wenn man da die Telefonnummer ausm Impressum anruft, dann wird man auf das Handy vom GF/Inhaber weitergeleitet. Der is dann ganz verdattert, weil's Handy anscheinend nicht so oft klingelt und er erklärt einem, daß er grad nicht zuhause ist und daß man ihm 'ne mail schreiben soll.
Die wird dann auch irgendwann barbeitet.
So war das jedenfalls bei mir, als vor 2 Jahren mal die Anmeldung zu irgendnem Wettkampf nicht gefunzt hat.

Der hat imho garantiert was anderes im Sinn als organisierte Abzocke. Aber wenn halt einer 'Lastschrift' ankreuzt und die Bank rückt nix raus weil's Konto überzogen ist, dann hat der vermutlich ein wenig Arbeit damit.

Und so wie die Geschichte anscheinend gelaufen ist, hat er sich womöglich irgendwann auch ein ganz klein wenig verarscht gefühlt und den Kram seinem Anwalt übergeben.
KalleMalle ist offline   Mit Zitat antworten
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