Sicherlich nicht allgemeingültig, in dem hier im Thread behandleten Thema und in dem von mir erwähnte Bsp. aber schon. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.
Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.
e
Was meinst Du, warum sich die Verbände unterschreiben lassen, dass Du genau darauf verzichtest?! Sie würden einem endlosen Beweiskrieg ausgesetzt werden. Und jetzt weis mal jemandem nach, dass er das, was er da gegessen hat freiwillig und wissentlich gegessen hat. Dann würde jeder sagen, dass er das natürlich nicht getan hat.
Nicht umsonst gibt es Anweisungen, Verpflegung nur von persönlichen Betreuern anzunehmen und zb Getränke nur aus versiegelten Behältnissen zu trinken. Oder hast Du schonmal einen TdF Fahrer etwas trinken sehen aus einer Flasche die jemand vom Wegesrand reicht (außer wenn das ein Betreuer war). Der ist ja nicht bescheuert.
Die Evi ist schon solange Olympiakader, dass ihr das Thema in Fleisch und Blut übergegangen sein muss (ist ja nicht so, dass man zu dem Thema nicht informiert und gebrieft wird), außer sie hat es auch nach so einer langen Zeit nicht begriffen. Aber dann ist es auch wirklich ihre eigene Schuld.
Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.
Genau genommen haben die Vergleichsproben nur bestätigt, dass sie die Substanz über das NEM aufgenommen hat. Ob die Aufnahme jetzt versehentlich, absichtlich oder zufällig erfolgte, darüber sagt die Vergleichsprobe IMHO nichts aus. Sachenbacher-Stehle könnte, natürlich reine Spekulation, ja auch gewusst haben, dass in dem NEM was drin ist und gehofft haben, nicht erwischt zu werden. Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.
Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.
Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. Mich stört, dass der Verband keinerlei Interesse erkennen lässt, die Schuldfrage zu klären. Für die Öffentlichkeit ebenso wie für die Athletin ist das aber ein wichtiger Punkt. Man hätte zumindest die Sachverständigengutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft abwarten können. Es grenzt an Ignoranz, darauf zu verzichten.
Was meinst Du, warum sich die Verbände unterschreiben lassen, dass Du genau darauf verzichtest?! Sie würden einem endlosen Beweiskrieg ausgesetzt werden. Und jetzt weis mal jemandem nach, dass er das, was er da gegessen hat freiwillig und wissentlich gegessen hat. Dann würde jeder sagen, dass er das natürlich nicht getan hat.
Es wurde in der Bewertung von Dopingfällen schon mehrfach Rücksicht darauf genommen, ob die Substanz absichtlich oder versehentlich aufgenommen wurde. Das wäre nichts Neues.
Ich will Sachenbacher-Stehle nicht in Schutz nehmen. Mir missfällt nur die Bräsigkeit des Verbands, dem die Schuldfrage einerlei ist. Für die Athletin und ihren weiteren Lebensweg ist diese Frage jedoch ganz entscheidend.
Genau genommen haben die Vergleichsproben nur bestätigt, dass sie die Substanz über das NEM aufgenommen hat. Ob die Aufnahme jetzt versehentlich, absichtlich oder zufällig erfolgte, darüber sagt die Vergleichsprobe IMHO nichts aus. Sachenbacher-Stehle könnte, natürlich reine Spekulation, ja auch gewusst haben, dass in dem NEM was drin ist und gehofft haben, nicht erwischt zu werden. Nur weil der Aufnahmeweg geklärt ist, ist noch lange nicht geklärt, ob Absicht, Vorsatz oder doch Zufall im Spiel waren.
Matthias
Das wollte ich auch schon schreiben.
Klugschnacker ging es aber darum das im Verfahren nicht geklärt wurde ob Absicht oder nicht.
So wie der Capatain glaube ich aber auch das eine Aufklärung so gut wie unmöglich ist und jedes Dopingverfahren in die länge ziehen würde.
Zur Urteilsfindung würde ich daher auch davon ausgehen dass Sie es gewusst hat.
Das bei Dopingverfahren nicht immer alle Rechtsgrundsätze eingehalten werden hat die Vergangenheit ja schon öfters gezeigt.
Ja, aber das ist doch ein wenig weit hergeholt. Mich stört, dass der Verband keinerlei Interesse erkennen lässt, die Schuldfrage zu klären. Für die Öffentlichkeit ebenso wie für die Athletin ist das aber ein wichtiger Punkt. Man hätte zumindest die Sachverständigengutachten der ermittelnden Staatsanwaltschaft abwarten können. Es grenzt an Ignoranz, darauf zu verzichten.
Ist das wirklich so weit hergeholt? Nimm mal an, der Verband folgt ihrer Argumentation und sie bekommt eine geringere Strafe. Dann hat bald jeder (dopende) Sportler ein NEM mit Spuren der entsprechenden Mittel im Schrank stehen, um sich bei einer positiven Probe darauf rausreden zu können.
Durch die Vergleichsproben wurde eben nur der Einnahmeweg geklärt, nicht aber die Frage nach Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Dummheit.
Sicher wäre es korrekter gewesen, zu warten, bis alle Beweise inkl. der Gutachten auf dem Tisch liegen. Die Frage ob's Absicht war oder nicht, ob sie von den Inhaltsstoffen wusste oder einfach nur fahrlässig gehandelt hat, wird man vermutlich aber nicht durch irgendein Gutachten klären können. Das wird nur sie selbst wissen.
Ist das wirklich so weit hergeholt? Nimm mal an, der Verband folgt ihrer Argumentation und sie bekommt eine geringere Strafe. Dann hat bald jeder (dopende) Sportler ein NEM mit Spuren der entsprechenden Mittel im Schrank stehen, um sich bei einer positiven Probe darauf rausreden zu können.
Wie gesagt, der Verband ist schon mehrfach der Argumentation eines kontaminierten Nahrungsergänzungsmittels gefolgt und hat das Strafmaß reduziert oder von einer Bestrafung abgesehen.