Zitat:
Zitat von Nobodyknows
Schon vergessen, dass Du hier eine Abtreibungsdebatte führen wolltest?
Ich sehe in einer Abtreibungsdebatte keine Notwendigkeit über §1631 d BGB zu diskutieren.
Gruß
N. 
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Du, ich hatte das Topic "Abtreibung" eigenmächtig wie von Klugschnacker angeraten hier ausgelagert. Mein Motiv war es, Dir Gelegenheit zu geben, Dich zum Thema "Beschneidung" zu äußern. Siehste? Ich meine es doch nur gut mit Dir.
Weil Du mir aber nun die Pistole auf die Brust setzt, so kann ich nur nochmalig auf die Begriffe Spontanbeseelung und Sukzessivbeseelung, die Klugschnacker eingebracht hatte und an Beispielen veranschaulicht hat, nennen, und zwar in Anwendung auf §218a StGB.
Damit ist nun hoffentlich alles erledigt.
Nun bitte ich Dich nochmalig, die von Dir verursachten Irritationen zum Thema Bescheidung aus der Welt zu räumen. Was gilt denn nun? GG Art. 2 oder § 1631 BGB? Also gut, ich Neger, Du Chef.
Hier §1631d in voller Länge:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
Dort wird das Kindeswohl nicht expliziert. Kurz zusammengefasst, die kindeswohlrelevanten Konstukte erspare ich uns aus Zeitgründen, sehe ich das Kindeswohl durch die Beschneidung nicht gefährdet. Ist aber Sache der Eltern. Und muss wohl im Einzelfall entschieden werden, was auch Usus unter jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist.
Eine Verlagerung der Rechtsextremismus-Diskussion (Parallethread) wegen der von Dir eingebrachten Bescheidung als Grund sehe ich als gegeben an, da dieses besser unter Religion als unter Politik subsumiert ist.
Bitte denke über die Begriffe Relevanz und Beurteilungsobjektivität nach. Damit hat es sich erledigt, das Thema Bescheidung im Parallelthread, was ja meine Absicht war und ist, Dir den Nährboden für Deine abstrusen Konstruktionen zu entziehen. Wieso musstest Du aus einer Mücke eine Elefanten basteln?