schmidt sitzt mittlerweile gut 1,5 jahre in untersuchungshaft, eine absolut unübliche zeitspanne, die praktisch einer vorverurteilung gleichkommt. da kann niemand von kuscheljustiz reden.
In diesem Falle völlig überzogen.
Das ist Wahnsinn und ist absolut unverhältnismässig.
Kein Mensch kam zu Schaden und wenn dann von ihm in Kauf genommen und er wird behandelt wie ein Schwerverbrecher.
... aber nenne mir ein Urteil von den vielen die du gelesen hast, bei denen du den Täter unverhältnismäßig leicht bestraft siehst? Nur von „vielen Urteilen“ zu sprechen ist doch keine Aussage...
Ja, einfach mal lesen hilft. Unabhängig von diesem Geschreibsel, was jedem Journalisten peinlich sein sollte, kann man auch daran erahnen, dass es in Deutschland einen rechtsstaat gibt. Bspw. Hat das - für seine große journalistische Qualität bekannte - Blättchen Mannheim24 ja auch über Gründe für „nur“ 4 Jahre Haft geschrieben: aussagen, die zu weiteren Ermittlungen und Verurteilungen führten. Für Länge von Haftstrafen gibt es die verschiedensten Gründe, eben bspw aussagen die weiter helfen, Geständnisse bevor Ermittlungen zum Ziel führen, auch „eine öffentliche Vorverurteilung“ wird mit einfließen - wenn bspw. Die BILD-Zeitung dich auf die Titelseite packt und vom „kiffenden, pädophilen Monster aus Spanien“ spricht, ist das ein Umstand der eventuell auf die Zeit der Haftstrafe einwirkt.
Das ist jetzt aber sehr offtopic und natürlich nicht so schön einfach wie in klassischer Bildmanier zu plärren „der Kinderf***er kommt davon und der Dopingarzt muss in den Knast“. Verurteilt ist er übrigens noch nicht und einen Zeitrahmen für die Haftstrafe gibt es schonmal gar nicht.
Es kommt doch darauf an, welches Strafmaß die entsprechenden Gesetze und Paragraphen (Arzneimittelgesetz, Dopinggesetz, StgB, gefährliche Körperveletzung) vorsehen, gegen die Schmidt verstossen hat ("hat", weil er vor Gericht das Doping eingestand, aber nicht die gefährliche Körperverletzung,) und ob die Taten als leicht, minderschwer, mittel, schwer einzustufen sind. Bei letzterem reicht das Strafmaß in der Regel eher ans obere Ende der Skala, eben Freiheitsstrafen. Und die U-Haft wurde vermutlich mit "Verdunkelungsgefahr" begründet, weil die Ermittlungen sehr viel Zeit beanspruchten, nämlich möglichst alle von ihm gedopten Athleten zu finden und einzuvernehmen, ohne dass Schmidt auf die Athleten Einfluss nehmen kann.
Es kommt doch darauf an, welches Strafmaß die entsprechenden Gesetze und Paragraphen (Arzneimittelgesetz, Dopinggesetz, StgB, gefährliche Körperveletzung) vorsehen, gegen die Schmidt verstossen hat ("hat", weil er vor Gericht das Doping eingestand, aber nicht die gefährliche Körperverletzung,) und ob die Taten als leicht, minderschwer, mittel, schwer einzustufen sind. Bei letzterem reicht das Strafmaß in der Regel eher ans obere Ende der Skala, eben Freiheitsstrafen. Und die U-Haft wurde vermutlich mit "Verdunkelungsgefahr" begründet, weil die Ermittlungen sehr viel Zeit beanspruchten, nämlich möglichst alle von ihm gedopten Athleten zu finden und einzuvernehmen, ohne dass Schmidt auf die Athleten Einfluss nehmen kann.
... und die U-Haft gilt selbstverständlich in die Haftzeit mit rein. Ich würde mal darauf wetten, dass im Dezember das Urteil auf 24 Monate fällt und er dann entsprechend quasi mit dem Urteil entlassen wird.
Dann ist in meinen Augen das immer noch recht hart, aber wir haben doch alle jahrelang gefordert, dass Doping staatlich verfolgt werden soll. Jetzt ist dem so, es ist auch ein klares Exempel. Und das ist jetzt auch wieder falsch?
Ja, einfach mal lesen hilft. Unabhängig von diesem Geschreibsel, was jedem Journalisten peinlich sein sollte, kann man auch daran erahnen, dass es in Deutschland einen rechtsstaat gibt. Bspw. Hat das - für seine große journalistische Qualität bekannte - Blättchen Mannheim24 ja auch über Gründe für „nur“ 4 Jahre Haft geschrieben: aussagen, die zu weiteren Ermittlungen und Verurteilungen führten. Für Länge von Haftstrafen gibt es die verschiedensten Gründe, eben bspw aussagen die weiter helfen, Geständnisse bevor Ermittlungen zum Ziel führen, auch „eine öffentliche Vorverurteilung“ wird mit einfließen - wenn bspw. Die BILD-Zeitung dich auf die Titelseite packt und vom „kiffenden, pädophilen Monster aus Spanien“ spricht, ist das ein Umstand der eventuell auf die Zeit der Haftstrafe einwirkt.
Das ist jetzt aber sehr offtopic und natürlich nicht so schön einfach wie in klassischer Bildmanier zu plärren „der Kinderf***er kommt davon und der Dopingarzt muss in den Knast“. Verurteilt ist er übrigens noch nicht und einen Zeitrahmen für die Haftstrafe gibt es schonmal gar nicht.
Naja, mich wundert nicht, dass diese unterirdischen Artikel ausgerechnet von diesem Foristen kommen. Der hat ja schon häufig hier abenteuerlichen Unsinn verzapft. Wieso sollte das plötzlich anders sein?
Geändert von TriAdrenalin (30.09.2020 um 18:57 Uhr).
Bestens im Bilde über die weit verbreitete Leistungsmanipulation seiner Athleten war möglicherweise auch der Österreichische Skiverband (ÖSV). Das legen Hotelrechnungen nahe, die die Vorsitzende Richterin Marion Tischler über einen Dia-Projektor an die Wand werfen lässt. Es sind Belege über Zimmer, die der ÖSV vor und während der Olympischen Winterspiele für einige Athleten gebucht hatte. Und in denen Dürr abgestiegen war, um sich Blut zuführen zu lassen. Anschließend sei er gleich wieder zurück nach Sotschi geflogen.
Von diesem möglicherweise existierenden doppelten Spiel des Verbandes oder der Verbände abgesehen: Es sollte uns zu denken geben, dass überführte Dopingsünder ebenso wie die Ärzte stets versichern, dass auch die sportlichen Gegner gedopt seien und man ohne Doping international keine Chance habe.
Es gibt gute Gründe, solche Aussagen als billige Rechtfertigungen auszusortieren. Aber wir sollten auch erwägen, dass diese Behauptungen der Wahrheit möglicherweise sehr nahe kommen.