Mal eine generell Frage zur Dopingsperre.
Fällt ein gesperrter Athlet/Athletin eigentlich aus dem Testpool für die Dauer der Sperre, oder wird er weiterhin getestet?
Mal eine generell Frage zur Dopingsperre.
Fällt ein gesperrter Athlet/Athletin eigentlich aus dem Testpool für die Dauer der Sperre, oder wird er weiterhin getestet?
Der gesperrte Athlet bleibt selbstverständlich im Testpool drin, es sei denn er meldet sich (wie Frau Hütthaler) von seinem Verband ab und wechselt in ein anderes Land.
Dann ist zwar theoretisch der neue Verband für den Athleten zuständig, aber gerade in Osteuropa gibt es Verbände, die gar kein nennenswertes Budget für Trainingskontrollen haben.
In Zusammenhang mit Frau Hütthaler, der Diskussion über "Berufsverbot" und längere Strafen ist der Fall Pumper sicher auch interessant.
Leichtathletik und Österreich, aber trotzdem durchaus lesenswert. Mir war z.B. das hier nicht bekannt: "Für einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz reiche im Übrigen die Absicht, eine verbotene Substanz zu nehmen, bekräftigte Cepic." Das dürfte im Einzelfall doch teilweise ziemliche Probleme geben, das nachzuweisen.
Der gesperrte Athlet bleibt selbstverständlich im Testpool drin, es sei denn er meldet sich (wie Frau Hütthaler) von seinem Verband ab und wechselt in ein anderes Land.
Dann ist zwar theoretisch der neue Verband für den Athleten zuständig, aber gerade in Osteuropa gibt es Verbände, die gar kein nennenswertes Budget für Trainingskontrollen haben.
Hat sie den Verband gewechselt? Die ist doch immer noch Österreicherin oder startet sie jetzt für Usbekistan?
Mir war z.B. das hier nicht bekannt: "Für einen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz reiche im Übrigen die Absicht, eine verbotene Substanz zu nehmen, bekräftigte Cepic." Das dürfte im Einzelfall doch teilweise ziemliche Probleme geben, das nachzuweisen.
Da bist Du in guter Gesellschaft. Die wenigsten Teilnehmer solcher Diskussionen haben je den NADA-Code gelesen.
"Der Erfolg oder der Misserfolg des Gebrauchs einer Verbotenen Substanz oder einer Verbotenen Methode ist nicht maßgeblich. Es ist ausreichend, dass die Verbotene Substanz oder die Verbotene Methode gebraucht oder ihr Gebrauch versucht wurde, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zu begehen."
Wenn Du einige Blutbeutel bei Frauenarzt Fuentes im Kühlschrank liegen hast, aber am refundieren des Eigenbluts durch eine Razzia der Polizei gehindert wirst, bist Du gemäß der obigen Regel trotzdem dran.
Wenn Du einige Blutbeutel bei Frauenarzt Fuentes im Kühlschrank liegen hast, aber am refundieren des Eigenbluts durch eine Razzia der Polizei gehindert wirst, bist Du gemäß der obigen Regel trotzdem dran.
Grüße,
Arne
Ist doch auch richtig, dass schon der Versuch strafbar ist!