Aus den gleichen Gründen ist Selbstjustiz bei Dopingsündern nicht akzeptabel, auch nicht in Kleinformen und Anfängen.
Verstehe ich Dich richtig? Ich müsste also Frau Hütthaler applaudieren, weil es sonst ja ein Anfang von Mobbing wäre, wenn ich den anderen Pros zujuble aber ihr nicht?
Das kann's ja nun auch nicht sein.
Es mag rechtlich ok sein, wenn so jemand wieder an der Startlinie steht, das Recht, dies nicht gut zu finden und das auch zu artikulieren hat man aber nach wie vor.
Du meinst, man müssten den Zuschauern zumuten können, auch Doper in der Sendung zu sehen. Umgekehrt muss man den Dopern aber auch zumuten können, die Nichtwillkommenheit zu spüren - egal ob das Mobbing ist oder nicht.
IMHO.
__________________ „friendlyness in sport has changed into pure business“
Kenneth Gasque
Zum Thema "Preisgestaltung Ironman":
"Schließlich sei Triathlon eine exklusive Passion, bemerkte der deutsche Ironman-Chef Björn Steinmetz vergangenes Jahr in einem Interview. Im Zweifel, so sagte er, müsse man sich eben ein neues Hobby suchen."
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.
Zitat:
Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit. Schon 1996 hatte das Oberlandesgericht München im Fall Katrin Krabbe entschieden, dass eine mehr als zweijährige Sperre das Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtige, was der Sprinterin, die für drei Jahre gesperrt worden war, 1,2 Millionen Mark Schadensersatz brachte. Was bedeutet diese Entscheidung 17 Jahre später? „An unserer Verfassung hat sich nichts geändert“, sagt Michael Lehner, der Heidelberger Sportrechtler, der schon viele Dopingangeklagte verteidigt hat. „Man muss auch im Fall Hütthaler akzeptieren, dass sie nach geltendem Recht ihre Strafe abgesessen hat und wieder zurück ist. Es fehlt jede Rechtsgrundlage, da noch etwas draufzupacken. Es gibt Menschenrechte, die eine zweite Chance ermöglichen, es gibt das Prinzip der Resozialisierung. Wenn ich mit dem Strafhammer auf ein Problem losgehe, löse ich es nicht.“
Geht laut Heidelberg/Jura nicht (Heidelberg !!!). Daraus folgt: Nein.
Zitat:
Lebenslänglich bei Erstvergehen? Schwierig. Rechtlich käme das für Profis einem Berufsverbot gleich und hat somit juristisch keine Chance auf Durchsetzbarkeit. Schon 1996 hatte das Oberlandesgericht München im Fall Katrin Krabbe entschieden, dass eine mehr als zweijährige Sperre das Grundrecht auf Berufsfreiheit beeinträchtige, was der Sprinterin, die für drei Jahre gesperrt worden war, 1,2 Millionen Mark Schadensersatz brachte. Was bedeutet diese Entscheidung 17 Jahre später? „An unserer Verfassung hat sich nichts geändert“, sagt Michael Lehner, der Heidelberger Sportrechtler, der schon viele Dopingangeklagte verteidigt hat. „Man muss auch im Fall Hütthaler akzeptieren, dass sie nach geltendem Recht ihre Strafe abgesessen hat und wieder zurück ist. Es fehlt jede Rechtsgrundlage, da noch etwas draufzupacken. Es gibt Menschenrechte, die eine zweite Chance ermöglichen, es gibt das Prinzip der Resozialisierung. Wenn ich mit dem Strafhammer auf ein Problem losgehe, löse ich es nicht.“
Das ist aus dem Artikel zitiert, dessen Titel ich für den Link genutzt habe. War nicht als Frage gemeint
Fand den Artikel interessant, weil er genau die hier diskutierte Frage so schön aufnimmt und verneint und das auch noch am prominenten Triathlonbeispiel... (wobei das ja wiederum nichts mit deutscher Rechtsprechung zu tun hat...)
Auch die Frage warum 4 statt 2 Jahre Sperre als Strafe von der WADA eingeführt werden sollen und dass sich auch das mit deutschem Recht beißt find ich nen interessanten Aspekt.
Wäre Lance Armstrong beim Challenge Kraichgau aufgetaucht, hätte ich mich mit einer überdimensionalen Spritze an die Strecke gestellt.
Aber ich kann Deine Argumentation verstehen und respektiere sie auch.
Ich glaube ich habe in einer der letzten Triathlonausgaben gelesen, dass sich die Challenge gegen einen Start von Herrn Armstrong ausgesprochen hat. Und im selben Heft die Leute von IM für Ihn. Schade, dass Hawaii keine Challenge ist!
Ich glaube ich habe in einer der letzten Triathlonausgaben gelesen, dass sich die Challenge gegen einen Start von Herrn Armstrong ausgesprochen hat. Und im selben Heft die Leute von IM für Ihn. Schade, dass Hawaii keine Challenge ist!
Damit machst Du es Dir aber etwas einfach. Ich würde mal sagen, dass sehr mit der unterschiedlichen Lance-Einstellung der Sport-Interessierten in Deutschland und USA zu tun hatte.
Im Endeffekt entscheidet der nationale Zuschauer, der ja im Endeffekt über die Werbung das Geld bringt, bei wem der Daumen hoch geht und bei wem er runter geht.
Ich kann mich noch gut erinnern, wie 2010 der Österreicher Michael Weiß beim Challenge Walchsee gefeiert wurde.
Klar kann man durch eine mildere Form der Selbstjustiz, nämlich der sozialen, menschlichen oder beruflichen Ächtung auf Lebenszeit soweit Druck auf einen Menschen ausüben, bis er sich diesem beugt. Dann verzichtet er vielleicht auf einen Start bei einem Rennen, zu dem er laut Reglement zu 100% startberechtigt ist.
Wir werden uns fragen müssen, wie diese Ächtung in der Praxis ausgeübt wird: Ist Totschweigen durch die Medien okay? Das Wegdrehen aller Zuschauer und Mitsportler, falls der Delinquent daherkommt? Wäre anschreien und beschimpfen am Solarer Berg ein noch akzeptables Druckmittel? Hören wir schulterzuckend weg, wenn er sich beklagt, überall Tritte beim Schwimmen zu bekommen? Werden wir gepostete Bilder mit heimlicher Genugtuung zur Kenntnis nehmen, auf denen er mit Nasenbluten aus dem Wasser steigt?
Ich meine das Ernst: Sagt doch mal, welche Formen des Mobbings okay wären, um einem Sportler entgegen dem geltenden Recht aus den Wettkämpfen zu drängen? So dass er irgendwann "freiwillig" Leine zieht? Wer für das Mobbing ist, muss sich auch zu der Grenze äußern, wie weit er zu gehen bereit ist.
Ich denke, man kann recht gut unterscheiden zwischen illegaler Selbstjustiz und öffentlich geäußerter Missbilligung. Z.B. halte ich es für angemessen, Vuckovic im Rennen ein "Doper raus!" zuzurufen. Leider war es an der Stelle in Bonn etwas laut und er 20 m weit weg.
Ähnlich habe ich mich auch diversen Lutschern gegenüber artikuliert, was die aber leider nicht sonderlich beeindruckt hat. Würden die das ständig hören, könnte ich mir vorstellen, dass ihnen der Spaß am Lutschen verginge.
Chrissie hat auch öfters ihr Unbehagen geäußert, dass sie mit einer Nina Kraft an der Startlinie stehen musste.
Zitat:
Zitat von tribruno
Ich glaube ich habe in einer der letzten Triathlonausgaben gelesen, dass sich die Challenge gegen einen Start von Herrn Armstrong ausgesprochen hat. Und im selben Heft die Leute von IM für Ihn. Schade, dass Hawaii keine Challenge ist!
Mir scheint, das muss etwas länger her sein. Seit seiner lebenslänglichen Sperre gibt es da nichts mehr zu diskutieren.
Damit machst Du es Dir aber etwas einfach. Ich würde mal sagen, dass sehr mit der unterschiedlichen Lance-Einstellung der Sport-Interessierten in Deutschland und USA zu tun hatte.
Im Endeffekt entscheidet der nationale Zuschauer, der ja im Endeffekt über die Werbung das Geld bringt, bei wem der Daumen hoch geht und bei wem er runter geht.
Ich kann mich noch gut erinnern, wie 2010 der Österreicher Michael Weiß beim Challenge Walchsee gefeiert wurde.
Sicher,
sind aber nicht auch deutsche TOP Triathleten die angekündigt waren erst gar nicht angereist? Die hätte ich gerne an mir vorbei fliegen sehen. Vielleicht aber auch nur Zufall (?).
Da fängt der Ärger für den einfachen Hobbytriathleten schon an.
Der See war übrigens schön frisch
Zu:"einfach"
Ich denke das hat eher mit der Medienpräsenz und Sponsorengelder zu tun und schon lange nicht mehr mit den Sport.
Deshalb ist doch eine einheitliche, aber auch abschreckende Regelung so dringlich und notwendig!
Die Verantwortlichen sind hier gefragt.
Oder willst du abwarten bis alle TOP 10, 20, 30,.... unter
Generalverdacht stehen?