Schnell in Form kommen! Das Training mit der Stoßmethode
Recht für Triathleten: Gespräch mit Rechtsanwalt Matthias Ganser
History: Geschwindigkeitsrekorde auf dem Fahrrad
Training und Wettkampf im "Flow" - Glücksgefühle im Triathlon
Abgerundet wird die Sendung mit einem Blick auf die aktuelle Nachrichtenlage.
Die Sendungen sind interaktiv: Die Zuschauer können Fragen an die Moderatoren stellen. Systemvoraussetzungen: Aktueller Quicktime-Player oder VLC Player, einigermaßen aktueller Rechner mit mindestens 1 GHz, DSL-Anschluss.
Live-Sendung, Freitag 1. August, 19:00 Uhr. Ein Link zur Sendung erscheint um 18:50 Uhr auf unserer Homepage.
Sollte bei einem zusammenstoß Radfahrer und PKW immer die Polizei eingeschaltet werden, oder kann darauf verzichtet werden, wenn sich beide der Schuldfrage einig sind?
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,,Alles hat seine Grenzen, nur der Mensch hat keine. Für die menschliche Natur ist es ein essentieller Faktor, sich kontinuierlich selbst zu übertreffen, keine Grenzen zu akzeptieren. Die Freiheit, die wahre Einmaligkeit des Seins, lässt sich nicht konditionieren. Sie kann nicht auf Ziele und Wünsche verzichten. Das ist der Grund dafür, warum ich diesen Sport betreibe...
Es ist das Meer, das mich gewinnen lässt."
(U. Pelizzari)
wie siehts aus, wir starten bei wettkämpfen ja auf eigene Gefahr - wenn jetzt ein Rad eines Gegners beschädigt wird - z.b. umgestossen in der WZ, oder gestürtzt wegen Fahrfehler des anderen - zahlt doch jeder seinen eigenen Schaden? oder kann mich da jemand verklagen wie ein Großer? Kann ich da meinen Schaden einklagen, wenn es der andere war? Oder gibts einen gemeinsamen kaffee und es zahlt doch jeder seinen eigenen Kram?
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Leidenschaft ist stärker als jede Krise.
..Sollte bei einem zusammenstoß Radfahrer und PKW immer die Polizei eingeschaltet werden, oder kann darauf verzichtet werden, wenn sich beide der Schuldfrage einig sind?
Sofern die Identität der Beteiligten geklärt werden kann (habt Ihr beim Training einen Ausweis oä. dabei?) und kein Personenschaden vorliegt, kann man meiner Meinung nach verzichten. Gerüchteweise hab' ich gehört, daß die Polizei bei kleineren Sachschäden gar nicht mehr kommt.
Beweissicherung ist halt schwierig, vor allem wenn einer der Beteiligten dann später Erinnerungslücken bekommt (und plötzlich den Unfall gaaanz anders sieht) oder aber sich der Versicherer querstellt. In dem Zusammenhang verbieten Versicherungen oft, daß man eine Schuld anerkennt.
Hat die Art des Rades im Falle eines Unfalles während einer Trainingsfahrt irgendeinen bestimmten Einfluss auf die Beurteilung/Schuldfrage? D.h. ist es prinzipiell egal ob ich mit einem Trekkingbike mit allem drum und dran (Klingel, Reflektoren....) oder mit einen Rennrad oder gar einer Zeitfahrmaschine mit Auflieger in einen Unfall verwickelt werde?
Sofern die Identität der Beteiligten geklärt werden kann (habt Ihr beim Training einen Ausweis oä. dabei?) und kein Personenschaden vorliegt, kann man meiner Meinung nach verzichten. Gerüchteweise hab' ich gehört, daß die Polizei bei kleineren Sachschäden gar nicht mehr kommt.
Beweissicherung ist halt schwierig, vor allem wenn einer der Beteiligten dann später Erinnerungslücken bekommt (und plötzlich den Unfall gaaanz anders sieht) oder aber sich der Versicherer querstellt. In dem Zusammenhang verbieten Versicherungen oft, daß man eine Schuld anerkennt.
Na dann ist das ja mal eine kniffelige Frage für den Rechtsanwalt
Ist die Polizei nicht mehr verpflichtet?
Auch wenn es sich um kleinere Sachschäden handelt, gibt es vll. ja immer noch die Rechts-/Unrechtsfrage.
Wer klärt das denn dann, ohen einen Streit vom Zaun zu brechen? Evtl. muss ich mich da ja noch anpöbeln lassen?
Wäre ja schon schön zu wissen, wie ich mich auch gerade bei kleineren Schäden am besten verhalte, auch wg. der evtl. später bei den Beteiligten, auftreitenden Erinnerungslücken.
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,,Alles hat seine Grenzen, nur der Mensch hat keine. Für die menschliche Natur ist es ein essentieller Faktor, sich kontinuierlich selbst zu übertreffen, keine Grenzen zu akzeptieren. Die Freiheit, die wahre Einmaligkeit des Seins, lässt sich nicht konditionieren. Sie kann nicht auf Ziele und Wünsche verzichten. Das ist der Grund dafür, warum ich diesen Sport betreibe...
Es ist das Meer, das mich gewinnen lässt."
(U. Pelizzari)
eine verwandte Frage, wo ich endlich mal eine sichere Auskunft hätte:
Ist es wirklich war, daß Unfälle von mir bei meinen Radtrainingsfahrten nicht durch meine Haftpflicht und meine Unfallversicherung gedeckt sind, weil sie "zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" dient? (vereinlos, startpasslos)
und was kann man dagegen tun, wenn man diese Umstand beheben will ....
m.