dopingfördernde Berichterstattung, heute: das Tour-Magazin
...machen wir uns nichts vor, mich bringt auch schon auf die Palme, wenn vermeintlich hammerharte Anti-Dopingkämpfer wie Felix W. mit herpeskranken Altinternationalen als Aushängeschilder werben.
Was sich die Tour aber jetzt leistet, ist der Hammer.
Dr. E.Zabel darf wieder seitenweise über Taktik, über alte Zeiten, über Jans Sieg etc. palavern. Hätte man ihm den Platz für EPO, HGH, Somatropin, Insulin etc. zugestanden, dann hätte ich das verstanden, er hätte auch darüber philosophieren können, warum bei seinem Sohn die Wahrscheinlichkeit höher sein soll als bei seinem Vater und sich selbst, eine halbwegs saubere Karriere zu absolvieren. Stattdessen wird nochmal erwähnt, dass er 6 mal das grüne Trikot gewonnen, 12 Etappensiege gefeiert hat usw.....dass er über 200mal voll wie ein Ofen am Start gestanden hat, wird leider nicht angesprochen. Ja, man will der Tour zugestehen, dass sie wohl Probleme hatte, einen sauberen Sportler zu finden, aber es gibt andere Lösungen.
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Naja, solange Oliver Kahn im TV lustig behauptet, die Spritzen vom Mannschaftsarzt wären hauptsächlich Homöopathika und kein Teufelszeug, ist doch alles gut.
Interessant in dem Zusammenhang, dass auf Ribery und die Äußerungen des französischen Mannschaftsarztes überhaupt nicht eingegangen wurde, haben die Ollis wohl nicht mitbekommen...
Interessant in dem Zusammenhang, dass auf Ribery und die Äußerungen des französischen Mannschaftsarztes überhaupt nicht eingegangen wurde, haben die Ollis wohl nicht mitbekommen...
Ich denke der Oliver Kahn spricht aus seinen Erfahrungen mit Dr. Müller-Wohlfahrt. Diese Methoden werden auch bei Wikipedia aufgeführt.
Aber ausschließen kann/darf man heute nichts mehr.
Ich finde das Urteil in dieser Art und Weise nicht richtig. Ich hätte mir gewünscht, dass man zunächst den Sachverhalt aufklärt. Dabei geht es um die Frage, ob Evi Sachenbacher-Stehle die Dopingsubstanz bewusst und willentlich zu sich genommen hat oder nicht.
Evi Sachenbacher-Stehle hatte bei den Anhörungen vor der IOC-Disziplinarkommission und dem IBU-Anti-Doping-Panel sowie ihrer Zeugenaussage bei der Staatsanwaltschaft München zu Protokoll gegeben, dass sie die Substanz über ein Nahrungsergänzungsmittel versehentlich und unwissentlich aufgenommen hatte. Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt.
Mir ist die Regel der "strikt liability" durchaus bekannt, nach der die Athletin voll verantwortlich ist für alles, was man in ihrem Körper findet. Gleichzeitig muss in einem Rechtsstaat aber auch gelten: Keine Strafe ohne Schuld.
Ich hätte es begrüßt, dass aus diesem Grund nicht die Höchststrafe verhängt worden wäre. Am gestrigen Tag wurde auch das Urteil über eine andere Athletin verkündet. Die hatte bewusst mit Epo gedopt und bekam die gleiche Strafe wie Sachenbacher-Stehle.
Außerdem hätte man noch die Ermittlungsergebnisse der Münchner Staatsanwaltschaft abwarten sollen. Die hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des positiven Befundes die Ermittlungen aufgenommen. Allerdings lagen am Tag der verhängten Dopingsperre noch nicht alle Sachverständigengutachten vor. Rechtsstaat geht meiner Meinung nach anders.
Das ist nach diesem Artikel nicht notwendig.
Ähnliches würde ja auch gelten, wenn ich z.Bsp ein akloholfreies Getränk (Bier) bestelle, dummerweise die alkoholhaltige Variante erhalte und deswegen alkoholisiert am Verkehr teilnehme. Einen Schuldvorwürf würde ich mir auch nicht machen, aber das Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) wäre in beiden Fällen (absichtliches Betrinken, unabsichtliche Alkoholisierung) gleich. Weitere ähnlich gelagerte Fälle lassen sich leicht finden.
Das ist nach diesem Artikel nicht notwendig.
Ähnliches würde ja auch gelten, wenn ich z.Bsp ein akloholfreies Getränk (Bier) bestelle, dummerweise die alkoholhaltige Variante erhalte und deswegen alkoholisiert am Verkehr teilnehme. Einen Schuldvorwürf würde ich mir auch nicht machen, aber das Ergebnis (Entziehung der Fahrerlaubnis) wäre in beiden Fällen (absichtliches Betrinken, unabsichtliche Alkoholisierung) gleich. Weitere ähnlich gelagerte Fälle lassen sich leicht finden.
Du sagst, das Ergebnis sei gleich – egal ob jemand absichtlich handelte oder nicht. Das stimmt meines Wissens nach jedoch nicht. Vorsatz und Fahrlässigkeit sind beim Strafmaß zweierlei Dinge.